Ich habe in einen 4 Parteien Haus 10 Jahre gewohnt.
Aus den Wohnung bin ich 31.5.2022 Ausgezogen. Mitte August 2022 (ca. 10 Wochen nach meiner Auszug)wurde Heizöl gekauft für ca.1,5€ 1 Liter
Diese preis wurde jetzt im Meinem Heizkostenabrechnung für Abrechnungszeitraum 29.9.2021 bis zum 28.9.2022. berechnet.
Mus ich das akzeptieren? Schließlich habe ich von den Frischen Heizöl nichts verbraucht?
Für mich ist das irgendwie unlogisch.
Warum wurde nicht das Heizöl berechnet welche wurde 2021 gekauft.
Vielen Dank für Ihre Antworten
Hallo,
auf welcher Grundlage wurden denn bisher die Heizkosten abgerechnet (Verdunster, sonstige Verbrauchsanzeige)?
Wann hat der Mietvertrag offiziell geendet? Das Auszugsdatum ist grundsätzlich uninteressant.
&tschüß
Wolfgang
Abgerechnet wurde mit Verdunster Minotherm 2,
Ich habe selbst gekündigt weil ich bin als Rentner in Ausland ausgewandert.
Der Mietvertrag war am 31.5.2022 offiziel beendet.
Gruß Radomir
Und, wurde der Zählerstand dann abgelesen und was stand dazu im Mietvertrag.
Wenn nicht, zahlste jetzt u.U. für Deinen Nachmieter.
Wenn doch ist der Abrechnungszeitraum bis zum 31.5.2022 ausschlaggebend und darf bis dahin abgerechnet werden.
ramses90
Aber nicht zu den Kosten, die während der Mietdauer nicht / nicht in dieser Höhe entstanden sind.
Es geht ja hier nur darum, welchen Preis er für das Heizöl zahlen muss.
Den, zu welchem es eingekauft wurde - oder den, zu welchem der Tank nach dem Auszug neu befüllt wurde.
Nun bin ich kein Jurist, aber vielleicht meldet sich ja noch einer.
Hallo,
weißt Du, zu welchem Preis das vorherige Heizöl eingekauft wurde?. Die Preise sind ja schon seit mehr als einem Jahr sehr hoch, womöglich bezieht sich der angegebene Preis auf die Lieferung vom letzten Sommer.
Im Zweifelsfall kannst Du Dir vom Vermieter Kopien der Rechnungen zusenden lassen (kostet ein paar Euro).
Gruß,
Paran
Hallo Zusammen
Am 19.10.2021 wurde 8573 Liter für 7566,08€ gekauft (0,88€/1 Liter).
Nach meinem Auszug (Mietvertrag offiziell beendet) am 31.5.2022 wurde am
12.8.2022 4430Liter für 6898,30 gekauft(1,55€/1Liter).
Ist das gängige Praxis das so abgerechnet wird? die Abrechnung kommt von einem Wohnungswirtschaftlicher Dienstleister aus Stuttgarter raum.
Danke für Ihre Antworten
Gruß Radomir
Der Zählerstand wurde nicht abgelesen und im Mietvertrag stand auch nicht.
Antwort von Vermieter:Mit dem Einverständnis der Mieter wird der Ölverbrauch des Hauses seit langer Zeit wie folgt festgestellt:
Es wird einmal im Jahr Öl geliefert. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich in der zweiten Hälfte der Heizperiode.
Die gelieferte Ölmenge wird der jeweiligen Heizperiode als Verbrauch zugrunde gelegt.
Dies wurde während der gesamten Zeit Ihres Mietverhältnisses so gehandhabt.
Das bedeutet, daß die von Ihnen genannte Öllieferung vom 19.10.2021 maßgebend ist für die Heizperiode 2020/2021 und dementsprechend wurde auch die Heikostenabrechnung 2020/2021 erstellt, während die Öllieferung 22.08.2022 nun maßgebend ist
für die Heizperiode 2021/2022.
Die Öllieferung vom 19.10.21 kann deshalb in keinem Fall nun einer weiteren Heizperiode, der Heizperiode 2021/2022,
zugrunde gelegt werden.
Den genannten Sachverhalt können Sie ohne Weiteres den Ihnen vorliegenden Abrechnungen von M… B… entnehmen.
Von irgendwelchen Vereinbarungen ist mir nichts bekannt.
Gängige Praxis, siehe z.B. hier, ist, den Verbrauch (in Litern) aus Füllstand zu Beginn des Abrechnungszeitraums, den Nachfüllungen und dem Füllstand am Ende zu berechnen und daraus die Kosten gemäß der in den Verbrauch eingeflossenen Nachfüllungen. Die Kosten der letzten Nachfüllung fließen also nur anteilig ein, d.h. überhaupt nur, wenn der Füllstand am Ende niedriger ist als das Volumen der letzten Nachfüllung. Das gilt für Mieter, die am Ende der Abrechnungsperiode ungekündigt sind, also erst recht für ausgezogene Mieter.
