Heizung ablesen in Mietwohnung

Hallo,

wir müssen in unserer Küche (in der Mietwohnung) die Heizung teilweise zubauen (Kühlschrank steht davor). Leider ist auch der Heizungszähler (dieses Röhrchen auf der Heizung) vom Kühlschrank verdeckt. Von der Seite kann man das Teil noch sehen, man kann aber nicht direkt von vorne draufschauen. Wieviel Platz muss zw. dem Röhrchen und dem Kühlschrank sein, damit der Ableser es gut ablesen kann? Er muss es ja wahrscheinl. auch wechseln, gibt es da ne Möglichkeit, das Teil zu versetzen (ganz links auf die Heizung und nicht mittig)?

Danke für Eure Hilfe
Antje

Hallo Antje,

Grundsätzlich ist es eine sehr blöde Idee, den Kühlschrank neben eine Heizquelle zu stellen. Das Ganze wird mit einer grösseren Stromrechnung belohnt !!

MfG Peter(TOO)

Hallo,

Wieviel Platz muss zw. dem Röhrchen und dem Kühlschrank sein,
damit der Ableser es gut ablesen kann? Er muss es ja
wahrscheinl. auch wechseln, gibt es da ne Möglichkeit, das
Teil zu versetzen (ganz links auf die Heizung und nicht
mittig)?

Normalerweise ist die Position des Röhrchens ziemlich genau vorgeschrieben („relativ“ mittig, in ca 2/3 Höhe des HK’s). Ansonsten soll eine Messung fehlerhaft sein. Meines Wissens gibt es für die Verdunsterröhrchen auch keine Möglichkeit einen Fernfühler - mit dem Fühler an der richtigen Stelle und dem Ableseteil an einer zugänglichen Stelle - anzubringen.
Setze Dich am Besten mal mit der Ablesefirma in Verbindung und laß Dir entsprechende Möglichkeiten aufzeigen.
Weitere Informationen gibt es eventuell auch auf der Homepage des entsprechenden Unternehmens.

Mir fallen momentan diese ein:

http://www.techem.de/Deutsch/
http://www.minol.de/

Grüße
HylTox

Hallo,
wir haben gerade unsere Küche renoviert und dabei war uns der Heizkörper im Weg.
Da der sowieso noch nie von uns „gebraucht“ wurde, haben wir ihn kurzerhand abmontiert.
Der Fachmann hat das in (in unserem Fall) in einer Stunde erledigt, und später kann man den Heizkörper auch wieder montieren.
Dazu müssen natürlich die Vorraussetzungen stimmen.

Aber vielleicht ist das eine Lösung auch für dich?

Grüße
H.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

wir haben gerade unsere Küche renoviert und dabei war uns der
Heizkörper im Weg.
Da der sowieso noch nie von uns „gebraucht“ wurde, haben wir
ihn kurzerhand abmontiert.

Das ist aber nicht zulässig. Ich würde mir das von der Hausgemeinschaft erstmal absegnen lassen, bevor ich einen Installateur beauftrage.

Siehe
http://www.minol.de/cps/rde/xchg/SID-7F000002-F1684A…

Auf der Seite ist rechts ein PDF-Download. In diersem findest Du die entsprechenden Gerichtsurteile.

Viele Grüße
HylTox

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wir haben gerade unsere Küche renoviert und dabei war uns der
Heizkörper im Weg.
Da der sowieso noch nie von uns „gebraucht“ wurde, haben wir
ihn kurzerhand abmontiert.

http://www.minol.de/cps/rde/xchg/SID-7F000002-F1684A…
Auf der Seite ist rechts ein PDF-Download. In diersem findest
Du die entsprechenden Gerichtsurteile.

Hi HylTox,

das *chen ist für den Link.

Ich habe jetzt die Seite nur überflogen, mir blieb unklar ob das auch für Mietwohnungen genauso gilt.
Wenn ich einen Heizkörper samt Meßröhrchen abbaue und in den Keller stelle, so ist das m.E. kein Betrug, da ich ja damit nicht heize.

