Heiliger Gral für Ebay-Verkäufer gefunden- endlich

Hallo,
folgender Text wurde gefunden - ist wirklich lang, aber sollte von jedem Verkäufer genutzt werden. Übrigends: Ebay hat nix dagegen…:

„Jeder Interessent/ Bieter etc. wird - mit Nachdruck - aufgefordert, den Artikel vor dem Kauf oder vor Abgabe eines Gebotes vor Ort zu besichtigen und ausgiebig zu prüfen. Sämtliche Artikel - also auch dieser - werden, ganz gleich, ob sie neu, unbenutzt, originalverpackt, benutzt, bespielt oder alt sind, in vollem Umfang als „gebrauchte und ungeprüfte Ware“ angeboten, die entweder zum Hinstellen, Basteln, Herrichten, Ausschlachten und/oder Entsorgen verkauft wird! Ungerecht erscheinende Bewertungen werden aufgrund dessen ausnahmslos gerichtlich in Frage gestellt! Der Höchstbietende/Käufer genießt nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht . Jeder Bieter/Käufer erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe/Kauf an. Bitte stellen Sie alle Fragen vor Abgabe eines Gebotes/Preisvorschlag. Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Mit der Abgabe eines Gebotes/Preisvorschlag erklären Sie sich auch ausdrücklich damit einverstanden, dass durch den Privatverkauf keine Garantie gewährt wird und Sie auf jegliche Gewährleistung und/oder Reklamation verzichten. Für Transportschäden wird ebenfalls keine Haftung übernommen! Mit Gebotsabgabe bzw. Kauf des Artikels, gelten alle Mängel (auch nicht aufgelistete) als akzeptiert! Keine Sachmängelhaftung, der Artikel wird „so wie er ist“ verkauft. Eine Rückgabe des Artikels ist ausgeschlossen, da wir ausdrücklich zur Prüfung des Kaufgegenstandes vor dem Bieten/Kaufen aufgefordert haben! Mit dem Artikel in Zusammenhang bereitgestellte Fotos sind als andeutig und nicht als eindeutig anzusehen. Sämtliche Angaben, Bilder und Hinweise zur Ware stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar und dienen ausschließlich der allgemeinen Beschreibung. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine Anwendung. Bieten/kaufen Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Sollten Sie dennoch schlecht bewerten, erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, mir pro negativer Bewertung eine Rufschädigungspauschale von 500,- zu zahlen. Spaßbieter werden vom meinem Anwalt um 30% des Verkauspreises gebeten.“

Alles klar? Der Verkäufer hängt an alle seine Artikel dieses Kleingedruckte an und hat nach fast 350 Käufen/Verkäufen eine 100%ige Bewertung!

Macht alle mit, jetzt beginnt eine schöne Zeit ohne Sorgen :smile:

Gruss, Helge

ps: wenn gewünscht, reiche ich einen Artikellink nach

Hallo Helge,

Macht alle mit, jetzt beginnt eine schöne Zeit ohne Sorgen

der Sinn eines Angebots bei Ebay dürfte ja wohl sein dass der Verkäufer etwas verkaufen möchte. Ganz abgesehen von der rechtlichen Würdigung (die ich zumindest teilweise in Frage stellen würde) wäre so ein Text in einem Angebot für mich ein Ausschlusskriterium für diesen Artikel.

Mit einem Verkäufer der es für notwendig hält seine Artikel nur „_zum Hinstellen, Basteln, Herrichten, Ausschlachten und/oder Entsorgen _“ anzubieten, möchte ich keine Geschäfte machen. Und ich vermute mal dass ich da kein Einzelfall bin.

Insofern beschränkt der Verkäufer mit so einem Text den möglichen Käuferkreis um eine ihm unbekannte Anzahl möglicher Kunden.

Gruß
N.N

Hallo!

„Sollten Sie dennoch schlecht bewerten, erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, mir pro negativer Bewertung eine Rufschädigungspauschale von 500,- zu zahlen. Spaßbieter werden vom meinem Anwalt um 30% des Verkauspreises gebeten.“

Lachhaft und völlig ohne Bedeutung!

Gruß
Falke

…der Trick liegt dadrin, den Text gaaanz unten nach einer Reihe grosser Bilder anzuhängen - ja, so macht Ebay Spass!

Die Frage ist: wird der Text als vertraglicher Bestandteil vom Bieter automatisch akzeptiert oder nicht?
(weil: „Jede Ebay-Auktion stellt ein Vertag dar.“)

(Möglicherweise eher eine Frage fürs Recht-Brett, aber hier passt sie besser…)

Gruss, Helge

Hallo Helge,

der Trick liegt dadrin, den Text gaaanz unten nach einer Reihe grosser Bilder anzuhängen

na ja, so besonders ist dieser „Trick“ ja auch nicht. Es ist doch schon fasst eine Seltenheit wenn ganz zum Schluss (möglichst klein) nicht irgendein Text auftaucht der den Verkäufer vor allem möglichen schützen soll.

Die Frage ist: wird der Text als vertraglicher Bestandteil vom Bieter automatisch akzeptiert oder nicht?

Das du auch eine Frage hast, ist aus deinem Ursprungsbeitrag nicht hervor gegangen. Dort sah eher alles nur so aus als ob du bestimmte Aussagen treffen und Hinweise geben wolltest.

sollte von jedem Verkäufer genutzt werden. Übrigends: Ebay hat nix dagegen

Der Verkäufer hängt an alle seine Artikel dieses Kleingedruckte an und hat nach fast 350 Käufen/Verkäufen eine 100%ige Bewertung!

