Heizkostenabrechnung Ärtze brutto oder netto?

Hallo,

wir haben teilweise gemischt genutzte gewerbliche Objekte, d.h. z.B. ein Fahrradladen und daneben ein Arzt.

Die Brunata erstellt die Heizkostenabrechnung aufgrund der von uns gemeldeten Nettokosten (Gas, Schornsteinfeger, Wasser, etc.).

Bei den steuerpflichtigen Gewerbemietern übernehmen wir den von der Brunata ausgewiesenen Betrag in die BK-Abrechnung des entsprechenden Mieters und packen dann später die Umsatzsteuer auf den gesamten Rechnungsbetrag.

Bei den steuerfreien Mietern setzten wir alle anderen Kosten brutto an (mit der Steuer, die auf den jeweiligen Kosten angefallen ist). Was mache ich jetzt mit dem Ergebnis der Brunata-Abrechnung für den jeweiligen Mieter? Eigentlich müsste ich doch darauf Umsatzsteuer berechnen, wenn ich die Kosten in die BK-Abrechnung übernehme, oder nicht?

Sollte die Brunata das nicht eigentlich schon brutto bei uns abliefern?

Könnt Ihr mir helfen?

Danke + LG
iris

Hallo,
Sie können bei Brunata entsprechend einen Auftrag erteilen, dass die USt separat ausgewiesen wird. Aber das ist eigentlich nicht nötig: am einfachsten und auch absolut korrekt ist, wenn Sie ganz normal eine BK-Abrechnung erstellen, und bei den Mietern, die vorsteuerabzugsberechtigt sind einfach die 19% aufschlagen. Also z.B. SChornsteinfeger 50,00 EUR zzgl. 19% sind 9,50, macht zusammen 59,50!
Wichtig ist nur, dass Sie die Umsatzsteuer auch getrennt ausweisen (bei jeder Position und auch insgesamt).

Grüße, Zita

Am besten ist, Ihr gebt der Brunata direkt an, welcher der Nutzer den Umsatzsteuerausweis benötigt, dann machen die das auch. Ihr müsst das vorher nur vereinbaren. Die Kosten der Brunata werden dann ebenfalls entsprechend ausgewiesen.
Gruß
Weschdl

Hallo Zita,

die vorsteuerabzugsberechtigten Mieter sind nicht mein Problem, sondern die Ärzte, etc.

Ich kann von den Kosten, die bei deren Mietflächen anfallen, keine VoSt ziehen. Deshalb berechne ich die Kosten bei den BK-Abrechnungen auch brutto weiter.

Eigentlich müsste ich dann doch auch auf das Ergebnis der Brunata-Abrechnung für den Mieter noch zusätzlich Umsatzsteuer aufschlagen. Schließlich konnte ich aus den der Brunata-Abrechnung zugrunde liegenden Kosten damals auch keine Vorsteuer ziehen, oder?

LG iris

Hmm, für 2010 muss ich mich mal mit denen auseinandersetzen. Dieses Jahr war das so eine Hau-Ruck-Aktion, wie man wohl unschwer an dem Datum der 2009er-Abrechnung erkennen kann ;o)

Vielen Dank erstmal für die Antwort

LG iris

Normaler weise wird die Angabe an einen Abrechner mit MWSt (also Brutto!) abgegeben, weil sie ja auch alles in brutto (mit MWST) erhalten bzw keine MWST, weil es ja schon eine Steuer ist: Grundsteuer. Strom etc, kommt aber immer mit MWST (wobei der Betrag der MWST natürlich ausgewiesen ist).
Wenn sie zusätzlich darauf noch 19% setzten, zahlen die Mieter ja doppelt und Sie müssen die MWST ans Finazamt abführen! Nur bei den Steuern aufpassen, das da NICHT MWST zusätzlich erhoben wird auf Kosten, die nicht MWST würdig sind.

Wenn Sie die Kosten weitergeben: sagen Sie doch, 100 Euro Netto + 19 € MWST ist Brutto= 119 € euro. Dann kann jeder die Beträge in der Abrechung eintragen (nur nicht bei der Grundsteuer, Müllabfuhr etc, die keine MWST erhält.)
Dann kann auch jeder den Vorsteuerabzug behandeln, wie er will.

Hallo Iris,
Ärzte sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt, ok. Das bedeutet, die bezahlen ihre Miete ohne USt, also z.B. 300,00 Kaltmiete und 120,00 Nebenkosten, richtig?
Die Zahlen aus der Brunata-Abrechnung werden eins zu eins weitergegeben.
Bei der Jahressteuererklärung kann von allen Rechnungen die Umsatzsteuer geltend gemnacht werden, allerdings nur von den Arbeitsstunden, nicht vom Material.
Grüße, Zita

Hallo Iris,

es tut mir leid, ich will ab dem neuen Jahr bei dem Portal aussteigen und keine Anfragen mehr bearbeiten.

Meine besten Wünsche für das neue Jahr

Oswald

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruß
hausblick