Heizkostenabrechnung und Schätzung

Liebe/-r Experte/-in,

Nehmen wir an, dass eine Heizkostenablesung durch Missverständnisse und Versäumnisse durch den Ableser nicht stattgefunden hat. Demnach wird der Verbrauch ja geschätzt und in der Regel im darauf folgenden Jahr aufgerechnet, wenn die Schätzung vom tatsächlichen Verbrauch abgewichen ist. Wenn durch die fragliche Wohnung aber auf Grund baulicher Gegebenheiten diverse Heizungsrohre verlaufen und somit keine oder nur sehr geringe Heizkosten anfallen dürften, kann dann die Schätzung an Hand der gesamten anderen im Haus liegenden Wohnungen erfolgen, bei denen diese Gegebenheiten nicht der Fall sind?

Desweiteren stelle ich mir die Frage ob es rechtlich in Ordnung geht, wenn die Heizkosten in jedem Abrechnungszeitraum unabhängig berechnet werden und nicht die Vorjahreswerte (also auch eventuelle falsche zu hohe oder zu niedrige Schätzungen) mit bedacht werden, sodass eventuelle falsche Schätzungen ausgeglichen werden können?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen,

Munis

Hallo,

wenn die Ablesung durch die Ablesefirma verschlafen wurde und die Schätzung zu hoch ist, wüßrde ich die Abrechnung nicht akzeptieren. Wenn die Ablesung durch Ihr Versäumniss zu Stande gekommen ist, haben Sie rechtlich keine Chance.
Ist es Ihnen möglich die geschätzten Verbrauchswerte an den Geräten nachzuvollziehen?? Wenns einigermassen pastt und vielleicht sogar geringfügig meht abgerechnet wurde könnte es für Sie sogar im nächsten Jahr positiv ausfallen da der Energiepreis das nächste Jahr bestimmt höher ist als dieses Jahr und wenn Sie jetzt schon ein paar Einheiten mehr abgerechnet bekommen haben (zu günstigeren Energiepreis) sparen Sie vielleicht im nächaten Jahr ein paar Euro.

Grüße Schäfer

Hallo,

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Ich habe bereits mit meinem Vermieter gesprochen. Die Ablesung wurde teilweise durch mich und teilweise durch den Ableser versäumt (beim ersten Termin war ich nicht anwesend, beim Ersatztermin ist der Ableser nicht erschienen). Nun scheint es aber so zu sein, dass ich nicht nur eine beträchtliche Summe nachzahlen soll, sondern dass im nächsten Ablesezeitraum die Ablesedaten wieder auf Null gesetzt werden und meine Zahlung, die eindeutig zu hoch ist, nicht berücksichtigt wird. (scheinbar ein Problem der elektronischen Heizkostenkontrollgeräte?)

Ist das so rechtlich in Ordnung? Ich zahle jetzt eigentlich ins Nichts und bei der nächsten Ablesung zahle ich ganz normal meinen Verbrauch für das aktuelle Jahr ohne Rücksicht auf den Vorjahreswert (es wird nur der Verbrauch und nicht die DIfferenz der Zählerstände berücksichtigt).

Mit freundlichen Grüßen,

Munis

Ich kann Ihnen leider nicht weiterhelfen.
Trotzdem viel Glück

hallo Munis,

ich würde erst einmal wen der Ableser bekant ist mit ihn Kontakt aufnehmen.Die sind Verflichtet bei Termin nicht ein Haltung ein neuen Termin anzugeben.Wen Sie aber den Termin Verseumd haben könnte es pasieren das Sie das nochmalige kommen an-ab Fahrt selber Bezahlen müssen.Sollte dann immer noch keiner Erscheinen einfach sich mit den Hausbesitzer in Verbindung setzen,er kann auch vermitteln.Solde das auch nicht helfen dann einfach sich an eine Verbraucher Zentrale wenden.Ich hoffe ich konnte weider helfen.

tut mir leid, da kann ich nicht weiterhelfen, das kommt mir sehr susbekt vor. Da kann was nicht stimmen. Mit einer Schätzung wäre ich nicht einverstanden.Fachanwalt für Mietsrecht konsultieren. Ist bestimmt sicherer mit freundlichen Grüßen

Hallo,

die Schätzung der Heizkosten, kann nur auf Grund der Vorjahreswerte dieser Wohnung (und nicht der anderen) vorgenommen werden.

Die zweite Frage verstehe ich nicht ganz.

VG

Jetty

Ein Vermieter darf die Nebenkostenabrechnung nur für einen Zeitraum von 12 Monaten erstellen. Ist der Abrechnungszeitraum länger als ein Jahr, ist die Abrechnung formell unwirksam.

Die Nebenkostenabrechznung muss außerdem innerhalb 12 Monaten nach der letzten Abrechnungsperiode zugestellt werden. Die Kosten müssen durch Belege und Rechnungen nachgewiesen werden.

