Ich wohne in einem mit Fernwärme beheiztem 10 Familienhaus mit 8 vermieteten Einheiten wovon 2 Einheiten seit ca 18 Monaten mit Wärmemengenzähler ausgestattet sind.
Als ich nun meine Abrechnung bekam, war diese auf qm berechnet ohne die Verbrauchswerte meines Zählers zu berücksichtigen.
Auf Nachfrage wurde mir geantwortet, dass eine Berrechnung nach Wärmemengenzähler nicht möglich wäre, da ich alle Wohneinheiten mit Zähler ausgestattet wären.
Stimmt das?
Korrektur:
Berechnung nach Wärmemengenzähler nicht möglich wäre, da nicht alle Wohneinheiten mit Zähler ausgestattet wären.
Da ist dein Vermieter mit der technischen Ausstattung wohl etwas im Rückstand.
Siehe hier.
Ich weiß nicht, ob die dort genannten Ausnahmen bei dir zutreffen.
Warum SEIN Vermieter? @Reinhard_Kunz hat doch offensichtlich diese Wärmemengenzähler. Sonst hätte er nicht geschrieben
Aber ist das nicht sowieso so, dass nicht nur nach qm abgerechnet werden darf??
https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/BJNR002610981.html
@Gudrun???
Bei insgesamt 10 Wohneinheiten, von denen nur zwei ordentliche, -ja was eigentlich? Wirklich Wärmemengenzähler oder Heizkostenverteiler- haben, dürfte das etwas schwierig werden.
Exakter als mit Wärmemengenzähler kann man nicht abrechnen.
Ok, man muss noch den Wärmeeintrag der anderen Wohnungen zu 30 oder 50% berücksichtigen. Deshalb gibt es den 70/30 bzw. 50/50 Schlüssel.
Ja, aber das moniert er, dass er Wärmemengenzähler hat, er aber trotzdem (nur) nach qm bezahlt hat. Vermutlich gehören nicht alle Wohnungen demselben Eigentümer, sonst wüsste ich nicht, warum er das in zwei Wohnungen hat einbauen lassen und in acht nicht.
Falls wirklich Wärmemengenzähler zum Einsatz gekommen sind und alle Wohnungen dem selben Eigentümer gehören, hat er vielleicht festgestellt, dass ihm die Dinger zu teuer sind.
Heizkostenverteiler sind einfacher zu installieren und billiger.
Es könnten natürlich auch bauliche Gründe eine Rolle spielen, z.B. wenn die zwei Wohneinheiten von den restlichen in irgend einer Art und Weise getrennt sind.
Die Frage im UP ist:
(fett von mir)
Möglich ist das ganz sicherlich, aber die Frage muß lauten, ob das zulässig ist.
Ich habe dazu (Heizkosten-Abrechnung) keine Ahnung.
Bei Wasser gibt es ein BGH-Urteil, wonach nur nach Zähler abgerechnet werden darf, wenn alle vermieteten Wohnungen mit Zähler ausgestattet sind.
Gruß
Bist du Mieter oder mit Eigentümer?
Gennerell würde ich da zumidestens den Paragraphen umsetzen
Wenn er schreibt
was fällt dir dazu ein? Wenn du liest, dass er sich über die Abrechnungsmodalitäten beschwert …
den Teil wollte ich eigentlich gleich löschen, nach dem ich alles durchgelesen habe und antwortet, bin ich nach ganz oben gegangen um die Frage noch mal genau zu sehen, dabei Blieb die Notiz im Antwortfeld