Heizöl Restmenge

hallo, ich bin vor über 10 Monaten aus einer Wohnung ausgezogen.
Im Übernahmeprotokoll wurde vereinbart, dass ein Nachmieter, der zu dieser Zeit noch nicht feststand, mein Heizöl (ca. 600,-) abkaufen soll. Dieses musste ich auch meinem Vormieter abkaufen.
Beim Auszug fiel der Vermieterin dann ein, ein paar
Monate nicht vermieten zu wollen. Sobald ein Mieter
da sei, würde die Vermieterin sich melden. Nach 4 Monaten wurde
dann nachgefragt. Keine Antwort. Nachfrage wiederholt, dann nach 8 Monaten ein Anruf- die Wohnung sei seit 2 Monaten vermietet, die Mieter zahlen aber nicht mal die Miete. Sie sollen rausgeklagt werden aber sie hätten bis jetzt
noch nicht geheizt. Das Öl müsste also noch da sein.
Nun sind schon wieder 3 Monate vergangen. Ich habe der Vermieterin nun eine Rechnung über verbleibenden Betrag
geschickt, mit der Bemerkung, dass es ja nicht mein Verschulden sei, keine Bonitätsprüfung durchgeführt zu haben. Bis heute weiß ich nicht, ob die Wohnung nun anders vermietet wurde. Welche Möglichkeiten gibt es, an mein Geld zu kommen?
Danke schon vorab für die Hilfe!

Hallo,
eine Antwort auf Deine Frage wäre eine Rechtsberatung. Ich bin kein Anwalt und daher dazu nicht befugt.

vnA

Hallo Jochen,

sorry, daß ist Mietrecht und hat mit Heizöl ansich nichts zu tun, da kann ich leider nicht weiterhelfen.
Vom Gefühl her würde ich sagen, der Vermieter muss für das Heizöl aufkommen.

Gruß
Kerstin

Hallo,

Bitte einen Rechtsanwalt fragen. Da kann ich leider keine Antwort geben.

Grüße!

hy
ich bin jetzt nicht der absolute profi, aber haftbar ist derjenige, der mit ihnen die Wohnungsübernahme unterschrieben hat. ich würde sagen, das der Vermieter ihnen gegenüber in der Pflicht ist. Denn durch das Protokoll wurde das so geregelt / so wie ich es verstanden habe!!) Also würde ich bei Rechnungsausstellung auch gleich Zahlungfristen setzen, um Mahnen zu können und sich gegebenenfalls einen Titel zu holen(amtgericht)
ich hoffe es hilft ein wenig:smile:
Grüße

Hi Jochen!
Für mein Rechtsempfinden denke ich , daß dir das Heizöl noch immer gehört.
Aber es wurde ja auch schon Heizöl verbrannt , weil in Deiner ehemaligen Wohnung höchstwahrscheinlich ja die Heizung auf „Mond“-Stellung steht- Heisst:Um die Heizkörper vor Frostschäden zu bewahren , werden die Heizkörper mit warmwasser versorgt. Dazu wird natürlich auch Energie verbraten. Wenn dem so ist , ist dein Heizöl schon zum Teil verbraucht worden. Diese Kosten muss der Vermieter tragen !
Sollte die Wohnung noch immer leerstehen , oder es wurde in den 2 Monaten , wo die Mietnomaden dort wohnten, verheizt , ist es die Sache des Vermieters , dir dieses Heizöl zu Zahlen.
Mir stellen sich einige Fragen. Hat dein Vermieter denn keine Kaution für die weitere Vermietung berechnet?
Wie konnte es passieren , das diese Leute deinen Vermieter so über den Tisch gezogen haben und ihm keine Miete bezahlt haben?
Wenn es Usus war , das du bei deinem Einzug deinem Vormieter das Öl abkaufen musstest , so hätte der Vermieter auch bei den nachfolgenden Mietern den Hinweis geben müssen , das sie dir dein Öl abkaufen müssen. Geschah dies nicht , ist dein Vermieter an diesem Umstand schuld und muss dir das Öl bezahlen.
Viel Glück Frank