Sofern wie in Ihrem Fall die Zähler nicht abgelesen worden sind, kann Ihnen bestimmt Ihr Wärmedienst durch den Verbrauch der Vorjahre einen ziemlich genauen Wert ermitteln. Sollte in dem umstritten Zeitraum kein Mieterwechsel stattgefunden haben wird auf nach 2 Jahren der Verbrauch wieder stimmen.

Bei einer Ölheizung muss grundsätlich der Restbestand in die Jahresrechnung mit einbezogen werden. Bei einer Gasheizung ist ein genauer Wert bestimmt einfacher, da die Gasuhr meist 2 bis 3 mal pro Jahr abgelesen wird und somit exakte Werte kein Problem sind.

Gruß A. Nassal

Hallo Munis,

mir ist bekannt, dass alle großen Heizkostenabrechnungsfirmen, an denen sich auch die kleineren Firmen orientieren, in Anlehnung an die Heizkostenverordnung nach folgenden gerichtsanerkanntem Verfahren schätzen:

Im ersten zu schätzendem Jahr (Voraussetzung: Der Mieter wohnte im Vorjahr das ganze Jahr in der Wohnung) nach Relation Vorjahr.

Im zweiten zu schätzenden Jahr oder nach unterjährigem Einzug im Vorjahr nach Fläche.

Ein Abzug der Vorjahresschätzung von den im Folgejahr abgelesenen Strichen erfolgt nicht. Gerade bei Verdunstern wäre das auch problematisch, da die Röhrchen ja nicht gewechselt wurden und nicht für eine Zweijahresmessung taugen. Durch die unterschiedliche Einfärbung von Jahr zu Jahr ändert sich nämlich auch die Verdunstungsgeschwindigkeit der Flüssigkeit (wenn auch nur geringfügig).

Und elektronische Heizkostenverteiler beginnen in der Regel mit einer neuen Zählung von Null zu Beginn des Abrechnungszeitraumes.

Was mich bei Deiner Frage allerdings stutzig macht, ist die Abgabe von Rohrwärme. Der Mieter hat es also warm, ohne das er seine Heizkörper großartig nutzen muss.

Aber die Rohrwärme hat ja auch Energie gekostet … Und die sollen dann die anderen Mieter zahlen?

Zu weiteren Lektüre empfohlen:

Heizkostenverordnung § 9 a
Google: Schätzungen Heizkosten, Rohrwärme

Gruß

ziegen1

Hallo Munis,

um hier kompetente Auskünfte zu geben sind die gemachten Angaben zu vage („nehmen wir mal an“)und wieso haben diverse durch die Wohnung verlaufende Heizungsrohre Einfluß auf den Verbrauch?
Also, ein wenig genauer bitte und dann versuchen wir es noch einmal.

Hallo Munis,

da haben Sie recht, bei elektr. Heizkostenverteiler zahlen Sie durch die Schätzung ins nichts, da die Geräte in neuen Jahr wieder bei 0 anfangen.
Ich würde hier auf eine korrigierte Abrechnung bestehen, da die Verbrauchswerte ja immer noch auf den Geräten abzulesen sind, und da sie ja für das versäumen des 2.ten Termins nicht verantwortlich sind, muss die Abrechnungsfirma diese Änderung übernehmen.
Da muss dann Ihr Vermieter bzw. die Hausverwaltung drauf drücken!! Mich würde noch interessieren von welcher Firma die Abrechnung erstellt wird.
Grüße Schäfer

Hallo,
ich habe gerade noch einmal rekonstruiert und festgestellt, dass ich beim 1. Ablesetermin nicht anwesend sein konnte. Beim 2. Ablesetermin war ich dann anwesend, aber es klingelte niemand bei mir.

Zwei Monate später wurde dann kurzfristig ein neuer Termin angekündigt (genauer gesagt kam die Mitteilung an dem Tag des neuen Termins erst mit der Post), den ich natürlich nicht einhalten konnte, da ich nicht zu Hause war. Im Anschluss kontaktierte ich die ista per E-Mail, dass der Termin leider zu kurzfristig war und ich ihn deshalb nicht einhalten konnte.

Nun behauptet die ista, sie hätten uns einen Brief mit der Aufforderung zur Selbstablesung geschickt, den ich allerdings nie erhalten habe. Damals machte ich mir keine weiteren Gedanken darüber, da ich dachte der Verbrauch würde realistisch geschätzt werden und nicht derart überzogen. Im Nachhinein war das natürlich nicht ideal, aber lässt sich leider nicht mehr ändern.

Gibt es da für mich jetzt eine Chance dagegen anzugehen? Schließlich kann ich nicht beweisen, dass der Brief nicht bei mir angekommen ist und der Ableser beim 2. Termin garnicht aufgetaucht ist.