„Das hamwa imma so gemacht.“
Und immer falsch.
Sprachlos.
Sie kann nicht nur, sie muss sogar.
Aus den Zahlen und den Kaufdaten ist doch unmittelbar ersichtlich, dass eine solche Abrechung stark fehlerbehaftet ist!
Ich bin aber lediglich Techniker und kein Anwalt.
Ich kann da auch nur den „gesunden Menschenverstand“ und Google benutzen.
Beide sagen mir, dass zum Befüllungsdatum die Restmenge ermittelt werden muss.
Wäre ich Vermieter, so würde ich an jedem Stichtag der Abrechnungsperiode den Füllstand ermitteln.
Der Verbrauch ergibt sich dann aus:
Jahresverbrauch = Füllmenge am Anfang + Nachtankungen - Füllmenge am Ende.
Den Preis würde ich ermitteln aus:
[(Anfangsfüllmenge * alter Preis) + (von der Nachtankung verbrauchte Menge * Nachtankpreis)] / Jahresverbrauch.
Damit würde ich rechnerisch zuerst den Anfangsbestand verbrauchen, dann die Nachtankung. Das ergibt dann einen Preis des Jahresverbrauchs.
Sozusagen „first in, first out“. Meint die Verbraucherzentrale übrigens auch:
Bitte unter Bezugnahme auf diesen Link um korrigierte Abrechnungen. Du kannst es ja sehr freundlich formulieren „Auf Grund der meiner Meinung nach eindeutigen Rechtslage denke ich, dass wir uns einen Rechtsstreit ersparen sollten.“
Beachte, dass durch die Korrektur der falschen Vorjahresabrechnungen der Schuss auch nach hinten losgehen kann.
Grundsätzlich würde ich sagen, dass das logisch, wenngleich nicht unbedingt auf den ersten Blick ist:
Angenommen, man macht seinen Tank jeden Sommer voll. wenn man dann sieht, dass die Preise explodieren, ist es töricht, die Wohnung auf 28°C zu heizen, weil man ja noch billiges Öl im Tank hat - schließlich muss man danach dann um so mehr von dem teuren Öl liefern lassen.
Soll heißen: Wenn der Tank jeden Sommer ganz voll gemacht wird, dann ist die getankte Menge eben der Jahresverbrauch, und die Abrechnung nach dem dann gültigen Preis macht auch Sinn.
Hier ist sehr merkwürdig, dass 2022 nur gut halb so viel Öl wie 2021 getankt wurde. Der Wert liegt auch sehr nahe an 6900l, möglicherweise wurde hier nicht voll gemacht, sondern eine fixe Menge bestellt.
Hallo Zusammen
Ich möchte mir bei allem die mir geantwortet hier mit bedanken, durch ihre Anregungen und Tipps von Ihnen habe ich ein email verfasst und im Zwei tagen diese folgende Antwort erhalten.
„die von Ihnen angesprochene Problematik hat mit Minol nichts zu tun.
Sie rührt vielmehr daher, daß ich der Einfachheit halber Minol für die Abrechnung nicht die exakten Ölstände sondern die in der Heizperiode gelieferte Ölmenge angegeben habe.
Diese Vorgehensweise ist nicht korrekt, aber die Mieter sind damit einverstanden und es entsteht Ihnen grundsätzlich dadurch auch kein Nachteil.
In Ihrem Fall ist es allerdings nun so, daß sich der Ölpreis von einer Periode zu nächsten Periode 2021/2022 praktisch verdoppelt hat und Ihr Mietverhältnis in dieser Periode beendet wurde. Dies kann nun in der Tat dazu führen, daß der in Rechnung gestellte doppelte
Ölpreis in Ihrer Abrechnung nicht dem tatsächlichen Verbrauch entspricht.
Da die genauen Ölstände nicht vorliegen, kann nicht nachvollzogen werden, ob und in welchen Umfang dies hier der Fall ist.
Um hier zu einer Lösung zu kommen, bin ich bereit, einen Betrag von 1.000 € von Ihrer Heizkostenabrechnung zu übernehmen.
Damit wäre in jedem Fall sichergestellt, daß der von Ihnen zu zahlenden Betrag für das Öl nicht überhöht ist und die ganze
Angelegenheit wäre damit kurzfristig erledigt.“
Ich habe dieser Angebot angenommen.
Gruß Radomir
Ach guck…
So einfach kann man Geld einsparen. Und wer auf eine simpele Beschwerde gleich mal 1000€ übernimmt, der weiß schon sehr genau, dass er Mist gemacht hat.