heureka! (vielleicht was für die FAQ?)
Hallo,
da sich viele eurer Antworten auf Massenaufstiege von Helium-
und nicht um Heißluftballone drehten… :o[
Inzwischen habe ich die Infos bekommen:
Eine Aufstiegserlaubnis wird immer dann benötigt wenn, …
… die gesamte Abflugmasse des Ballons größer als 5 kg ist
… der Ballon in freier Fahrt betrieben wird (innerhalb/außerhalb von geschlossenen Ortschaften)
… der Aufstieg innerhalb der Kontrollzone zu Flugplätzen liegt
Eine Aufstiegserlaubnis wird nicht benötigt wenn, …
… die gesamte Abflugmasse des Ballon kleiner als 5 kg ist
… der Ballon im gefesselten Zustand auf einem Modellfluggelände betrieben wird
… der Aufstieg Innerorts durch die Ordnungsbehörde genehmigt wurde
… der Aufstieg auf einem Flugplatz durch die Luftaufsichtstelle genehmigt wurde
… der Aufstieg bei einer gemeinsamen Veranstaltung mit Originalballonen in deren Veranstaltungs-
genehmigung bereits enthalten ist
Warum ist es sinnvoll eine Aufstiegserlaubnis zu beantragen ?
Schaut man sich die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) an, so wird man sehr schnell feststellen, dass es mit den ferngesteuerten Modellballonen nicht ganz einfach ist - sie werden zumindest nicht explizit in §16 LuftVO genannt. Dass man nicht mit einem „bemannten Freiballon“ zu tun hat dürfte klar sein.
Aber auch der in Abs. (2) genannte „Fesselballon“ hat mit einem Modell-Heißluftballon nichts zu tun. Unter einem „Fesselballon“ sind u. a. folgende Ballon zu verstehen: an einer lange Leine gefesselte Gasballone für Werbe- und Forschungszwecke.
Unter Abs. (6) kommen wir der Sache dann ein wenig näher - hier ist von Flugmodellen mit eigenem Antrieb die Rede. „Flugmodell“ ist noch i. O. - aber einen eigenen Antrieb haben Modell-Heißluftballone nicht - der Antrieb ist der Wind.
Sehr schnell wird man also erkennen, dass es mit dem „Für“ und „Wieder“ einer Aufstiegserlaubnis nicht ganz einfach ist. Der Gesetzgeber hat zwar nicht bis ins Detail den ferngesteuerten Modell-Heißluftballon in den entsprechenden Verordnungen benannt - dennoch sollte sich zur Zeit jeder der einen ferngesteuerten Modell-
… die Aufstiegserlaubnis wurde erteilt, enthält aber evtl. einen der folgenden Ausführungen - man hat die Möglichkeit und das Recht, Widerspruch gegen die Aufstiegserlaubnis einzulegen (Rechtsbehelfsbelehrung am Ende der Aufstiegserlaubnis beachten!)
„Vor jedem Aufstieg ist die Zustimmung der örtlich zuständigen Ordnungsbehörde zu dem Vorhaben einzuholen.“
Diese Vorschrift hat gesetzlich keinerlei Grundlage. Es ist ausschließlich der zuständigen Luftfahrtbehörde überlassen, die Aufstiegserlaubnis zu erteilen.
„Bei dem Betrieb der Modell-Heißluftballone ohne Halteseil im Außenbereich müssen die Ballone durch eine kontrastreiche Farbgebung gut erkennbar sein“
Diese Auflage ist rechtswidrig. Es gibt keine Farbvorschriften für Ballone.
„Diese Erlaubnis ist befristet bis zum xx.xx.20xx“.
Für eine Befristung gibt das Gesetz keinerlei Rechtsgrundlage - sie ist rechtswidrig und somit unbefristet zu erteilen.
„Der Betrieb eines Modell-Heißluftballons ist nicht zulässig innerhalb von ausgewiesenen Natur- und Landschaftsschutzgebieten“
Diese Auflage ist rechtswidrig. Hierfür gibt es keine Ermächtigungsgrundlage. Sie ist auch zu unbestimmt. Es wird nicht gesagt, dass der Aufstieg eines Modell-Heißluftballons in diesem Gebiet nicht zulässig ist, sondern dessen Betrieb, das heißt auch, das Überfahren mit dem Ballon über das Landschaftsschutzgebiet. Überflugverbote gehören in den Bereich des Bundesrechts, so dass die hier entscheidende Behörde für diese Regelung nicht zuständig ist.
Versicherung
Eine entsprechende Haftpflichtversicherung, welche die Belange der Modell-Heißluftballone berücksichtigt kann u. a. abgeschlossen werden bei (im Fall der Fälle erhält man dann auch anwaltliche Unterstützung durch den Verbandsjustiziar):http://www.dmfv.de/
Das alles fand ich unter
http://www.modellballone.de/
Ich danke euch für euren guten Willen, besonders Petzi und Jame~!
MainBrain