Heiraten bei getrennten wohnsitzen

hallo,

also meine frage.

ich und meine lebensgefährtin haben getrennte wohnsitze, aber in der selben großstadt.
wie schaut das denn aus, wenn wir heiraten und nicht zusammen ziehen.
einer der gründe: wir wissen nicht ob sie nach abschluß ihrer promotionsarbeit weiterhin hier wohnen/arbeiten bleibt oder wir umziehen müßßen wegen jobwechsel. und wegen ein paar monaten möchte ich mir den stress eines umzuges nicht machen, wenn wir höchstwahrscheinlich sowieso dann wo anders hinmüssen.

sie arbeitet zur zeit an der uni im labor, dh öffentlicher dienst mit befristetem vertrag.
ich bin bei der post, unbefristet als arbeiter (ich komme überall in d ohne probleme in irgendeinem postbunker unter).
wie schaut das mit den ´öffentlichen´ zuschlägen aus, wenn man nicht zusammen wohnt? bzw mit den postinternen sozialzuschlägen.

oder was kommt noch bei dieser konstellation auf uns zu, was zusammenwohnende eheleute nicht beachten müssen.

danke im voraus

Grüß Dich,

wenn ihr heiratet, müsst ihr euch auf einen Hauptwohnsitz festlegen. Ob ihr dann tatsächlich zusammen lebt, steht auf einem anderen Blatt geschrieben.

Viele Grüße
Jana

Falsch.

Grüß Dich,

wenn ihr heiratet, müsst ihr euch auf einen Hauptwohnsitz
festlegen. Ob ihr dann tatsächlich zusammen lebt, steht auf
einem anderen Blatt geschrieben.

Das ist definitiv nicht korrekt. Zumindest wenn es um die standesamtliche Trauung geht, was die Kirche da für Absonderlichkeiten bereithält, weiß ich nicht.

Bei getrennten Wohnsitzen kommt nichts besonderes auf das Paar zu, erst recht nicht, wenn sie in der gleichen Gemeinde wohnen.

Gruß,

Doc.

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Hi Doc,

Bei getrennten Wohnsitzen kommt nichts besonderes auf das Paar
zu, erst recht nicht, wenn sie in der gleichen Gemeinde
wohnen.

Worauf stützt Du diese Aussage???

Soviel ich weiß, gibt es in Deutschland nur eine Ehe, und das ist die Bürgerliche Ehe. Danach gilt Folgendes:

§ 1353 BGB

(1) Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet.

(2) Ein Ehegatte ist nicht verpflichtet, dem Verlangen des anderen Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten, wenn sich das Verlangen als Mißbrauch seines Rechtes darstellt oder wenn die Ehe gescheitert ist.

Mit der Eheschließung wird demzufolge auch ein gemeinsamer Hausstand gegründet, auf den sich dann unter Umständen später auch Unterhaltsleistungen an den Ehepartner eruieren.

Auch aus steuerlicher Sicht wird es das Problem der Veranlagung geben. Die steuerlichen Vorteile im Zusammenhang mit einer günstigeren Steuerklasse werden nicht greifen, da das Finanzamt dann sehr wohl den Unterschied zwischen Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz berücksichtigt wissen will. Geben beide Eheleute aber einen getrennten Hauptwohnsitz an, dann würden sie theoretisch mit Steuerklasse 1 veranlagt werden müssen. Das aber gibt es nicht!

Ergo: Die Ehepartner können soviele Wohnungen wie möglich haben, aber sie müssen sich schon auf einen gemeinsamen Hauptwohnsitz einigen. Und das bedeutet, dass man sich die meiste Zeit auch dort aufhält!

Grüße
Jana

1 Like

Hi Doc,

Bei getrennten Wohnsitzen kommt nichts besonderes auf das Paar
zu, erst recht nicht, wenn sie in der gleichen Gemeinde
wohnen.

Worauf stützt Du diese Aussage???

Auf meine Ehe. Ich hab es so gemacht, wir haben zum Zeitpunkt der Eheschließung sogar noch in getrennten Bundesländern gewohnt.

Geben beide Eheleute aber einen getrennten Hauptwohnsitz an,
dann würden sie theoretisch mit Steuerklasse 1 veranlagt
werden müssen. Das aber gibt es nicht!

Doch, so geschehen bei mir und meiner Frau! Für das Jahr der Eheschließung mussten wir beide Steuerklasse 1 behalten, wobei ich nun erfahren habe, daß das wohl eine Fehlauskunft des BEamten war.

Ergo: Die Ehepartner können soviele Wohnungen wie möglich
haben, aber sie müssen sich schon auf einen gemeinsamen
Hauptwohnsitz einigen. Und das bedeutet, dass man sich die
meiste Zeit auch dort aufhält!

