Liebe Community,
mich würde interessieren, ob ich die verbleibenden Kosten eines Heizungsaustausches nach Abzug der BAFA-Förderung und eines NRW-Förderprogramms für Solarthermie als Erhaltungsaufwand von der Steuer absetzen kann. Im konkreten Falle handelt es sich um ein MFH (3 Parteien, 2 davon vermietet), dass ich auch selbst bewohne, ein entsprechender Abzug von rd. 30% für den von mir bewohnten Teils ist selbstverständlich.