Hallo,
da die Zahlung für die 600 l Heizöl vereinbart wurde, ist die Lage eigentlich klar: Ihnen steht das Geld dafür zu. Kann es sein, dass Sie wirklich vereinbart haben „der Nachmieter …“? Besser wäre gewesen, „der Vermieter…“.
Aber so oder so ist es nicht ihr Problem wenn es keinen Nachmieter bzw. keinen solventen Nachmieter gibt.
Klage Sie Ihre Forderung ein. Vielleicht vorab ein eigener Brief durch Sie selbst per Einschreiben/Rückschein unter Fristsetzung.
Grüße, Zita

Hallo Jochen,

ich sehe die Sache mit dem Rest-Heizöl so (bin jedoch keine Expertin im Sinne von Rechtsanwältin oder so):

Du hast mit der Vermieterin beim Auszug vereinbart, dass der neue Mieter das Heizöl übernimmt und Dir bezahlt. Die Wohnung war einige Monate leerstehend, dann doch vermietet, aber die Mieter haben nicht mal die Miete gezahlt und fliegen jetzt wieder raus. Ob die Whg. jetzt vermietet ist oder nicht, steht in den Sternen, die Vermietern macht keine Anstalten, Antworten auf Fragen zu geben geschweige denn, das Öl Ihrerseits zu zahlen.

Das Problem sehe ich in mehreren Punkten:

Ihr habt -Vermieterin und Du- unter Euch ausgemacht, dass ein neuer Mieter Dein Öl abkauft. Was, wenn der neue Mieter sagen würde: „Nö, ich kauf das Öl nicht. Ich tanke selbst. Oder ich heize nicht, sondern sitze im dicken Pullover in der Wohnung!“ Ein Kauf ist ein Rechtsgeschäft, ein Betrag von 600,00 Euro für Heizöl sind keine Peanuts. Einfacher wäre es gewesen, wenn der neue Mieter schon parat stand, bevor Du ausgezogen bist. Dann hättest Du mit ihm direkt verhandeln können. Also ich gehe davon aus, dass ein neuer Mieter das Öl nicht abnehmen m u s s.

So, wäre also jetzt die Frage, ob Du einen Deal mit der Vermieterin machen könntest - danach sieht es aber nicht aus, weil sie ja auch nach acht Monaten ab Auszug keine Anstalten macht, das Heizöl zu kaufen.

Nächste Frage: Hast Du schriftlich bei der Wohnungsübergabe eine Bescheinigung von der Vermieterun bekommen, wieviel Öl noch im Tank ist? (Ist das denn ein von Dir allein genutztes Haus gewesen, an dessen Tank nur Du „gehangen“ hast?) Wenn Du keinen Nachweis hast, wie voll der Tank bei Deinem Auszug war, konnte die Vermieterin oder der zwischenzeitliche Mieter fröhlich heizen und Du guckst in die Röhre.

Meine Meinung: Du wirst weder von der Vermieterin noch von den neuen Mietern Geld sehen. Erkundige Dich doch mal beim Heizölhändler, ob der den Tank leerpumpen kann. Das kostet zwar auch was, aber sicher nicht mehr als 150 Euro, blieben also noch 450 Euro Erlös für Dich. Sicher eine bessere Lösung als ganz leer auszugehen.

Die Frage ist natürlich noch: Muss die Vermieterin so lange Zeit nach Deinem Auszug noch Ihre Zustimmung geben für das Abpumpen?

Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen - viel Glück bei Deinen weiteren Vorhaben!

Michaela

Hallo Jochen,

ich hätte genau das Gleiche gemacht: Rechnung an die VM geschrieben.

Nach der Rechnung folgt die Mahnung, nach dem Mahnung der Mahnbescheid…

Es kann nicht zu Lasten des Mieters gehen, daß die Nachmieter keine Miete zahlen.

Grüße aus Hamburg
philine

Hallo,

also die einfachste Sache wäre hier sofort einen Anwalt ein zu schalten, oder sofern Sie im Mieterbund sind dort vor sprechen. Es ist schon merkwürdig genug, dass die Öl-Sache über den Mieter gelaufen sind bzw. abgewickelt werden. Dies ist eigentlich Sache des Vermieters, so kenne ich es zumindest. Was auch noch möglich wäre. Ein Mahnverfahren ein zu leiten. Die nötigen Unterlagen finden Sie hier im Netz. Geht alles auch online, hatte ich selbst schon gemacht, mit Erfolg.

Gruss
Anja