Vielen Dank schonmal!

Munis

Hallo,

leider kann ich bei dieser Problematik nicht helfen.
Gruss V. Kunz

hallo,

wenn ungedämmte Rohre durch die Wohnung laufen, heisst das nicht ,dass man nichts von den angefallenen Heizkosten bezahlen muss. Hier muesste man mal ein wenig mehr wissen, um das grundsätzlich beurteilen zu können. Jedenfalls wird grundsätzlich zunächst nach Vorjahresverbauch geschätzt. Ist dies nicht möglich, dann nach Hausdurchschnitt. Das sind die Maßstäbe -es ist auch nichts ersichtlich, wonach das im vorliegenden Fall unbillig sein sollte.

Wenn du die Frage nach dem ausgeblieben Schätzausgleiche nicht nur dir selbst sondern auch mir stellst: nein das ist nicht in Ordnung. Solange es möglich ist, ist auch ein Schätzausgleich herbeizuführen.

Hallo,

das wird schwierig, den Laden ista kenn ich, war selbst 10 Jahre im Aussendienst für die tätig, ich würde hartknäckig bleiben und auf eine neue Abrechnung bestehen.

Grüße Schäfer

Hallo, die Sache mit den durch die Wohnung verlaufenden Heizungsrohren ist eine komplizierte Angelegenheit. Vereinfacht gesagt ist es aber so, dass auch die Wärme, die in Eurer Wohnung über diese Rohre abgegeben wird, als Verbrauch berücksichtigt werden muss. Detailiert kann das sicher Eure Abrechnungsfirma erklären. Unabhängig davon ist es absolut richtig, dass jeder Abrechnungszeitraum unabhängig behandelt wird. Bei den mittels Heizkostenverteilern gemessenen Einheiten handelt es sich nicht um eine physikalische Größe und daher kann das Verhältnis in jedem Jahr anders ausfallen. Schätzungen werden in den meisten Fällen auch vom Computer automatisch vorgenommen (unter Berücksichtigung des Hausdurchschnitts). Individuelle SChätzungen sind bei der Masse der Abrechnungen logistisch nicht durchführbar. Du kannst aber Deinen Einzelfall sicher beim Abrechnungsunternehmen nochmal prüfen und mit dem Vorjahr vergleichen lassen.

Hallo Munis ,
deine Sache ist kompliziert ! Vielleicht findest Du in http://www.heiz-tipp.de/ratgeber-654-grundlagen_Uebe… und
http://www.heizspiegel.de/ antworten sonst hilft nur noch der DMB.de !
MfG H.Fischer

Wenn geschätzt wird geht man normalerweise von der Abrechnung des Vorjahres aus. Sollte ein anderer Mieter die Wohnung bewohnt haben,so wird dessen Verbrauch als Schätzwert zugrundegelegt, +/- Kostensteigerungen. Wurde für besagte Wohnung nie abgerechnet.Dann legt man den Gesamtverbrauch aller Wohnungen zu Grunde und berechnet anteilsmässig nach Quadratmetern.
Einmal im Jahr wird normalerweise abgelesen und nach den Werten berechnet, worauf ein Mieter auch bestehen sollte.Gerade wenn er energiesparend lebt.
Wenn eine Wohnung auf Grund der Lage ausreichend warm ist, ohne die Heizung aufzudrehen, wird es bei Röhrchen trotzdem eine Verdunstung geben, die dann anhand der Striche Heizkosten ergeben. Bei Gasheizung mit Zähler verändert sich die Zahl nicht, wenn man die Heizung nicht aufdreht.
Abgerechnet wird nach Verbrauchs- und Grundkosten. Entweder 50%/50% oder aber 30%/70%. Das kommt auf den Vermieter an, beides ist zulässig.
Viel Glück.

Schätzung vom tatsächlichen Verbrauch abgewichen ist. Wenn
durch die fragliche Wohnung aber auf Grund baulicher
Gegebenheiten diverse Heizungsrohre verlaufen und somit keine
oder nur sehr geringe Heizkosten anfallen dürften, kann dann
die Schätzung an Hand der gesamten anderen im Haus liegenden
Wohnungen erfolgen, bei denen diese Gegebenheiten nicht der
Fall sind?

Desweiteren stelle ich mir die Frage ob es rechtlich in
Ordnung geht, wenn die Heizkosten in jedem Abrechnungszeitraum
unabhängig berechnet werden und nicht die Vorjahreswerte (also
auch eventuelle falsche zu hohe oder zu niedrige Schätzungen)
mit bedacht werden, sodass eventuelle falsche Schätzungen
ausgeglichen werden können?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Die Frage ist nur bei einem Mietrechtanwalt zu lösen. Leider kann ich nicht weiter helfen.
Alex384

kann alles sein, weiter drüber nachdenken