Heizungssanierung mittels Nebenkosten auf Mieter umlegen?

2017 gab es einen Defekt bei unserer Heizungsanlage im Mehrfamilienhaus. Daraufhin wurde von den Eigentümern einstimmig beschlossen, die Anlage umgehend zu erneuern. Nun werden Kosten für „Sanierung Heizungsanlage“ mittels der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt. Der Vermieter besteht darauf und fordert den nun noch offenen Differenzbetrag zu den bereits geleisteten NK-Zahlungen. Ist das rechtens und falls nein, wie kann ich mich dagegen wehren?

Hallo1

das ist unzulässig. Die Sanierung/Modernisierung/Ersatz zahlen die Eigentümer allein.
Auf die Mieter umlegbar sind ausschließlich die Betriebskosten und die Wartung (Jahreswartung, Ersatz von Verschleißteilen).

Achtung. Eine wertverbessernde Heizanlage (neue Technik, sparsamer, mehr Komfort usw.) könnte eine Modernisierung sein und die anrechenbaren Kosten könnte der Vermieter zu 11 % auf die Jahresmiete aufschlagen.
Nicht auf die Nebenkosten !

Und das Ganze auch nur, wenn das angekündigt war und alle Formalitäten eingehalten wurden.

Wie man sich wehrt ?
Man schreibt dem VM einen netten Brief und macht ihn auf die Gesetzeslage aufmerksam. Und vor allem zahlt man diese Summe nicht.
Notfalls muss man sich Hilfe beim Mieterverein, Verbraucherberatung oder beim Anwalt holen.

Die Sache ist aber sehr eindeutig. Reparaturen und Ersatz der Heizung sind allein Vermietersache.

MfG
duck313

Erst einmal vielen Dank für die Antworten.

Die Heizung wurde erst aufgrund eines Defektes, den wir als Mieter gemeldet haben, erneuert. Erst nach Feststellung der Fehlfunktion wurde beschlossen und uns angekündigt, dass nun die Heizungsanlage erneuert wird. Das alles innerhalb einem Monat.

Aus deinen Angaben kann ich nichts anderes entnehmen als dass es sich um eine von den Eigentümern/Vermietern allein zu tragende Maßnahme handelt.

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Hallo,

eine Wartung kann über Nebenkosten umgelegt werden.
Eine Reparatur kann NICHT umgelegt werden, Reparaturen sind das Risiko des Vermieters und müssen von ihm alleine bezahlt werden.
Eine Erneuerung bei einer defekten Heizung kann eine modernisierende Instandsetzung darstellen.
Deren Kosten können auf die Jahresmiete umgelegt werden - NICHT auf die Nebenkosten.
Dabei rechnet man im Prinzip so:

Reparatur des alten Kessels hätte 2000€ gekostet.
Der neue Kessel hat 20.000€ gekostet.
Somit sind nur 18.000€ auf die Miete umzulegen, denn die 2.000€ hätte der Vermieter ja sowieso zahlen müssen.
Hat man nun 9 gleich große Wohnungen, so kann die Jahresmiete einer jeder Wohnung um 11% von 2000€ = 220€ erhöht werden - wegen der Modernisierung.

Wie man sich wehrt?
Na, man schreibt, dass man den Punkt „Sanierung Heizungsanlage“ der Nebenkostenabrechnung als unbegründet ansieht und um die fristgerechte Zusendung eiener korrekten Nebenkostenabrechnung bittet.

Nur spasseshalber solltest Du Deinen Vermieter schriftlich bitten, hierfür die Rechtsgrundlage nennen. Die Antwort möchte ich gerne mal hier lesen.

Was hier in den anderen, bisherigen Antworten steht, ist korrekt (insb. der von X_Strom erwähnte Abzug der fiktiven Reparaturkosten). Aber dennoch mach’ uns die Freude! Und bei diesem Vermieter würde ich sogar die komplette Betriebskostenabrechnung gründlich überprüfen. Dazu gehört natürlich auch die Einsicht in die Originalbelege (fotografieren).

Bei Eurem Wohnhaus scheint es sich um Eigentumswohnungen zu handeln. Wie wurde denn die Erneuerung bei anderen Mietern abgerechnet? Was sagen die?