Nein. Ich weiß nichts von den rechtlichen Hintergründen, aber ich habe es halt so erlebt, und da hat keiner was von zwangsweiser Ummeldung auf einen gemeinsamen Hauptwohnsitz gesagt.
Auch später beim Umzug in die gemeinsame Wohnung hat meine Frau diese zunächst als Zweitwohnsitz angemeldet - kein Problem. Mittlerweile haben wir es dann allerdings doch so, „wie es wohl sein soll“.

Gruß,

Doc.

Grüße
Jana

Hallo,

Worauf stützt Du diese Aussage???

Auf meine Ehe. Ich hab es so gemacht, wir haben zum Zeitpunkt
der Eheschließung sogar noch in getrennten Bundesländern
gewohnt.

Dann bist Du Deiner steuerlichen Meldepflicht nicht nachgekommen. Das heißt noch längst nicht, dass das so rechtens ist.

Geben beide Eheleute aber einen getrennten Hauptwohnsitz an,
dann würden sie theoretisch mit Steuerklasse 1 veranlagt
werden müssen. Das aber gibt es nicht!

Doch, so geschehen bei mir und meiner Frau! Für das Jahr der
Eheschließung mussten wir beide Steuerklasse 1 behalten, wobei
ich nun erfahren habe, daß das wohl eine Fehlauskunft des
BEamten war.

In der Tat. Da handelt es sich eher um eine Kann-Sache, und zwar mit Betonung auf Entscheidung der Eheleute, nicht des Finanzbeamten. Im Jahr der Eheschließung kann man die Steuerkarten bei 1 belassen, sich dann die zuviel gezahlten Steuern beim Jahresausgleich wieder zurückholen. Man muss es aber nicht, sondern kann die Steuerkarten beim Finanzamt direkt umschreiben lassen.

Ergo: Die Ehepartner können soviele Wohnungen wie möglich
haben, aber sie müssen sich schon auf einen gemeinsamen
Hauptwohnsitz einigen. Und das bedeutet, dass man sich die
meiste Zeit auch dort aufhält!

Nein. Ich weiß nichts von den rechtlichen Hintergründen, aber
ich habe es halt so erlebt, und da hat keiner was von
zwangsweiser Ummeldung auf einen gemeinsamen Hauptwohnsitz
gesagt.

Beim Standesamt kann ich mir das auch nicht vorstellen. Aber das Finanzamt hätte darauf stoßen müssen!! Natürlich nur, wenn zwei Lohnsteuerkarten vorgelegt werden :wink:)) Eine Meldepflicht hat man in jedem Fall. Umgehen ist natürlich manchmal auch drin, kann aber ziemlich ins Auge gehen und - ich widerhole es noch einmal - ist noch längst nicht rechtens!!

Auch später beim Umzug in die gemeinsame Wohnung hat meine
Frau diese zunächst als Zweitwohnsitz angemeldet - kein
Problem. Mittlerweile haben wir es dann allerdings doch so,
„wie es wohl sein soll“.

*gg* siehe oben, aber sag nicht einfach: „Falsch“! Sondern dann schon besser: „Bei uns war das so…“

Viele Grüße
Jana

Bei uns war das so…

Hallo,

Worauf stützt Du diese Aussage???

Auf meine Ehe. Ich hab es so gemacht, wir haben zum Zeitpunkt
der Eheschließung sogar noch in getrennten Bundesländern
gewohnt.

Dann bist Du Deiner steuerlichen Meldepflicht nicht
nachgekommen. Das heißt noch längst nicht, dass das so
rechtens ist.

Hm, ich bin, wie sich das gehört, beim Ordnungsamt vorstellig geworden, da die für das Umschreiben der Lohnsteuerkarten zuständig sind.

Geben beide Eheleute aber einen getrennten Hauptwohnsitz an,
dann würden sie theoretisch mit Steuerklasse 1 veranlagt
werden müssen. Das aber gibt es nicht!

Doch, so geschehen bei mir und meiner Frau! Für das Jahr der
Eheschließung mussten wir beide Steuerklasse 1 behalten, wobei
ich nun erfahren habe, daß das wohl eine Fehlauskunft des
Beamten war.

In der Tat. Da handelt es sich eher um eine Kann-Sache, und
zwar mit Betonung auf Entscheidung der Eheleute, nicht des
Finanzbeamten. Im Jahr der Eheschließung kann man die
Steuerkarten bei 1 belassen, sich dann die zuviel gezahlten
Steuern beim Jahresausgleich wieder zurückholen. Man muss es
aber nicht, sondern kann die Steuerkarten beim Finanzamt
direkt umschreiben lassen.

