Hallöchen,
ich hörte gerade von einem seltsamen Fall: in einem Mehrparteienhaus (insgesamt 10 Einheiten, teilweise vermietet, teilweise von Eigentümern bewohnt) besteht eine Zentralheizung, an die aber nur fünf Parteien angeschlossen sind. Die anderen Einheiten werden mit Kamin, Gasetagenheizung und Nachtspeicherheizungen geheizt.
Die Heizkostenermittlung und -umlage bei den an die Zentralheizung angeschlossenen Einheiten erfolgt ordnungsgemäß.
Nun stellte sich mir aber die Frage, wie das mit den eigentlich vorgesehenen 30-50% Grundkosten in diesem Fall ist, die normalerweise nach Fläche (oder anderen, verbrauchsunabhängigen Schlüsseln) umgelegt werden (müssen). Das soll ja verhindern, dass einzelne Parteien auf das Heizen verzichten und sich daran erfreuen, dass die Nachbarn das Heizen über die Wände und Decken erledigen.
Im geschilderten Fall wäre das so ja tatsächlich möglich, d.h. die Leute verzichten auf den Betrieb von Kamin, Gasetagenheizung und Nachtspeicherheizungen und genießen die Wärme von unten, oben und der Seite, die von den anderen Parteien bezahlt wird.
Ist das so erlaubt? Die Heizkostenverordnung bezieht sich ausschließlich auf den Betrieb von zentralen Heizungen und erfasst m.E. die geschilderte Konstellation nicht.
Gespannt auf Ideen
C.