Hallo Christian,
Der direkte Anschluss einer Trinkwasseranlage mit einer Nichttrinkwasseranlage muss über eine geeignete Sicherungsarmatur erfolgen. Daraus ergibt sich, dass eine Heizungsnachspeisung nur über einen Systemtrenner oder einen Rohrtrenner erfolgen darf.
Die DIN EN 1717: 2001-05 definiert Heizungswasser ohne chemische Zusätze als Flüssigkeit der Kategorie 3 und behandeltes Heizungswasser mit Inhibitoren als Korrosionsschutz ist eine Flüssigkeit der Kategorie 4
Da gemäß DIN EN 1717 alle Anschlüsse als ständige Anschlüsse angesehen werden und der früher gebräuchliche „kurzzeitige“ Anschluss damit der Vergangenheit angehört, gilt dies auch für den oft benutzten Füllschlauch. Dieser Füllschlauch, der eine zeitweilige Verbindung der Trinkwasseranlage über einen Rückflussverhinderer mit der Heizungsanlage darstellte, hat in Europas Kellern seine Daseinsberechtigung längst verloren. Im Falle eines Druckverlusts in der Trinkwasserleitung kann es zu einem Rückdrücken dieser Flüssigkeit der Kategorie 3 oder sogar 4 in die Trinkwasserleitung kommen.
Ein Heizungsanlagenanschluss wird wie ein Geräteanschluss betrachtet, weil der Wasserinhalt der Heizungsanlage gegenüber einer sonstigen Nichttrinkwasseranlage nicht ständig nachströmen kann. Hier auf Seite 50.
Sicherungseinrichtungen nach DIN 1988-4 Tabelle 1 Nr. 20/21
oder
Sicherungseinrichtungen nach DIN EN 1717 Tabelle NA Nr. 32 und 33
Eine Mischung beider Normen ist nicht zulässig
Der Anschluss an das Trinkwassernetz muss direkt (T-Stück) ohne lange Anschlussleitung ausgeführt werden, damit trinkwasserseitig kein Stagnationswasser auftreten kann.
Arnd Bürschgens, Schulungsleiter der Honeywell GmbH
Wenn der Füllschlauch entfernt ist kannst Du am Zapfhahn und am Kesselfüllventil nachsehen ob es Wasser auslässt wenn Du es an jedem Teil langsam öffnest.
Wer viele Schätze anhäuft, hat viel zu verlieren.
(Laotse)