Die Dame beim Ordnungsamt verweigerte mir sogar das Umschreiben mit dem Argument der getrennten Hauptwohnsitze. Desweiteren ist es mir ganz was neues, daß man das beim Finanzamt selbst machen kann - das wusste weder mein Vater, der in Steuersachen einigermaßen bewandert ist noch die Dame beim Ordnungsamt - sie verneinte das explizit.

*gg* siehe oben, aber sag nicht einfach: „Falsch“! Sondern
dann schon besser: „Bei uns war das so…“

Okay, ich revidiere… Kann man sagen, daß diese Geschehnisse in meinem Fall aufgrund gravierender Unfähigkeit der Ordnungsbeamtin passieren konnten?
Und eins noch: Wer zwingt mich aufgrund welchen Gesetzes dazu, meinen Wohnsitz zu ändern? Ist es mir tatsächlich bei Strafe verboten, eine Ehe mit zwei Hauptwohnsitzen zu führen? Das glaube ich nicht - verstösst doch mehrfach gegen das GG oder nicht?

Viele Grüße
Jana

Gruß,

Doc.

Hallo!

Soviel ich weiß, gibt es in Deutschland nur eine Ehe, und das
ist die Bürgerliche Ehe. Danach gilt Folgendes:

§ 1353 BGB

(1) Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten
sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft
verpflichtet.

Das betrifft die wechselseitigen zivilrechtlichen Pflichten in der Ehe, setzt also den Eheschluss voraus. Die Nichteinhaltung dieser Pflichten ist sozusagen eine Verletzung des Ehevertrages (die Ehe ist ein Vertrag), hat aber nicht die Ungültigkeit der Ehe zu Folge und schon gar nicht ist ein gemeinsamer Wohnsitz Gültigkeitsvoraussetzung. Gültig ist die Ehe wenn sie vor einem zuständigen Standesbeamten geschlossen wurde, das ist alles.

Gruß
Tom

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Hi Doc, guter Titel *gg*!!

Dann bist Du Deiner steuerlichen Meldepflicht nicht
nachgekommen. Das heißt noch längst nicht, dass das so
rechtens ist.

Hm, ich bin, wie sich das gehört, beim Ordnungsamt vorstellig
geworden, da die für das Umschreiben der Lohnsteuerkarten
zuständig sind.

Dann bist Du natürlich jedweder Pflicht in diesem Zusammenhang nachgekommen *grübel*.

Die Dame beim Ordnungsamt verweigerte mir sogar das
Umschreiben mit dem Argument der getrennten Hauptwohnsitze.

Meine Rede!! Weil eine gemeinsame steuerliche Veranlagung nur über einen Wohnsitz erfolgen kann. Natürlich kannst Du oder Dein Ehepartner eine Nebenwohnung haben. Das war hier aber gar nicht die Frage. Die Beamtin hat also völlig richtig reagiert. Nur leider nicht sehr konsequent…

Desweiteren ist es mir ganz was neues, daß man das beim
Finanzamt selbst machen kann - das wusste weder mein Vater,
der in Steuersachen einigermaßen bewandert ist noch die Dame
beim Ordnungsamt - sie verneinte das explizit.

Das Ordnungsamt ist das ausführende Organ des Finanzamtes. Das Kind heißt halt überall anders und ist von Größe und Bevölkerungsdichte der Gemeinde abhängig. Bei Dir ist es das Ordnungsamt, bei mir das Landratsamt, in Berlin (wo ich früher wohnte) war es das Finanzamt direkt… Ist ja Jacke wie Hose!

*gg* siehe oben, aber sag nicht einfach: „Falsch“! Sondern
dann schon besser: „Bei uns war das so…“

Okay, ich revidiere…

Das war nicht böse gemeint. Ich hoffe, das weißt Du!? Ich kam nur etwas abgeditscht vor, von wegen: ALLES FALSCH LIEBE JANA DU HAST JA KEINE AHNUNG!!!

Kann man sagen, daß diese Geschehnisse
in meinem Fall aufgrund gravierender Unfähigkeit der
Ordnungsbeamtin passieren konnten?

Gravierender sicherlich nicht. Vielleicht fehlte ihr einfach der volle Durchblick, sie war überfragt oder so. Schließlich hat ja da jeder noch einen hinter sich sitzen, der das schlussendlich prüft.

Und eins noch: Wer zwingt mich aufgrund welchen Gesetzes dazu,
meinen Wohnsitz zu ändern?

