Hallo,
unser Chef hat in unserer Firma (Büro und Ladengeschäft) Kameras installieren lassen, die er online überwachen kann. Wir Mitarbeiter wissen nicht wo die Kameras überall hängen und wieviele es sind. Wir wissen aber aus der Vergangenheit, dass er auch schon eine Kamera im Personalraum installiert hatte. Auch an der Ladentür gibt es keinen Hinweis für die Kunden. Wo kann man so etwas ggfs. zur Anzeige bringen? Bei uns gibt es keinen Betriebsrat oder ähnliches. Der Chef meint, er weiss, dass er im Unrecht ist, aber das ist ihm egal.
Vielen Dank vorab für eure Antworten.
Servus Picasso
- Es gibt einen Landesdatenschutzbeauftragten, der sich mit seinem Team um diese Verstöße kümmern könnte. Im Web herausfinden und kontaktieren, vielleicht auch einfach mal dort anrufen. Mail dauert vermutlich länger als reden.
- Für Gewerkschaftsmitglieder weiß die Gewerkschaft Rat.
- Könnte ja Anlass sein für einen Betriebsrat. Bei der Gründung hilft auch die Gewerkschaft ihren Mitgliedern.
- Gewerkschaft ist blöd: Nun, von nix kommt nix. Wie bei allen Gemeinschaftsaufgaben / Politikfragen.
Viel Erfolg
Rudi
Hallo,
unser Chef hat in unserer Firma (Büro und Ladengeschäft)
Kameras install…
Hallo
zuständig wäre hier die Polizei. Wenn es etwas ruhiger abgehen soll wäre die Gewerkschaft noch eine alternative.
Anwalt für Arbeitsrecht einschalten und einstweilige verfügung erwirken.Das was der macht ist illegal und wird strafrechtlich verfolgt
Hallo Pisasso,
Schau mal im Bundesdatenschutzgesetz §6b nach.
Das was Euer Chef z.Zt. macht ist nicht erlaubt aber zue Feststellen einer Straftat unter gewissen Umständen und Bedingungen erlaubt
http://www.bfdi.bund.de/cae/servlet/contentblob/4095…
Hallo,
unser Chef hat in unserer Firma (Büro und Ladengeschäft)
Kameras installieren lassen, die er online überwachen kann.
Vielen Dank vorab für eure Antworten.
Hallo,
ich kenn mich mit der Technik ganz gut aus, bin aber kein Experte für die rechtliche Seite.
Ich denke mal dafür gibts Rechtsanwälte, oder die Polizei.
Gruß, Michael
Hallo, da hier nicht zu entnehmen ist aus welchem Land ihr schreibt kann ich nur eine Auskunft über die diesbezügliche Lage in Österreich geben!
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Eine Videoüberwachung muss immer entsprechend gekennzeichnet sein. Das heißt, dass der Betroffene bevor er in den überwachten Bereich tritt, diese rechtzeitig angezeigt werden muss!
Verstöße gegen die Kennzeichnung werden durch die Datenschutzkommision geahntet! Mindeststrafe € 2.000,- -
Zu Frage der Personalüberwachung:
Diese ist grundsätzlich zulässig, sobald das Personal davon in Kenntnis gesetzt wird/wurde.
Um etwaige gerichtiliche Auseinandersetzungen zu vermeiden ist es vorteilhaft die Kenntnissnahme schriftlich zu bestätigen.
In unserem Betrieb (Sicherheitstechnik) unterschreibt jeder neue Mitarbeiter eine entsprechende Vereinbarung. Bei einer Weigerung würde ein Dienstverhältnis nicht zustande kommen!
Für weitere Informationen steht unsere webseite http://www.vari-alarm.at zur Verfügung!
LG
Werner Weber
Hallo
Von der Schweiz aus kann ich nur beschränkt auf deine Frage antworten. Ich denke aber dass nicht grosse Unterschiede bestehen. Erkundige dich beim regionalen Arbeitsamt oder bei einer Polizeidienststelle oder dem Verbraucherschutz. Die können dir auf deine Fragen kompetente Antworten geben.
Diese Stellen können dich auch über mögliche weitere Schritte informieren.