Zum Betrug wird es erst, wenn ich einen baugleichen Heizkörper ohne Meßröhrchen übern Winter einbaue und zum Heizen nehme und dann vor der Ablesung die beiden Körper wieder tausche.

Naja, bin juristischer Laie, Juristen sehen das ggfs. anders, aber wäre ja ein anderes Brett hier.

Gruß
Reinhard

Hallo Peter!
Umgekehrt wird dann auch noch durch die abgehende Wärme vom Absorber des Kühlschranks, wärme an das Messgerät gegeben so als wäre der Heizkörper in Betrieb, was dann auch im Sommer besonders der Fall wäre.

Gruß sepp.

Hallo,
ianal.
Meine Logik sagt mir aber, dass auch das ‚Ausbauen und in den Keller stellen‘ Betrug sein kann (Schädigungsabsicht müsste nachweisbar sein), aber jedenfalls verboten, weil das Röhrchen auch dann zählt, wenn das Zimmer anders als durch den Heizkörper erwärmt wird. Und das ist im Keller nunmal nicht der Fall.
Gruß
loderunner

Hi HylTox,

das *chen ist für den Link.

Ich habe jetzt die Seite nur überflogen, mir blieb unklar ob
das auch für Mietwohnungen genauso gilt.

Als Mieter darfst Du meines Wissens sowieso keinen HK ohne Erlaubnis der Vermieters abschrauben.

Wenn ich einen Heizkörper samt Meßröhrchen abbaue und in den
Keller stelle, so ist das m.E. kein Betrug, da ich ja damit
nicht heize.

Das „Verbot“ richtet sich meines Wissens auch nicht gegen einen eventuellen Betrug mt den Ableseröhrchen, sondern soll gewährleisten, daß die Heizung (die ja aufgrund der HK-Anzahl dimensioniert wurde) nicht früher oder später total überdimensioniert ist, da alle anfangen Heizkörper auszubauen. Und das Verbot „unterstellt“ dem Mieter/Besitzer der Wohnung, daß er quasi mit der Abwärme der Nachbarn heizt.

Zum Betrug wird es erst, wenn ich einen baugleichen Heizkörper
ohne Meßröhrchen übern Winter einbaue und zum Heizen nehme und
dann vor der Ablesung die beiden Körper wieder tausche.

Das soll es wohl auch verhindern. Aber es fällt wahrscheinlich auf, wenn Du im Frühjahr und im Herbst das Wasser aus der Heizung läßt und dann wieder auffüllst…

Naja, bin juristischer Laie, Juristen sehen das ggfs. anders,
aber wäre ja ein anderes Brett hier.

Bin auch nur juristischer Laie. Aber wir hatten dasselbe Problem vor ein paar Jahren. Ich habe dann die Demontage des HKs auf der Eigentümerversammlung „ohne großes Trara kommuniziert“ („Wir schrauben das Ding ab, weil es im Weg ist“). Und da keiner der anwesenden Eigentümer was dagegen hatte, haben wir das als genehmigt angesehen…(wir sind aber ebenfalls Eigentümer).

Viele Grüße
HylTox

Hallo sepp,

Umgekehrt wird dann auch noch durch die abgehende Wärme vom
Absorber des Kühlschranks, wärme an das Messgerät gegeben so
als wäre der Heizkörper in Betrieb, was dann auch im Sommer
besonders der Fall wäre.

Genau !!
Ich schrieb ja „eine blöde Idee“ :wink:

Zudem gibt es im Winter einen Wärmestau, wodurch das Messröhrchen auch nochmal mehr Verbrauch misst.

MfG Peter(TOO)

Meine Logik sagt mir aber, dass auch das ‚Ausbauen und in den
Keller stellen‘ Betrug sein kann (Schädigungsabsicht müsste
nachweisbar sein), aber jedenfalls verboten, weil das Röhrchen
auch dann zählt, wenn das Zimmer anders als durch den
Heizkörper erwärmt wird. Und das ist im Keller nunmal nicht
der Fall.

