Heinzungsrohr im Boden angebohrt

Hallo zusammen,

folgender Fall:

ich wollte zwischen zwei Räumen ein Übergangsprofil einsetzen und habe beim Bohren der Löcher ein Heizungsrohr durchbohrt. Der Mitarbeiter der beauftragten Firma stemmte an dieser Stelle nun den Boden auf und ersetzte dieses Rohr. Allerdings fand er es sehr seltsam und nachlässig, dass das Rohr an der „höchsten Stelle“ maximal 3 mm (!) unter dem Estrich verlief, da die Montage eines Übergangsprofils dort üblich sei. 

Nun steht natürlich die Kostenfrage (Schadensregulierung) im Raum. Für mich (und auch dem Handwerker) war die Tiefe von 3mm unter dem Estrich mehr als nur ungewöhnlich und unerwartet. Gibt es da eine gesetzliche Regelung bezgl. der Tiefe von Heizungsrohre im Estrich? Oder liegt die Verantwortung der Regulierung generell jetzt bei mir?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Gruß

Hallo!
Meinst Du 3mm unter der Estrich- Oberkante oder 3mm unter der Estrich- Unterkante? Geht es hier um Fußbodenheizungsrohr, dann wäre Verlegung 3mm unter Estrich normal. Eine Verteilleitung im Estrich wäre hingegen unzulässig.
MfG
airblue21

Nein, es handelt sich um das Zuleitungsrohr zu einer Heizung an der Wand. Und es handelte sich um 3 mm ab Oberkante Estrich…

Hallo!
Wie schon gesagt, Rohrverlegung, speziell Heizungsrohre sind unter dem Estrich zu verlegen, alleine schon wegen den auftretenden Spannungen und der Schallübertragung (enfällt bei Kunststoffrohren). Weiters besteht bei schwimmendem Estrich die Gefahr, dass die Rohre beschädigt werden, da der Estrich Schwingungen ausgesetzt ist.
Ob in den diversen Baurichtlinien etwas Diesbezügliches zu finden ist, weiß ich nicht.
MfG
airblue21

Hallo!

ja, das war unglücklich, aber da willst du jetzt ein Fass aufmachen und den damaligen Heizungsbauer und/oder Estrichleger verantwortlich machen ?
Grundsätzlich, wer bohrt muss haften. Er muss sich vorher davon überzeugen,hier darf man gefahrlos bohren.
Hast Du keine Haftpflicht, die sich kümmert ?

„Normal“ liegt die Rohrleitung ganz unten auf der Rohsohle noch innerhalb der Trittschalldämmung des Estrichs. Das sind mind. 2-4 cm + der eigentliche Estrichbeton von mind. 4 cm Stärke.

Man kann also „normal“ schon Dübel von 25-30 mm Tiefe( Dübel 5-6) setzen (Tiefenstopp verwenden). Gewisses Risiko ist aber immer.

Du meinst 3 mm unter OK Estrich ? Rohr nur 3 mm überdeckt. das geht natürlich nicht, läge dann ja nicht unter sondern im Estrich und kann wohl nicht mal mit einer Schallschutzbandage entkoppelt gewesen sein.

Das ist in jedem Fall nicht nach den „anerkannten Regeln der Technik“ verlegt. Wer weiß warum man das so machen musste ?

MfG
duck313

Nein, keine Sorge :smile: von Fass aufmachen ist hier keine Rede, wieso muss man da sofort auf Krawall gebürstet sein? :wink:. Ich bin Mieter einer Baugenossenschaft, der Fall ist passiert und ich möchte nur wissen, ob es da eine Regel/Vorschrift/Gesetzgebung gibt, die mir sagt, wie weit ein Rohr ab OK Estrich im Boden verlegt sein muss. :smile:

Der Fall ist wie geschildert. Ich habe den Bohrer auf den Boden gesetzt und nach 3 mm sprudelte es im Flur. Ob ich an dieser Stelle bohren hätte können oder nicht, hätte man mir bei der Baugenossenschaft wohl nicht beantworten können, das bezweifel ich stark. Um es einmal salopp zu sagen : Das ist ein „Sauverein“. Im Flur selbst ist der PVC „verbrannt“, man sieht genau den Verlauf des Rohres ins Badezimmer. Grundsätzlich war ich mir ja sicher, das die Rohre nicht tief liegen können, aber 3mm ab OK?

Warum wurde es damals so gemacht? Kostenersparnis, mehr fällt mir dazu nicht ein. Auf unserer Etage waren einmal 3 Wohnungen, ungefähr 2002 wurde die mittlere Wohnung gesplittet und auf die seitlichen Wohnungen verteilt, da erfolgte der Umbau. Am Platz nach unten kann es nicht gelegen haben. Als der Installateur den Boden aufstemmte, hat er einmal kräftig mit dem Meißel nach unten gestochert und ist auf einen Hohlraum unter dem Rohr gestoßen (ca. 10 cm tief). Keine Ahnung also, wieso sie damals was gemacht haben.

hi,

Gibt es da eine gesetzliche Regelung bezgl. der Tiefe von
Heizungsrohre im Estrich?

nein.
Zwar unerwartet und wie schon richtig erklärt wurde weit abseits der DIN 18560, aber nicht verboten.

grüße
lipi