Hallo !
Du must aber verbrauchsabhängig nach der Heizkostenverordnung abrechnen. Nur wenn es nur 2 Wohnungen wären,eine vom Vermieter,eine vom Mieter gibts Ausnahmen.
Sonst gibts nur die Ausnahme,wenn es sehr unwirtschaftlich wäre,also der Einbau der Messgeräte unverhältnismässig aufwändig und teuer wäre.
Die Kosten sind aber umlagefähig als Modernisierung,11 % der umlagefähigen Kosten auf die Jahresmiete drauf.
Mieter dürfen dann Deine Abrechnung schon mal um 15 % pauschal kürzen,wenn nicht so abgerechnet wird wie gefordert.
Es gibt nur die Möglichkeit Heizkostenverteiler(HKV) an allen Heizkörpern anzubringen (auch in der eigenen Wohnung!) oder wenn es die Leitungsführung erlaubt die besseren Wärmemengenzähler.
Ein Gerät je Wohneinheit plus evtl. Wasseruhren für Kalt- und Warmwasser.
Vorteil bei Wärmemengenzähler,man kann es leichter selbst anrechnen,weil die Messwerte schon in „kWh“ lauten und keine einfachen Hilfszahlen sind wie beim HKV.
Übrigens,wenn die oberste Wohnung mehr zahlen muss (mehr als EG und OG),dann spricht das nicht für Fehler an der Ablesung oder den Messgeräten selbst.
Das ist die schlechte Dachisolierung !
Und da besteht ja ggf. Nachbesserungsbedarf,wenn noch nichts gemacht wurde.
Leider zahlt der DG-Mieter dann mehr als nötig,aber das soll er ja vor Anmietung nachfragen und ggf. eben NICHT mieten,oder einen Mietnachlass der Grundmiete aushandeln.
Aber alle im Hause zahlen mehr,weil die Gesamtkosten auf alle umgelegt werden.
MfG
duck313