Hi HylTox,
Ich habe jetzt die Seite nur überflogen, mir blieb unklar ob
das auch für Mietwohnungen genauso gilt.
Als Mieter darfst Du meines Wissens sowieso keinen HK ohne
Erlaubnis der Vermieters abschrauben.
Da halte ich dagegen, der Vermieter darf verlangen daß beim Auszug alles wieder so ist wie beim Einzug (übliche Abnutzungen mal weglassend). Zwischenzeitlich ist es my home, my castle, ich bau da ein aus wie ich will.
Wenn ich einen Heizkörper samt Meßröhrchen abbaue und in den
Keller stelle, so ist das m.E. kein Betrug, da ich ja damit
nicht heize.
Das „Verbot“ richtet sich meines Wissens auch nicht gegen
einen eventuellen Betrug mt den Ableseröhrchen, sondern soll
gewährleisten, daß die Heizung (die ja aufgrund der HK-Anzahl
dimensioniert wurde) nicht früher oder später total
überdimensioniert ist, da alle anfangen Heizkörper auszubauen.
Zur Heizungsdimensionierung, ist doch m.E. für die Heizungsanlage egal ob ich den HK abstelle oder ausbaue.
Und das Verbot „unterstellt“ dem Mieter/Besitzer der Wohnung,
daß er quasi mit der Abwärme der Nachbarn heizt.
Wenn ich alle meine HK abstelle, also nicht heize/wärme, möchte ich bitteschön auch nix zahlen. Nicht mein Problem das rundrum geheizt wird oder die Sonne im Winter ins Zimmer auf das Röhrchen strahlt.
Ich verbringe das Röhrchen samt HK in den Keller, da passiert das nicht.
Ich kann doch nichts dazu, daß deren Wohnungen so mangelhaft abgeschirmt sind, daß deren Wärme auch meine Wohnung erreicht.
Als Eskimo würde ich da Mietminderung verlangen wegen der unerwünschten Wärmezufuhr *gg*
Insofern, keinen Cent für unverlangte Wärmezufuhr.
Zum Betrug wird es erst, wenn ich einen baugleichen Heizkörper
ohne Meßröhrchen übern Winter einbaue und zum Heizen nehme und
dann vor der Ablesung die beiden Körper wieder tausche.
Das soll es wohl auch verhindern. Aber es fällt wahrscheinlich
auf, wenn Du im Frühjahr und im Herbst das Wasser aus der
Heizung läßt und dann wieder auffüllst…
Wieso, ist halt auf einmal mehr Luft als sonst in der Leitung.
Naja, bin juristischer Laie, Juristen sehen das ggfs. anders,
aber wäre ja ein anderes Brett hier.
Bin auch nur juristischer Laie. Aber wir hatten dasselbe
Problem vor ein paar Jahren. Ich habe dann die Demontage des
HKs auf der Eigentümerversammlung „ohne großes Trara
kommuniziert“ („Wir schrauben das Ding ab, weil es im Weg
ist“). Und da keiner der anwesenden Eigentümer was dagegen
hatte, haben wir das als genehmigt angesehen…(wir sind aber
ebenfalls Eigentümer).
Die kannten die Seite nicht auf die dein Link hinweist:smile:
Gruß
Reinhard