Hallo Forum!
In einer Mietwohnung informiert der Mieter den Vermieter zunächst mündlich, dass das Heizungssystem der Gasetagenheizung immer wieder den Druck verliere und dass etwa 2-3x pro Jahr erheblich Wasser nachgefüllt werden müsste. Der Vermieter begutachtet den Mangel und zieht an diversen Heizkörpern Ventilschrauben nach. Er bittet den Mieter, den Druckverlust „mal zu beobachten“. Da könne man „ansonsten nicht viel machen“. Der Mangel ist nicht behoben, der Mieter unternimmt aber wegen der Aussage des Vermieter nichts, sondern füllt regelmäßig Wasser im System nach.
Nach einem dreiviertel Jahr steht die jährliche Heizungswartung an und der Mieter bittet den ausführenden Handwerksbetrieb um qualifizierte Fehlerdiagnose. Es wird festgestellt, dass der Ausgleichsbehälter der Heizuung undicht ist. Dies führt zum Wasserverlust. Der Handwerksbetrieb empfiehlt eine Reparatur, auch unter dem Gesichtspunkt der Energieeffizienz. Der permanent niedrigere Wasserstand im System führe zu erhöhtem Gasverbrauch.
Der Mieter rügt daraufhin schrftlich beim Vermieter den Mangel und bitte unter Fristsetzung um Behebung.
Tatsächlich erhält der Mieter zum Ablauf des Jahres von seinem Energieversorger eine Jahresrechnung, die einen um etwa 15% höheren Gasverbrauch als in den Vorjahren anzeigt.
Der Vermieter lässt die Reparatur ausführen und bittet den Mieter um Begleichung seines „Eigenanteils an Reparaturen“ von EUR 75,00. Der Mieter verlangt vom Vermieter den Ersatz des erhöhten Gasverbrauchs, weil er den Mangel nach der ersten Meldung nicht qualifiziert behoben habe.
Was meint ihr dazu?
Gruß
Jens