Auf der Betriebskostenabrechnung des vergangenen Jahres werden Kosten für die Heizungswartung umgelegt. Zum Zeitpunkt der Wartung haben wir allerdings schon nicht mehr im betreffenden Haus gewohnt. Müssen wir die Kosten übernehmen?
Auf der Betriebskostenabrechnung des vergangenen Jahres werden
Kosten für die Heizungswartung umgelegt. Zum Zeitpunkt der
Wartung haben wir allerdings schon nicht mehr im betreffenden
Haus gewohnt. Müssen wir die Kosten übernehmen?
Ja, das müßt ihr. Die Betriebskostenabrechnung ist immer eine Jahresabrechnung.
Abgerechnet wird in der Regel über die Kosten eines Kalenderjahres vom 01.01. bis
zum 31.12. Alle in diesem Zeitraum anfallenden Kosten werden auf die Mieter
umgelegt. Wer nur zeitanteilig gewohnt hat, zahlt auch nur zeitanteilig. Es wird aber
nicht danach unterschieden, wer ob ein einzelner Mieter zu einem bestimmten
Zeitpunkt noch dort gewohnt hat. Der dafür zu betreibende Aufwand wäre so groß,
dass der Gesetzgeber entschieden hat, die dadurch entstehenden kleinen
Ungerechtigkeiten in Kauf zu nehmen. So muss beispielsweise auch der Mieter, der
Ostern auszieht, für die Grünpflege des Sommers mit aufkommen.
Man könnte auch argumentieren, dass es nicht ungerecht ist, da nicht entscheidend
ist, wann die Wartung gemacht wird, sondern weshalb sie notwendig ist. Das ist die
vergangene Nutzung und die künftige Nutzung. Man müßte also nachsehen, wer in der
letzten Heizperiode dort gewohnt hat und wer in der nächsten Heizperiode dort
wohnen wird. Das ist nicht zu machen. Gerechtigkeit hat bei der
Betriebskostenabrechnung ihre Grenzen.
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort, damit ist uns sehr geholfen! Allerdings habe ich wohl das Recht, die entsprechende Rechnung, auf der in der Betriebskostenabrechnung Bezug genommen wir, auch einzusehen. Darum werde ich mich nun also kümmern!
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort, damit ist uns sehr
geholfen! Allerdings habe ich wohl das Recht, die
entsprechende Rechnung, auf der in der
Betriebskostenabrechnung Bezug genommen wir, auch einzusehen.
Darum werde ich mich nun also kümmern!
Ja, dieses Recht besteht. Die Verwaltung muss euch die Rechnung vorlegen. Achten
muss man darauf, dass wirklich nur Wartungskosten enthalten sind. Häufig sind
auch Reparaturkosten dabei.
Hierbei bin ich mir nicht ganz sicher.
Jedoch glaube ich schon, daß Ihr euch daran beteiligen müßt.
Grüße
Hallo,
ja, müssen sie. De Wartungskosten gehören zu gesamten Abrechnungsperiode von 12 Monaten und sind Teil der Heizungsbetriebskosten. Diese werden bekanntlich nach den einschlägigen Regeln verbrauchsabhängig abgerechnet. Wenn Sie nur einen Teil dieser Periode in der Wohung gewohnt haben, sind Ihre Kosten daran dann anteilig.
Viele Grüße
Woitila
Hierbei bin ich mir nicht ganz sicher.
Jedoch glaube ich schon, daß Ihr euch daran beteiligen müßt.Grüße
Hallo,
ja, danke - habe mittlerweile in Erfahrung gebracht, dass wir es tatsächlich müssen, wenn die Wartung im Kalenderjahr unseres Auszugs gemacht wurde. Das werde ich nun noch in Erfahrung bringen! Grüße, gummihex
Auf der Betriebskostenabrechnung des vergangenen Jahres werden
Kosten für die Heizungswartung umgelegt. Zum Zeitpunkt der
Wartung haben wir allerdings schon nicht mehr im betreffenden
Haus gewohnt. Müssen wir die Kosten übernehmen?
Man muß nur die Nebenkosten bezahlen, die angefallen sind, während man die Wohnung gemietet hat! Widerspruch einlegen und auf keinen Fall vorher bezahlen!
Hallo—
aber wie passt das zu den Aussagen der anderen, die erklären, dass die Abrechnug auf das gesamte Jahr bezogen ist und man daher auf jeden Fall anteilig zahlen muss?
Gruß, gummihex
Guten Morgen,
in betreffender Sache möchte ich mich nun noch einmal vergewissern: Wir sind am 31.10.09 ausgezogen, die Heizungswartung wurde - wie aus der uns nun zugesandten Rechnung ersichtlich wird - im Januar 2010 durchgeführt. Das bedeutet für uns, dass wir NICHT an den Kosten beteiligt werden können, wenn ich Ihre Information richtig verstanden habe.
Hallo,
da ich im Urlaub war kann ich mich erst heute melden.
Ihr könnt nur an Kosten beteiligt werden, die 2009 angefallen sind. Wurde die Wartung 2010 durchgeführt, habt ihr nichts damit zu tun. Das siehst du ganz richtig.
Gruß aus Berlin
Wohnungsanwalt
Ganz herzlichen Dank!