Hallo, Herr Demmer,
Ihre Frage ist wirklich sehr interessant. Jedoch fürchte ich, gibt es keinerlei Vergleiche.
Das HP-Gesetz regelt die Heiltätigkeit verschiedener heilkundlicher Traditionen. Der Staat prüft zwar Grundwissen, z. B. zu psychiatrischen Erkrankungen, zu seelischen Problemen, oder zu meldepflichtigen Seuchen ab, er interessiert sich aber nicht dafür, wie jemand dieses Wissen erwirbt. Als Voraussetzung werden ein Mindesalter und eine abgeschlossene Schulbildung genannt. Die HP-Schulen, die es gibt, sind alle Privatschulen. Man kann, aber man muss sich nicht dort auf die HP-Prüfung vorbereiten.
Es gibt ein interessantes Beispiel, wonach eine ganze Berufsgruppe, die zuvor auf der Basis des HP-Gesetzes tätig war, in eine andere gesetzliche Sparte gerutscht ist: das war 1999, als die Dipl. Psychologen, die bis dahin auf HP-Basis praktizieren durften, durch strukturelle Veränderungen in die Krankenkassen Abrechnung hereingenommen wurden. Herausgekommen ist die merkwürdige Berufsbezeichnung: „Psychologische Psychotherapeuten“.
Jeder Mensch mit und ohne akad. Vorbildung kann sich einer HP-Prüfung unterziehen. Der Staat will sicherstellen, dass niemand der Volksgesundheit schadet. Es ist also auch eine Persönlichkeitsprüfung, bei der die berufliche Laufbahn, Lebenserfahrung deutlich werden sollen und letztendlich auch ein poliz. Führungszeugnis vorgelegt werden muss. Sie sehen, das passt in kein übliches Schema universitärer Bildung. Es ist noch wichtig zu wissen, dass man immer einem Gesundheitsamt zugeordnet ist, in dessen Einzugsbereich man gemeldet ist. Das örtliche Gesundheitsamt ist auch zuständige Aufsichtsbehörde. M.W. ist das HP-Gesetz in Deutschland das einzige dieser Art. MfG IB