Heizkosten / Auszug unterjährig

Hallo Experten,

Wenn eine Wohnung mitten im Jahr gekündigt wird und während des Heizkosten-Abrechnungszeitraumes Erhöhungen seitens des Versorgers stattfinden (größtenteils nach Auszug), wird dann bei der Abrechnung der Durchschnittspreis des Abrechnungsjahres oder nur der günstigere Preis bis zum Auszug berechnet?

Gibt es dazu ggf. Urteilsentscheidungen bzw. gesetzliche Vorschriften?

Gruß

Rüdiger

Hallo Rüdiger,

der Vermieter kann dem Mieter nur das in Rechnung stellen, was wirklich an Kosten da war.
Dazu bedarf es keiner Belegung durch Urteile.

Gruß!

Horst

Es wäre hier von Vorteil wenn eine Zwischenablesung zum „Erhöhungszeitpunkt“ stattgefunden hätte…Dann könnten die Kosten genau ermittelt werden!

Gruß S.Thomsen

Es wäre hier von Vorteil wenn eine Zwischenablesung zum
„Erhöhungszeitpunkt“ stattgefunden hätte…Dann könnten die
Kosten genau ermittelt werden!

Hi,

das muss der Energieversorger aber in der Rechnung aufführen. Und auch bei Heizöllieferungen, sieht man auf der Rechnung, wann, wieviel, zu welchem Preis gliefert wurde.

Gruß Marion

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Wenn allerdings die Zwischenablesung nur in der betreffenden Wohnung und nicht in den anderen Vermietungseinheiten stattgefunden hat, kann man doch nicht die genauen Kosten pro Wärmeeinheit in diesem Zeitraum, sondern nur durchschnittliche Kosten einer Wärmeeinheit im Abrechnungsjahr ermitteln, da nicht mehr feststellbar ist, in welchen Zeiträumen die anderen Mieter „ihre“ Wärmeeinheiten zu welchem Anteil verbrauchten (ob vor oder nach dem Auszug). Ich bin gespannt auf Eure Antworten.

Gruß Rüdiger

Hi,

Wenn allerdings die Zwischenablesung nur in der betreffenden
Wohnung und nicht in den anderen Vermietungseinheiten:stattgefunden :hat, kann man doch nicht die genauen Kosten pro
Wärmeeinheit in diesem Zeitraum, sondern nur durchschnittliche
Kosten einer Wärmeeinheit im Abrechnungsjahr ermitteln,

vermutlich verstehe ich nicht so ganz das Problem und weiß auch nicht um was für eine Heizung es sich handelt.
Aber:
Entweder es wird pro Wohnung abgelesen und damit verbrauchsgerecht abgerechnet, oder der Geamtverbrauch wird durch einen Verteilerschlüssel umgelegt.
Bei Letzterem muss natürlich für diesen unterjährigen Zeitraum der Verbrauch zu dem Preis während dieses Zeitraums angesetzt werden und nach dem Verteilerschlüssel anteilig errechnet werden.

Wenn genau für diese Whg. abgelesen wurde, weiß man doch den anteiligen Verbrauch, und nach Erhalt der Rechnung auch die Kosten je Einheit für diesen Verbrauchszeitraum.

Die restlichen Kosten, abzüglich der Kosten für den unterhährigen Verbrauch, werden dann eben nach Ablesung dem Nachmieter belastet.

da
nicht mehr feststellbar ist, in welchen Zeiträumen die anderen
Mieter „ihre“ Wärmeeinheiten zu welchem Anteil verbrauchten
(ob vor oder nach dem Auszug). Ich bin gespannt auf Eure
Antworten.

Aber es wurde doch abgelesen. Und es ist ja egal, wie sich für die anderen der Verbrauch während des Jahres verteilt. Sie zahlen ohnehin alles, was im Jahr, oder eben beim Auszug anteilig im Jahr verbraucht wurde.

Irgendwie verstehe ich offensichtlich was nicht.

Gruß Marion