Niemand zwingt Dich zu irgendetwas. Weder zur Ehe noch zur steuerlichen Vergünstigung. Das mit dem gemeinsamen Hausstand steht im Bürgerlichen Gesetzbuch (wie von mir zitiert). Gehst Du eine Ehe ein, musst Du Dich auch an die Abmachungen halten. Sonst ist der eigentliche Sinn der Ehe ja wohl irgendwie ausgehebelt. Zumindest hat man sich das wohl damals so gedacht.

Eine Scheinehe, und das wäre es ja dann, wenn zwei zwar einen Zettel unterschrieben haben, aber gar keine klassische Ehe führen, wäre dann keine Ehe und kann annulliert werden. Sieht man oft bei Ausländerehen, wo das ziemlich kontrolliert wird.

Ist es mir tatsächlich bei Strafe
verboten, eine Ehe mit zwei Hauptwohnsitzen zu führen?

Was heißt: Bei Strafe??? Macht doch! Aber wenn ihr - auch schon gesagt - die steuerlichen Vergünstigungen dennoch abgreift, dann verstoßt ihr gegen die Finanzgesetze. Das würde ja schon reichen, oder? Mangels öffentlichen Interesses wird sich aber kein Richter auf das BGB berufen, um euren „Treiben“ Abbruch zu tun…

Das
glaube ich nicht - verstösst doch mehrfach gegen das GG oder
nicht?

Welche Artikel??

Bis dann,
Jana

Hallo Tom,

Das betrifft die wechselseitigen zivilrechtlichen Pflichten in
der Ehe, setzt also den Eheschluss voraus.

Ja. Es ging ja auch darum, ob sie zusammenziehen „müssen“, wenn sie geheiratet „haben“.

Die Nichteinhaltung
dieser Pflichten ist sozusagen eine Verletzung des
Ehevertrages (die Ehe ist ein Vertrag), hat aber nicht die
Ungültigkeit der Ehe zu Folge und schon gar nicht ist ein
gemeinsamer Wohnsitz Gültigkeitsvoraussetzung.

Habe ich das gesagt/geschrieben: Gültigkeitsvoraussetzung?? Ich glaube nämlich nicht!

Gültig ist die
Ehe wenn sie vor einem zuständigen Standesbeamten geschlossen
wurde, das ist alles.

Ja. Aber was wolltest Du jetzt eigentlich richtigstellen?

Jana *denk-nach*

Dann bist Du natürlich jedweder Pflicht in diesem Zusammenhang
nachgekommen *grübel*.

Die Dame beim Ordnungsamt verweigerte mir sogar das
Umschreiben mit dem Argument der getrennten Hauptwohnsitze.

Meine Rede!! Weil eine gemeinsame steuerliche Veranlagung nur
über einen Wohnsitz erfolgen kann. Natürlich kannst Du
oder Dein Ehepartner eine Nebenwohnung haben. Das war hier
aber gar nicht die Frage. Die Beamtin hat also völlig richtig
reagiert. Nur leider nicht sehr konsequent…

Naja, mein aktueller Finanzbeamter lachte und erklärte das als „Schwachsinn“. *seufz* Beamte - können die sich _einmal_ einig sein?

Okay, ich revidiere…

Das war nicht böse gemeint. Ich hoffe, das weißt Du!? Ich kam
nur etwas abgeditscht vor, von wegen: ALLES FALSCH LIEBE JANA
DU HAST JA KEINE AHNUNG!!!

Naja, keine Ahnung sollte es nicht heißen - aber daß „sowas nicht geht“ ist jedenfalls schon falsch, ich hab’s ja gemacht - wobei wir die steuerlichen Vorteile eben nicht abgegriffen haben. Aber bös war’s auch von mir nicht gemeint! :smile:

Und eins noch: Wer zwingt mich aufgrund welchen Gesetzes dazu,
meinen Wohnsitz zu ändern?

Niemand zwingt Dich zu irgendetwas. Weder zur Ehe noch zur
steuerlichen Vergünstigung. Das mit dem gemeinsamen Hausstand
steht im Bürgerlichen Gesetzbuch (wie von mir zitiert). Gehst
Du eine Ehe ein, musst Du Dich auch an die Abmachungen halten.

Siehe Toms Posting, so hab ich das auch verstanden.

Sonst ist der eigentliche Sinn der Ehe ja wohl irgendwie
ausgehebelt. Zumindest hat man sich das wohl damals so
gedacht.
Eine Scheinehe, und das wäre es ja dann, wenn zwei zwar einen
Zettel unterschrieben haben, aber gar keine klassische Ehe
führen, wäre dann keine Ehe und kann annulliert werden. Sieht
man oft bei Ausländerehen, wo das ziemlich kontrolliert wird.

