Heilpädagogik als Pädagoge

Liebe/-r Experte/-in,

Kann ich eine heilpädagogische Praxis auch als Diplom-Pädagoge eröffnen, oder ist dafür eine explizite heilpädagogische Ausbildung nötig? Da die Heilpädagogik ja nur ein Fachgebiet der Pädagogik ist, dachte ich, dass die Voraussetzungen für die Gründung/Führung einer heilpädagogischen Praxis mit dem reinen Pädagogik-Studium abgegolten sind.

Vielen Dank schon einmal und liebe Grüße.

Liebe/r Anfragende/r…

meines Wissens geht das; allerdings weiß ich nicht (und glaube es nicht), dass der BHP diese „Heilpädagogische Praxis“ anerkennen würde.
Siehe: http://bhponline.de/html/4200-liste-praxen.php

Herzliche Grüße!
Dieter Lotz, Nürnberg
http://www.evhn.de/fh_tv_detail.html?adr_id=40

Hallo,

ich nehme an sie erkundigen sich nach den Bedingungen in Deutschland?

Hier gibt es dazu reichlich Info’s und auch Kontaktadressen:

http://www.heilpaedagogik.de/bhponline.de/html/4100-…

mfg

W. Hagleitner

Danke fuer die Anfrage. So weit ich weiss ist es nicht moeglich als Paedagoge eien Praxis fuer Heilpaedagogik aufzumachen, wobei die Regelungen pro Bundeland auch variieren koennen. Weiteres wissen die Jugendaemter, die ggf. so eine Praxis auch zulassen wurden. Heilpaedagogik ist hochspezialisierte Individualpaedagopgik, die ein ziemlich detaillliertes Spezialwissen ueber Entwicklung und deren moegliche Stoerungen sowie Einwirkungsmoeglichkeiten bei Kindern voraussetzt, so dass ich mir auch gar nicht zutrauen wuerde,in diesem Bereich zu arbeiten, selbst wenn es moeglich formal waere. Viele Gruesse aus dem Odenwald

Ich gebe zu, daß ich für solche rechtlichen Fragen kein Experte bin.
Aber ich könnte mir vorstellen, daß es nur geht, wenn in der Praxis ein Heilpädagoge mitarbeitet. Also eine Gemeinschaftspraxis.
Denn schließlich soll, wo Heilpädagoge drauf steht auch Heilpädagoge drin sein

Viele Grüße
Franz

Vielen Dank für eure Rückmeldung!

Ist es denn für mich möglich staatl. anerkannter Heilpädagoge noch zu werden?
Ich weiß, dass ich Heilpädagogik noch studieren kann, aber ich bin eigentlich mit meinem Pädagogikstudium bedient genug.
Staatl. anerkannter Heilpädagoge ist man nach 3 Jahren (in Teilzeitform)! Leider steht aber immer unter den Zugangsvoraussetzungen, dass man Erzieherin sein muss. Angeblich gibt es je nach Bundesland Ausnahmen, aber wo stehen die?
Oder gibt es noch andere Wege?

Liebe/-r Fragestellerin/-in,

„:Kann ich eine heilpädagogische Praxis auch als Diplom-Pädagoge eröffnen, oder ist dafür eine explizite heilpädagogische Ausbildung nötig?“

Soweit ich informiert bin, können Sie keine Heilpädagogische Praxis eröffnen, ohne tatsächlich Heilpädagoge zu sein.
Ich selbst führte etliche Jahre eine solche Praxis und die Zulassung durch den Berufsverband der Heilpädagogen war damals ein mehrschichtiges Verfahren, indem sowohl die Hard- als auch die Software überprüft wurde. Räumlichkeiten, WC’s, Sicherheit, Ausstattung usf. wirden ebenso überprüft wie der Ausbildungs- und Fortbildungsstand des/der HP. Es waren mindestens drei Zusatzqualifikationen nötig, der Kenntnisstand sollte zeitgerecht angemessen seon und zusätzlich wurden buchhalterische Kenntnisse usf. erwartet.
Ich empfehle Ihnen, sich an den Berufsverband der Heilpädagogen zu wenden, die Ihnen hierzu verbindliche und aktuelle Regelungen nennen können:

http://www.heilpaedagogik.de/bhponline.de/index.php
sowie:
BHP Agentur/Kai-Raphael Timpe [email protected],

Sie schrieben:
„Da die Heilpädagogik ja nur ein Fachgebiet der Pädagogik ist, dachte ich, dass die Voraussetzungen für
die Gründung/Führung einer heilpädagogischen Praxis mit dem reinen Pädagogik-Studium abgegolten sind“

Dem kann ich keinesfalls zustimmen. Heilpädagogik ist nicht NUR ein Fachgebiet der Pädagogik, sondern eine eigenständige Disziplin. Darauf verweist bereits die Tatsache, dass der Beruf des Heilpädagogen, der -pädagogin existiert. Er wird entweder durch ein Vollzeit-Studium oder eine mehrjährige Fachschulausbildung mit vorangegangener Ausbildung zur Erzieherin o.ä. erworben.:

Ich vermute, dass Sie diese Gedanken nicht hätten, ginge es um die Sonderpädagogik.

