Hallo,
mal wieder nur Bla Bla…
O.K., dann tun wir eben die diesbezüglichen Urteile von deutschen Gerichten als blabla ab. Kann doch jeder halten wie er will. Wenn er dann ein Knöllchen bekommt, soll er sich aber nicht aufregen. Und bitte auch nicht, wenn gerade die eigene Bude abbrennt und die Feuerwehr nicht durchkommt. Die haben nämlich oft die 2,55m breiten Fahrzeuge.
wenn man man deiner „Definition“ folgen würde,
Das ist nicht meine Definition, sondern die von deutschen Gerichten, die von Leuten belastet werden, die ein Knöllchen nicht akzeptieren wollten.
müssten 2/3 aller deutschen Städte ihre innerstädtischen Straßen nämlich für den Kfz.-Verkehr sperren…weil 3,05 Meter Straßenbreite gibbet da nicht…von den ganzen Nebenstraßen auf dem Lande erst einmal gar nicht zu reden…
Ich habe irgendwie den Eindruck, dass manche Leute keine Vorstellung von 3,05 Meter haben. Nie im Leben sind 2/3 aller innerstädtischen Straßen weniger breit, jedenfalls wenn wir vom Deutschland 2012 und nicht dem Mittelalter reden. Und auch auf dem Lande sind sicher mehr als 2/3 der Straßen breiter. Was es aber zweifellos gibt sind regelmäßig Leute, die mit ihrem Fahrzeug Probleme haben mit ihrem Kleinwagen durch eine 2,5m breite Ein-/Ausfahrt zu fahren oder sich das gar nicht erst zutrauen, weil die schlaer als ihr Fahrzeug ist.
Davon abgesehen diskutieren wir hier auch nicht die Straßenbreite im Mittelalter, sondern lediglich die Frage, wo geparkt werden darf und wo nicht. Und wenn es weniger als 3,05m Rest hat, darf es eben nicht. Und wenn die Straße nur 2,60m breit ist, dann ist der Rest grundsätzlich weniger als 3,05m, mit der Konsequenz, dass dort nicht geparkt werden darf. Diese Regelung sagt nichts über Mindestbreiten von Straßen aus, noch ob sie befahren werden dürfen, wenn sie nicht vorliegt. Ist doch ganz einfach. Wahrscheinlich zu einfach.
Grüße