Heidebrunnenhof gepachtet Vorpächter gibt HP nicht

Meine Tochter hat den Heidebrunnenhof (Reitanlage) gepachtet und der Vorpächter gibt die Internetadresse heidebrunnenhof.de nicht frei, was kann sie tun?

Guten Abend,

wenn sie laut Pachtvertrag einen Anspruch auf Freigabe hat, kann sie darauf klagen.

MfG
G. Rudak

Meine Tochter hat den Heidebrunnenhof (Reitanlage) gepachtet
und der Vorpächter gibt die Internetadresse heidebrunnenhof.de
nicht frei, was kann sie tun?

Nun ich denke da sollte sie sich mit der „Denic“ auseinander setzen. Da diese die Regulierungsbehörde ist, sollte sie da Eigenbedarf anmelden und eventuell noch Interessenkonflikt.
Das ist keine Rechtsberatung! Nur so ein Gedanke …

Warum nicht einfach die adresse ‚heidebrunnenhof-„ortsname“‘ reservieren und sich nicht stressen…

vermutlich am einfachsten.

gruß

Meine Tochter hat den Heidebrunnenhof (Reitanlage) gepachtet
und der Vorpächter gibt die Internetadresse heidebrunnenhof.de
nicht frei, was kann sie tun?

Ausserdem: die seite sieht aus, als ob sie vor 10 jahren von jemandem gemacht wurde, der schon damals keine ahnung hatte. wenn so etwas gut (meistens nicht vom sohn des nachbarn) gemacht wird, wird es bald auch besser gefunden. ansonsten den namen heidebrunnenhof als marke oder geschmacksmuster schützen lassen und einfordern.

nochmals grüße, viel erfolg der tochter

Meine Tochter hat den Heidebrunnenhof (Reitanlage) gepachtet
und der Vorpächter gibt die Internetadresse heidebrunnenhof.de
nicht frei, was kann sie tun?

die DENIC ist für ISP’s zuständig, nicht für Personen oder sonstige; rechte muss man in diesem fall auch gegenüber:
Name: Hostmaster STRATO AG Webhosting
Organisation: STRATO AG
Adresse: Pascalstraße 10
PLZ: 10587
Ort: Berlin
Land: DE
geltend machen, und das ist nicht ganz einfach - sofern eigene nicht verletzt werden.

Meine Tochter hat den Heidebrunnenhof (Reitanlage) gepachtet
und der Vorpächter gibt die Internetadresse heidebrunnenhof.de
nicht frei, was kann sie tun?

Wenn die Internetpräsenz nicht Vertragsbestandteil war, kann ihre Tochter da nichts machen.
Es gibt zwar Urteile, die besagen das bestimmte internetadressen ausschließlich Firmen zustehen, aber da ging es um Firmen wie Coca-Cola oder BMW, die quasi ein Markenrecht auf den Namen und damit auch auf die Internetadresse haben.haben.
Bei „Heidebrunnenhof.de“ kann man mit Sicherheit nicht von einem solchen gesicherten Markennamen sprechen.

Ihre Tochter sollte die Internetadresse mit einem Zusatz wie z.B. „heidebrunnenhof-(Ihr Name).de“ registrieren und den Verpächter bitten auf seiner Internetpräsenz einen Link zu intallieren.

Mfg

Mawabo

Meine Tochter hat den Heidebrunnenhof (Reitanlage) gepachtet
und der Vorpächter gibt die Internetadresse heidebrunnenhof.de
nicht frei, was kann sie tun?