Heil- und Sonderpädagogik sind spezielle Vertiefungsbereiche der Pädagogik für eine besondere Zielgruppe und ich gehe davon aus, dass Sie diese Bereiche nicht studiert haben.
Von daher muss ich Ihnen sagen, dass ich es für recht unangemessen halte, wenn Sie der Ansicht sind, aufgrund Ihres Diploms sozusagen alle Bereiche der Pädagogik zu beherrschen.

Viel Erfolg bei Ihren weiteren Recherchen!

Hallo!
Meines Wissens nach, im Prinzip schon, da Heilpädagogik kein geschützter Begriff ist.
Sie könnten allerdings keine Zertifizierung vom Berufs- und Fachberband der Heilpädagogen bekommen!
Siehe auch hier:

Am besten fragen sie aber direkt bei der Bundesgeschäftsstelle nach!
Berufsverband der Heilpädagoginnen und Heilpädagogen
Fachverband für Heilpädagogik (BHP) e.V.
Geschäftsstelle
Michaelkirchstraße 17/18
10179 Berlin

Telefon: 0 30 - 40 60 50 60
Fax: 0 30 - 40 60 50 69
eMail: [email protected]

Ich hoffe Ihnen damit geholfen zu haben, und stehe gerne für weitere Fragen zu Verfügung!

LG
K-P KLotz
(BHP Landesbeauftragter von RLP)

Hallo!
Meines Wissens nach, im Prinzip schon, da Heilpädagogik kein geschützter Begriff ist.
Sie könnten allerdings keine Zertifizierung vom Berufs- und Fachberband der Heilpädagogen bekommen!
Siehe auch hier:

Am besten fragen sie aber direkt bei der Bundesgeschäftsstelle nach!
Berufsverband der Heilpädagoginnen und Heilpädagogen
Fachverband für Heilpädagogik (BHP) e.V.
Geschäftsstelle
Michaelkirchstraße 17/18
10179 Berlin

Telefon: 0 30 - 40 60 50 60
Fax: 0 30 - 40 60 50 69
eMail: [email protected]

Ich hoffe Ihnen damit geholfen zu haben, und stehe gerne für weitere Fragen zu Verfügung!

LG
K-P KLotz
(BHP Landesbeauftragter von RLP).

Vielen Dank für eure Rückmeldung!

Ist es denn für mich möglich staatl. anerkannter Heilpädagoge
noch zu werden?

Ich denke, möglich sein wird das schon aber: es ist ein Rückschritt. Das ist ungefähr so, wie wenn ein arbeitsloser Zimmermeister noch eine Ausbildung zum Schreiner macht und dann als Hilfschreiner arbeitet.

Ich weiß, dass ich Heilpädagogik noch studieren kann, aber ich
bin eigentlich mit meinem Pädagogikstudium bedient genug.
Staatl. anerkannter Heilpädagoge ist man nach 3 Jahren (in
Teilzeitform)!

Teilzeitform bedeutet, daß man irgendwo in einer Einrichtung arbeiten soll und z.B. am Wochenende noch die Schulbank drückt. Und dafür, daß man in einer Einrichtung arbeiten kann ist nun mal Voraussetzung, daß man zumindest die Erzieher-Ausbildung hat. Sonst wäre man ja nur Hilfskraft. Und von denen gibts ja genug.

Leider steht aber immer unter den

Zugangsvoraussetzungen, dass man Erzieherin sein muss.
Angeblich gibt es je nach Bundesland Ausnahmen, aber wo stehen
die?
Oder gibt es noch andere Wege?

Wie gesagt: Gemeinschaftspraxis. Dipl Pädagoge mit speziellem Aufgabenbereich - Heilpädagoge mit seinem speziellen Aufgabenbereich.Wäre mein Vorschlag.

Viele Grüße
Franze

Lieber MikaHH,

genau kann ich Ihnen das nicht sagen, hängt meiner Meinung nach von den Konditionen ab, unter denen Ihre Leistungen honoriert werden. Einen gesetzlichen Schutz für Heilpädagogen gibt es m.E. nicht (Achtung: Ländersache!) Grundsätzlich ist aber der Dipl.Päd. eine allgemeine akademisch-pädagogische Ausbildung und sollte zur Gründung einer Praxis tauglich sein. Ob es sinnvoll ist liegt ja dann an den eignen Erfahrungen und fachlichen Zusatzqualifikationen, die Ihre Expertise im heilpädagogioschen Handlungsfeld begründen sollten.