Naja, bei uns war das halt temporär und definitiv keine Scheinehe :smile: Ansonsten sind wir allen ehelichen Pflichten nachgekommen! :wink:

Das
glaube ich nicht - verstösst doch mehrfach gegen das GG oder
nicht?

Welche Artikel??

Alle, die sich mit meiner Freiheit beschäftigen. Ich darf wohnen wo und mit wem ich will.

Egal, ich denke, der Unterschied zwischen Steuerrecht, Zivilrecht und Strafrecht ist hier klar geworden.

Gruß,

Doc.

Hallo Jana!

Das betrifft die wechselseitigen zivilrechtlichen Pflichten in
der Ehe, setzt also den Eheschluss voraus.

Ja. Es ging ja auch darum, ob sie zusammenziehen „müssen“,
wenn sie geheiratet „haben“.

Die Nichteinhaltung
dieser Pflichten ist sozusagen eine Verletzung des
Ehevertrages (die Ehe ist ein Vertrag), hat aber nicht die
Ungültigkeit der Ehe zu Folge und schon gar nicht ist ein
gemeinsamer Wohnsitz Gültigkeitsvoraussetzung.

Habe ich das gesagt/geschrieben: Gültigkeitsvoraussetzung??
Ich glaube nämlich nicht!

Entschuldigung, hab ich falsch verstanden.

Gültig ist die
Ehe wenn sie vor einem zuständigen Standesbeamten geschlossen
wurde, das ist alles.

Ja. Aber was wolltest Du jetzt eigentlich richtigstellen?

Ich hatte den Eindruck, du meintest, man müsse zusammenziehen und dass diese Pflicht dem Staat gegenüber besteht. Außerdem bin ich mir nicht so ganz sicher, ob diese Bestimmung des BGB zwingend oder dispositiv ist. Die entsprechende österreichische Bestimmung des ABGB wird als dispositiv angesehen und kann demnach durch (auch konkludente) Vereinbarung der Ehegatten untereinander abbedungen werden, was zur Folge hat, dass sie nicht wirksam ist.

Gruß
Tom

Grüß Dich Tom,

Ich hatte den Eindruck, du meintest, man müsse zusammenziehen
und dass diese Pflicht dem Staat gegenüber besteht.

Nee - ich meinte, man müsse sich auf einen Hauptwohnsitz einigen. Das schließt dann allerdings (ich bin immer noch bei der Finanzlage) ein, dass man sich den überwiegenden Teil dann auch da aufhält.

Außerdem
bin ich mir nicht so ganz sicher, ob diese Bestimmung des BGB
zwingend oder dispositiv ist.

Soviel ich weiß, ist sie in Deutschland auch dispositiv. Wie Du schon geschrieben hast: Wenn sich beide einig sind, dann ist alles paletti.

Bei Ehe mit einem Ausländer ist das allerdings dann nicht möglich, habe ich schon gehört. In dieser Hinsicht möchte ich mich allerdings nicht allzu weit aus dem Fenster lehnen.

Letzten Endes ist zu reüssieren, dass - solange man sich einige ist - alles möglich ist, aber wehe, man gerät in Streit…

Ich wünsch Dir einen schönen Tag,
Jana

Hallo Jana!

Soviel ich weiß, ist sie in Deutschland auch dispositiv. Wie
Du schon geschrieben hast: Wenn sich beide einig sind, dann
ist alles paletti.

Bei Ehe mit einem Ausländer ist das allerdings dann nicht
möglich, habe ich schon gehört. In dieser Hinsicht möchte ich
mich allerdings nicht allzu weit aus dem Fenster lehnen.

Ja weil dann (Aufenthaltsrechtlich) keine Familiengemeinschaft vorliegt. Ist aber, sofern die Ehe inländischem Recht unterliegt, kein eherechtliches Problem, sondern eine Frage des Ausländerrechtes. Die Frage kommt in der Praxis äußerst häufig vor und zwar bei drittstaatsangehörigen Ehegatten eines Inländers/EWR-Bürgers. Das war nur so zur Information.

Letzten Endes ist zu reüssieren, dass - solange man sich
einige ist - alles möglich ist, aber wehe, man gerät in
Streit…

Nicht ganz: wenn man sich auf getrenntes Wohnen geeinigt hat, dann kann einem das im Streit nicht zum Nachteil gereichen, da ja die Bestimmung des BGB nicht anwendbar ist. Relevant wird das natürlich im Scheidungsverfahren, ich denke, das hast du mit dem letzten Absatz gemeint.

Gruß
Tom