Hallo loderunner,
das verstehe ich nun nicht. Ich bin schwer reich, mich nervt das Glucksen im Heizkörper, also stelle ich ihn ab, heize mit elektrischem Heizofen. Dann muß ich die Verdunstung am Röhrchen mitzahlen und darfs nicht samt Heizkörper in den Keller stellen?
Schädigungsabsicht, wenn ich es nicht in den Keller stelle schädige ich mich.
Gruß
Reinhard

Hi HylTox,

Ich habe jetzt die Seite nur überflogen, mir blieb unklar ob
das auch für Mietwohnungen genauso gilt.

Als Mieter darfst Du meines Wissens sowieso keinen HK ohne
Erlaubnis der Vermieters abschrauben.

Da halte ich dagegen, der Vermieter darf verlangen daß beim Auszug alles wieder so ist wie beim Einzug (übliche Abnutzungen mal weglassend). Zwischenzeitlich ist es my home, my castle, ich bau da ein aus wie ich will.

Wenn ich einen Heizkörper samt Meßröhrchen abbaue und in den
Keller stelle, so ist das m.E. kein Betrug, da ich ja damit
nicht heize.

Das „Verbot“ richtet sich meines Wissens auch nicht gegen
einen eventuellen Betrug mt den Ableseröhrchen, sondern soll
gewährleisten, daß die Heizung (die ja aufgrund der HK-Anzahl
dimensioniert wurde) nicht früher oder später total
überdimensioniert ist, da alle anfangen Heizkörper auszubauen.

Zur Heizungsdimensionierung, ist doch m.E. für die Heizungsanlage egal ob ich den HK abstelle oder ausbaue.

Und das Verbot „unterstellt“ dem Mieter/Besitzer der Wohnung,
daß er quasi mit der Abwärme der Nachbarn heizt.

Wenn ich alle meine HK abstelle, also nicht heize/wärme, möchte ich bitteschön auch nix zahlen. Nicht mein Problem das rundrum geheizt wird oder die Sonne im Winter ins Zimmer auf das Röhrchen strahlt.
Ich verbringe das Röhrchen samt HK in den Keller, da passiert das nicht.
Ich kann doch nichts dazu, daß deren Wohnungen so mangelhaft abgeschirmt sind, daß deren Wärme auch meine Wohnung erreicht.
Als Eskimo würde ich da Mietminderung verlangen wegen der unerwünschten Wärmezufuhr *gg*
Insofern, keinen Cent für unverlangte Wärmezufuhr.

Zum Betrug wird es erst, wenn ich einen baugleichen Heizkörper
ohne Meßröhrchen übern Winter einbaue und zum Heizen nehme und
dann vor der Ablesung die beiden Körper wieder tausche.

Das soll es wohl auch verhindern. Aber es fällt wahrscheinlich
auf, wenn Du im Frühjahr und im Herbst das Wasser aus der
Heizung läßt und dann wieder auffüllst…

Wieso, ist halt auf einmal mehr Luft als sonst in der Leitung.

Naja, bin juristischer Laie, Juristen sehen das ggfs. anders,
aber wäre ja ein anderes Brett hier.

Bin auch nur juristischer Laie. Aber wir hatten dasselbe
Problem vor ein paar Jahren. Ich habe dann die Demontage des
HKs auf der Eigentümerversammlung „ohne großes Trara
kommuniziert“ („Wir schrauben das Ding ab, weil es im Weg
ist“). Und da keiner der anwesenden Eigentümer was dagegen
hatte, haben wir das als genehmigt angesehen…(wir sind aber
ebenfalls Eigentümer).

Die kannten die Seite nicht auf die dein Link hinweist:smile:

Gruß
Reinhard

Hi Reinhard,

Da halte ich dagegen, der Vermieter darf verlangen daß beim
Auszug alles wieder so ist wie beim Einzug (übliche
Abnutzungen mal weglassend). Zwischenzeitlich ist es my home,
my castle, ich bau da ein aus wie ich will.

