Liebe/-r Experte/-in,
Nehmen wir an, dass eine Heizkostenablesung durch Missverständnisse und Versäumnisse durch den Ableser nicht stattgefunden hat. Demnach wird der Verbrauch ja geschätzt und in der Regel im darauf folgenden Jahr aufgerechnet, wenn die Schätzung vom tatsächlichen Verbrauch abgewichen ist. Wenn durch die fragliche Wohnung aber auf Grund baulicher Gegebenheiten diverse Heizungsrohre verlaufen und somit keine oder nur sehr geringe Heizkosten anfallen dürften, kann dann die Schätzung an Hand der gesamten anderen im Haus liegenden Wohnungen erfolgen, bei denen diese Gegebenheiten nicht der Fall sind?
Desweiteren stelle ich mir die Frage ob es rechtlich in Ordnung geht, wenn die Heizkosten in jedem Abrechnungszeitraum unabhängig berechnet werden und nicht die Vorjahreswerte (also auch eventuelle falsche zu hohe oder zu niedrige Schätzungen) mit bedacht werden, sodass eventuelle falsche Schätzungen ausgeglichen werden können?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen,
Munis