Hi Doc, guter Titel *gg*!!
Dann bist Du Deiner steuerlichen Meldepflicht nicht
nachgekommen. Das heißt noch längst nicht, dass das so
rechtens ist.
Hm, ich bin, wie sich das gehört, beim Ordnungsamt vorstellig
geworden, da die für das Umschreiben der Lohnsteuerkarten
zuständig sind.
Dann bist Du natürlich jedweder Pflicht in diesem Zusammenhang nachgekommen *grübel*.
Die Dame beim Ordnungsamt verweigerte mir sogar das
Umschreiben mit dem Argument der getrennten Hauptwohnsitze.
Meine Rede!! Weil eine gemeinsame steuerliche Veranlagung nur über einen Wohnsitz erfolgen kann. Natürlich kannst Du oder Dein Ehepartner eine Nebenwohnung haben. Das war hier aber gar nicht die Frage. Die Beamtin hat also völlig richtig reagiert. Nur leider nicht sehr konsequent…
Desweiteren ist es mir ganz was neues, daß man das beim
Finanzamt selbst machen kann - das wusste weder mein Vater,
der in Steuersachen einigermaßen bewandert ist noch die Dame
beim Ordnungsamt - sie verneinte das explizit.
Das Ordnungsamt ist das ausführende Organ des Finanzamtes. Das Kind heißt halt überall anders und ist von Größe und Bevölkerungsdichte der Gemeinde abhängig. Bei Dir ist es das Ordnungsamt, bei mir das Landratsamt, in Berlin (wo ich früher wohnte) war es das Finanzamt direkt… Ist ja Jacke wie Hose!
*gg* siehe oben, aber sag nicht einfach: „Falsch“! Sondern
dann schon besser: „Bei uns war das so…“
Okay, ich revidiere…
Das war nicht böse gemeint. Ich hoffe, das weißt Du!? Ich kam nur etwas abgeditscht vor, von wegen: ALLES FALSCH LIEBE JANA DU HAST JA KEINE AHNUNG!!!
Kann man sagen, daß diese Geschehnisse
in meinem Fall aufgrund gravierender Unfähigkeit der
Ordnungsbeamtin passieren konnten?
Gravierender sicherlich nicht. Vielleicht fehlte ihr einfach der volle Durchblick, sie war überfragt oder so. Schließlich hat ja da jeder noch einen hinter sich sitzen, der das schlussendlich prüft.
Und eins noch: Wer zwingt mich aufgrund welchen Gesetzes dazu,
meinen Wohnsitz zu ändern?
Niemand zwingt Dich zu irgendetwas. Weder zur Ehe noch zur steuerlichen Vergünstigung. Das mit dem gemeinsamen Hausstand steht im Bürgerlichen Gesetzbuch (wie von mir zitiert). Gehst Du eine Ehe ein, musst Du Dich auch an die Abmachungen halten. Sonst ist der eigentliche Sinn der Ehe ja wohl irgendwie ausgehebelt. Zumindest hat man sich das wohl damals so gedacht.
Eine Scheinehe, und das wäre es ja dann, wenn zwei zwar einen Zettel unterschrieben haben, aber gar keine klassische Ehe führen, wäre dann keine Ehe und kann annulliert werden. Sieht man oft bei Ausländerehen, wo das ziemlich kontrolliert wird.
Ist es mir tatsächlich bei Strafe
verboten, eine Ehe mit zwei Hauptwohnsitzen zu führen?
Was heißt: Bei Strafe??? Macht doch! Aber wenn ihr - auch schon gesagt - die steuerlichen Vergünstigungen dennoch abgreift, dann verstoßt ihr gegen die Finanzgesetze. Das würde ja schon reichen, oder? Mangels öffentlichen Interesses wird sich aber kein Richter auf das BGB berufen, um euren „Treiben“ Abbruch zu tun…
Das
glaube ich nicht - verstösst doch mehrfach gegen das GG oder
nicht?
Welche Artikel??
Bis dann,
Jana