Auf die Schnelle:

http://www.immopilot.de/Bauherren/Gemeigentum/hauptt…

und Heizkörper suchen…

Zur Heizungsdimensionierung, ist doch m.E. für die
Heizungsanlage egal ob ich den HK abstelle oder ausbaue.

Das ist wohl wahr und so hätte ich argumentiert, falls mir einer bei der Demontage reingeredet hätte…

Wenn ich alle meine HK abstelle, also nicht heize/wärme,
möchte ich bitteschön auch nix zahlen. Nicht mein Problem das
rundrum geheizt wird oder die Sonne im Winter ins Zimmer auf
das Röhrchen strahlt.

Das ist ein allgemeiner Meßfehler, „der hinzunehmen ist“, da alle von der Verdunstung betroffen sind. Da gab es auch hier im Hause schon einige Streitigkeiten.
Einen entsprechenden Passus findest Du irgendwo in dem Minol-Link.

Das soll es wohl auch verhindern. Aber es fällt wahrscheinlich
auf, wenn Du im Frühjahr und im Herbst das Wasser aus der
Heizung läßt und dann wieder auffüllst…

Wieso, ist halt auf einmal mehr Luft als sonst in der Leitung.

*Ähem* bei uns dauert das eine halbe Ewigkeit bis die Heizung leer ist. Und das Wasser unauffällig verschwinden lassen ist auch nicht drin…

Die kannten die Seite nicht auf die dein Link hinweist:smile:

Ich bin aber als Wohnungseigentümer nicht für die mangelnden rechtlichen Kenntnisse der anderen verantwortlich *fg*. Die Seite kannte ich damals selbst noch nicht. Und außerdem wurden in fast allen Wohnungen (außer einer) bei uns im Haus schon HK’s entfernt.

Ich möchte aber mal betonen, daß ich nichts dagegen habe, daß Du den HK entfernst. Ich bin auch der Meinung, daß man das so handhaben kann. Ich will Dir nur aufzeigen, daß es durchaus nach den Buchstaben des Gesetzes nicht zulässig ist und daß Dir eventuell Ärger ins Haus stehen kann.
Vielleicht kannst Du auch beim Verwalter mal kurz vorsprechen und in einem unaufälligen Nebensatz erwähnen, daß Du das Ding abschraubst. Vielleicht überhört er den Nebensatz.
Daß Du abgeschraubt hast, wird nämlich spätestens offensichtlich wenn der Ableser kein Röhrchen mehr findet…

Viele Grüße
HylTox

Hallo,

Dann muß ich die Verdunstung am
Röhrchen mitzahlen und darfs nicht samt Heizkörper in den
Keller stellen?

Ja, so ist das mit den Verdunsterröhrchen nunmal.
Neuerdings gibt es als Alternative Wärmemengenzähler, die können das besser. Und davon muss man auch nicht einen pro Heizkörper haben, wenn es einen zentralen Heizungsanschluss gibt.

Schädigungsabsicht, wenn ich es nicht in den Keller
stelle schädige ich mich.

Es geht ja nicht um Deinen Schaden.
Dein Heizen mittels Alternativheizung kann niemand nachprüfen. Und eine unbeheizte Wohnung wird durch die umliegenden Wohnungen mitgeheizt. Dazu kommt, dass die Verdunsterröhrchen etwas mehr gefüllt sind, um die Eigenverdunstung auszugleichen. Auch werden die Heizkosten normalerweise nur zu 50% vom Verbrauch, der Rest von der Fläche abhängig gemacht.
Das alles, um eine möglichst gerechte Lösung für alle Beteiligten zu schaffen - die dann im Einzelfall ungerecht ist. Aber optimal funktionieren kann sie nur, wenn sich die Beteiligten auch an die Regelungen halten.

Gruß
loderunner