Heizkostenübernahme

Immer wieder streichen die Arbeitsagenturen bei HarztIV - Geschädigten die Heizkosten, die angeblich zu hoch sind mit der begründung: Verbraucherverhalten muss von den Betroffenen geändert werden. Sehr häufig wird dann das Grundeinkommen 347.00€ gekürzt. Das ist rechtswidrig. Hier ein Urteil dazu:
Die Bezieher von ALGII haben Anspruch auf die volle Erstattung ihrer Heizkosten, auch wenn sie ausnahmsweise in einer größere Wohnung leben als eigentlich vorgesehen.Eine Trennung der Heiz- von den Unterkunftskosten sei nicht möglich. Zudem habe der Gesetzgeber bei unangemessenen Heizkosten keine Sanktionen vorgesehen.
Sozialgerich Düsseldorf Az: S 23 AS 119/06

Hallo Wolfgang-Alexander,
du solltest dein Chat-Programm erneuern. Die aktuellen müssen nicht geheizt werden.
Grüße
Ulf