Heizöllaster blockiert Strasse

Hallo zusammen,

wie ist das zu sehen, wenn ein LKW mit Heizöl eine Nebenstrasse komplett blockiert (Restbreite unter 2 Meter), er stattdessen auch auf dem Parkplatz der Firma oder der breiteren Hauptstrasse stehen könnte. Er bräuchte dafür statt 3 Meter 4 bzw. 8 Meter Schlauch.

Danke und Gruß
Elton

Hallo,

na wie wäre es einfach mit Spiegel einklappen ???..:smile:)

Sorry…aber ohne genaue Angaben zu
-örtlichkeit
-eingesetztem Tankfahrzeug
-Lage des Tankes
usw.

ist das hier Glaskugel-lesen…

Na vielleicht lesen wir auch erstmal in der StVO. Das ist häufig ein guter Ausgangspunkt für solcher Fragen im Straßenverkehr. Da steht in §12 etwas vom verbotenen Halten an engen Straßenstellen. Sowas muss natürlich ausgelegt werden. Aber selbst bei einem geraden Straßenverlauf ist alles unter 3,05 m Restbreite eng. Bei unter 2 m wird es davon abgesehen auch nur noch wenig helfen, wenn da alle vorhandenen Spiegel angeklappt werden.
Der darf da also nicht Halten und schon gar nicht Parken, egal ob da jemand mit einem Golf I oder einem LKW vorbeikommen will.

Grüße

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Hallo,

na dann sag mal,in welchem Paragraphen der StVO denn die Straßenbreite in Metern genannt ist…:smile:

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Hallo,

na dann sag mal,in welchem Paragraphen der StVO denn die Straßenbreite in Metern genannt ist…:smile:

Die Straßenbreite ist nicht genannt. Und das nicht nur weil es nicht um die Straßenbreite, sondern um die restliche Breite geht ;o)
Ich zitiere mich mal selber und hebe die entscheidenden Punkte etwas hervor. Vielleicht wird es dann mit dem Nachdenken leichter:

Das ist häufig ein guter Ausgangspunkt für solcher Fragen im Straßenverkehr. Da steht in §12 etwas vom verbotenen Halten an engen Straßenstellen. Sowas muss natürlich ausgelegt werden.

Diese 3,05m haben sich in der regelmäßigen Rechtssprechung, also durch richterliche Auslegung so eingebürgert. Dabei ist von der maximal zulässigen Breite von Fahrzeugen nach der StVZO (2,55m) ausgegangen worden. Hier könnten wir schon aufhören, da weniger als 2 m auch weniger als 2,55m sind. Da werden aber noch 50 cm für den Sicherheitsabstand draufgeschlagen, so dass man bei 3,05m ankommt. Auch der Hauptschüler wird dann bestätigen können, dass weniger als 2m auch weniger als 3,05m sind.
Wir haben in Deutschland eine extrem hohe Regelungsdichte. Das verleitet manche Leute zu der Vorstellung, dass dort tatsächlich auch alles bis ins kleinste Detail geregelt wäre. Ist aber nicht so. Aus diesem Grund kann gelegentlich das Gesetz nur der Ausgangspunkt für die Lösungsfindung sein.
So steht z.B. in der StVO auch nur, dass vor einer roten Ampel gehalten werden muss. Da steht nicht wie. Das muss dann der Verkehrsteilnehmer irgendwie selber wissen und bremsen. Dazu muss er auch wissen wie er bremst und wann er damit beginnt. Alles nicht in der StVO beschrieben und trotzdem kann es Tickets geben, wenn man bei Rot noch drüberfährt.