Macht alle mit, jetzt beginnt eine schöne Zeit ohne Sorgen :smile:

Gruß
N.N

Juristiger Dünnsinn und unwirksam
Hallo,

folgender Text wurde gefunden - ist wirklich lang, aber sollte
von jedem Verkäufer genutzt werden. Übrigends: Ebay hat nix
dagegen…:

davor kann man nur warnen, denn…

Alles klar? Der Verkäufer hängt an alle seine Artikel dieses
Kleingedruckte an und hat nach fast 350 Käufen/Verkäufen eine
100%ige Bewertung!

…abgesehen davon, dass der Inhalt in etlichen Punkten rechtlich nicht haltbar ist, dürfte die Formulierung spätestens bei derart regelmäßiger Verwendung als Allgemeine Geschäftsbedingung gewertet werden, somit deutlich höhere Anforderungen erfüllen müssen, und schon deshalb unwirksam sein. Das hieße dann: Ungültig=Gesetzliche Bedingungen sind wirksam=Zwei Jahre Gewährleistung.

Macht alle mit, jetzt beginnt eine schöne Zeit ohne Sorgen :smile:

Sorry, aber: Keine Ahnung haben, einfach einen schön klingenden Text kopieren, der sich ordentlich gefährlich anhört und dann noch so einen Dünnsinn weiter zu empfehlen finde ich mehr als gewagt.

Genauso gut könnte man empfehlen einfach darauf hinzuweisen, dass für den Vertrag Nord_Koreanisches Recht anwendbar ist und der Gerichtsstand Hanoi ist.

Ich würde bei so einem Text kein einziges Gebot abgeben. Das stinkt doch geradezu nach Ärger.

S.J.

Hallo Helge!

Macht alle mit, jetzt beginnt eine schöne Zeit ohne Sorgen :smile:

Stimmt! Käufer sind einfach nur lästiges Pack, das den Tagesablauf stört. Als schlauer Verkäufer tut man deshalb alles dafür, die Lästlinge fern zu halten. Ist doch logisch: Keine Käufer -> keine Reklamationen -> keine Sorgen.

Hast du je einen Gedanken daran verschwendet, wovon Produzenten und Verkäufer leben? Mach’ das mal gelegentlich!

Unabhängig davon, ob der Text juristisch überhaupt haltbar ist, solltest du dir die Frage beantworten, ob du dein Geld einem Händler geben würdest, der unter den von dir propagierten Bedingungen handeln will.

Die meisten Ebay-Händler haben ein ganz anderes Problem. Und das sind nicht die Geschäftsbedingungen, sondern fehlende Sachkenntnis. Sie haben schlicht und ergreifend nicht den Schatten einer Ahnung von der Ware, mit der sie handeln. Sie können auch gar keine Warenkenntnis haben, weil sie Gramuselläden betreiben und alles zu verhökern versuchen, was sie irgendwo billig greifen können.

Der Betreiber eines Ladengeschäfts ist auf Käufer seiner Region angewiesen. Fachgeschäfte mit speziellem Angebot haben es dabei schwer. Das ist genau der richtige Fall für überregionalen Absatz per Internet, von mir aus auch über Ebay.
Beispiel: Gestern wollte ich ein Sägeblatt für eine Ulmia Gehrungssäge kaufen. Eisenwarenläden, die soetwas Spezielles vorrätig haben, gibt es in unserer dünn besiedelten Region nicht. Also tippe ich für die erste Grobauswahl bei Ebay „Sägeblatt 550 mm“ ein. Tatsächlich gab es einige Treffer, aber von keinem Anbieter eine halbwegs brauchbare Beschreibung der angebotenen Ware. Kein Wunder: Wer gleichzeitig Kameras, Computer, Werkzeuge, Gesundheitsartikel und Campingzubehör anbietet, macht alles, aber nichts richtig und schon gar nicht richtig gut. Im Ergebnis ist das, was die überwiegende Mehrheit der Ebay-Händler treibt, von vorne bis hinten unqualifizierter Mist.

Soll heißen: Wer Handel treiben will, braucht neben kaufmännischen Kenntnissen solide Warenkenntnis. Letztere beinhaltet den Zwang zur Spezialisierung. Wer das nicht einsehen will, muss sich in das Heer der Anbieter einreihen, die mit jämmerlicher Marge nur über den Preis verkaufen und auf keinen grünen Zweig kommen.

Gruß
Wolfgang

Selten so einen Müll gelesen.

Kurz und einfach gehe ich davon aus, dass im Falle eine Rechtsstreits wohl mehrere Richter nötig sein werden, bis endlich ein Urteil gefällt wird.
Ich befürchte nämlich, dass sich die meisten TOTLACHEN werden, wenn ihnen sowas als AGB präsentiert wird.

Und mal ehrlich: Ich hätte Lust, einfach mal aus Spaß da was zu kaufen und negativ zu bewerten. Ungenutzte Accounts habe ich dazu.

Moin,

das ist alles sowas von lächerlich dass es mich fast vor Lachen vom Stuhl gehauen hätte.
Ich habe übrigens auch ohne solch schwachsinnige Texte eine Bewertung von 100%.
Ebay sollte als Witzeseite für Juristen anerkannt werden.
Ich finde es immer wieder schön sowas wie „Laut EU-Recht keine Garantie da Privatverkauf“ zu lesen :wink:

Gruss Jakob

Und mal ehrlich: Ich hätte Lust, einfach mal aus Spaß da was
zu kaufen und negativ zu bewerten. Ungenutzte Accounts habe
ich dazu.

…hab ich jetzt so gemacht, weil Schrott trotz anderer Zusicherung geschickt und Erpressung (erst positive Bewertung, dann Geld) - bisher noch keine Reaktion…

…deswegen habe ich den Text hier eingestellt - der Hinweis „macht alle mit…“ war natürlich ironisch gemaeint !

Grüsse an alle, die gerne mal herzhaft lachen