Hallo,
ich hätte eine Frage bzgl meiner Heizkostenabrechnung. Vielleicht kann mir jmd dabei helfen.
In meiner Abrechnung wurde mir eine Zwischenablesegebühr angerechnet.
Bei meinem Einzug wurde keine Zwischenablesung vorgenommen. Beim Auszug habe ich diese auch nicht mitbekommen.
Bei den Ablese- und Verbrauchswerten steht bei Ablesewert ALT = 0,00 und Ablesewert NEU = 2,00 Einheiten.
Differenz = 2,00 x Umrechnungsfaktor 1,00 = 2,00 Verbrauchseinheiten.
Für den Nutzungszeitraum (3 Monate) ergibt das bei 480 von 750 DIN (nach Gradtagtabelle ) eine Einheit von 1,28.
(2,00 x 480/750).
1,28 sind wohl nun meine Verbauchseinheiten.
Meine Frage: Wenn bei meinem Einzug nicht abgelesen wurde, welches auch der Vermitter zugesteht, wie kommt man auf den Wert 2,00 ???
Bedeutet die Rechnung oben, dass meine Verbauchskosten nach der Gradtagtabelle berechnet wurden? (Welches der Vermieter abstreitet.)
Aber wenn es keinen Anfangswert gibt bzw wenn er als Null angegeben wird, obwohl vor mit jmd in dem Zimmer gewohnt hat, und es nicht abgelesen wurde, worauf beruht sich der Wert von 2,00???
und dass beim einzug nicht ablesen wurde, bin ich da weiterhin verpflichtet die Zwischenablesegebühr zu zahlen? (vertraglich gesehen soll ich sie tragen)
und wenn die verbrauchseinheiten geschätzt wurden, habe ich da einen Anrecht auf 15% Kürzung?
Kann mir da jmd weiterhlefen?