Grüße

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RE: Bla bla…dann müssten 2/3 der deutschen Stä
Hallo,

mal wieder nur Bla Bla…wenn man man deiner „Definition“ folgen würde,müssten 2/3 aller deutschen Städte ihre innerstädtischen Straßen nämlich für den Kfz.-Verkehr sperren…weil 3,05 Meter Straßenbreite gibbet da nicht…von den ganzen Nebenstraßen auf dem Lande erst einmal gar nicht zu reden…

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Hallo,

mal wieder nur Bla Bla…

O.K., dann tun wir eben die diesbezüglichen Urteile von deutschen Gerichten als blabla ab. Kann doch jeder halten wie er will. Wenn er dann ein Knöllchen bekommt, soll er sich aber nicht aufregen. Und bitte auch nicht, wenn gerade die eigene Bude abbrennt und die Feuerwehr nicht durchkommt. Die haben nämlich oft die 2,55m breiten Fahrzeuge.

wenn man man deiner „Definition“ folgen würde,

Das ist nicht meine Definition, sondern die von deutschen Gerichten, die von Leuten belastet werden, die ein Knöllchen nicht akzeptieren wollten.

müssten 2/3 aller deutschen Städte ihre innerstädtischen Straßen nämlich für den Kfz.-Verkehr sperren…weil 3,05 Meter Straßenbreite gibbet da nicht…von den ganzen Nebenstraßen auf dem Lande erst einmal gar nicht zu reden…

Ich habe irgendwie den Eindruck, dass manche Leute keine Vorstellung von 3,05 Meter haben. Nie im Leben sind 2/3 aller innerstädtischen Straßen weniger breit, jedenfalls wenn wir vom Deutschland 2012 und nicht dem Mittelalter reden. Und auch auf dem Lande sind sicher mehr als 2/3 der Straßen breiter. Was es aber zweifellos gibt sind regelmäßig Leute, die mit ihrem Fahrzeug Probleme haben mit ihrem Kleinwagen durch eine 2,5m breite Ein-/Ausfahrt zu fahren oder sich das gar nicht erst zutrauen, weil die schlaer als ihr Fahrzeug ist.
Davon abgesehen diskutieren wir hier auch nicht die Straßenbreite im Mittelalter, sondern lediglich die Frage, wo geparkt werden darf und wo nicht. Und wenn es weniger als 3,05m Rest hat, darf es eben nicht. Und wenn die Straße nur 2,60m breit ist, dann ist der Rest grundsätzlich weniger als 3,05m, mit der Konsequenz, dass dort nicht geparkt werden darf. Diese Regelung sagt nichts über Mindestbreiten von Straßen aus, noch ob sie befahren werden dürfen, wenn sie nicht vorliegt. Ist doch ganz einfach. Wahrscheinlich zu einfach.

Grüße

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Hallo,

nun,manche Leute haben einen Zollstock…:smile:

und auch im Jahre 2012 findet man damit noch zahlreiche Straßen,
die KEINE 3,05 Meter breit sind…

So finde ich zum B. in Rotenburg/Fulda

-2,07 Meter
-2,48 Meter
-2,35 Meter

breite Straßen…und diese Liste lässt sich fortsetzen…

Hallo,

nun,manche Leute haben einen Zollstock…:smile:

Tatsächlich? Der Zoll ist doch schon lange kein amtliches Längenmaß mehr. Nicht das man sich damit vermisst ;o)

und auch im Jahre 2012 findet man damit noch zahlreiche Straßen, die KEINE 3,05 Meter breit sind…

Hat auch niemand bestriten. Es ging eher um die Behauptung, dass dies 2/3 aller innerstädtischen Straßen wären.

So finde ich zum B. in Rotenburg/Fulda

Na wenn das mal kein Beispiel für einen schon etwas älteren Stadtkern ist.

-2,07 Meter
-2,48 Meter
-2,35 Meter breite Straßen…und diese Liste lässt sich fortsetzen…

Und darf man da einfach so parken? Nur darum geht es. Die Tatsache, dass an engen Stellen nicht geparkt werden darf, sagt nichts dazu, ob es schmalere Straßen im Mittelalter geben durfte, ob sie heute befahren werden dürfen oder ob sie verbreitert werden müssen. Sie sagt nur, dass bei einer geringeren Restbreite eben nicht geparkt werden darf. Daran ändert auch nichts, dass es trotzdem gemacht wird.
Einfach mal beim Thema bleiben. Auch wenn es schwer fällt.

Grüße

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