Hellhörige Eigentumswohnung - was tun?

Hallo allerseits,

welche Möglichkeiten hat man als Besitzer einer Eigentumswohnung, nachträglich Schallschutz einbauen zu lassen?

Es handelt sich um eine Anlage mit insgesamt 60 Wohnungen. Die fragliche Wohnung liegt im vierten Stock in einem Aufgang mit sieben Etagen, je zwei Wohnungen pro Etage. Das Haus ist Bj. 1960. Bei den Besichtigungen hat der Makler (natürlich) betont, alles sei komplett ruhig. Was sich nach dem Kauf als falsch herausgestellt hat: die Wände sind aus Papier, man hört einfach alles.

Leider sind die Mieter über der fraglichen Wohnung sehr laut, nehmen keine Rücksicht, trampeln mit Absätzen durch die Wohnung, lassen Gegenstände auf den Boden knallen, baden um Mitternacht, lassen die Waschmaschine spätabends laufen (das dröhnt wie im Schiffsbauch), hören laute Musik.#

Ein gütliches Gespräch wurde versucht und von den Mieter arrogant abgeblockt (Wörtliches Zitat: „Ick zahl hier Miete und kann rumtrampeln, soviel ick will!“). Es handelt sich um eine allein erziehende Mutter mit halbwüchsigem Sohn - vor allem der macht den meisten Lärm.

Frage: Welche Handhabe hat man als Eigentümer gegen solche Leute? Kann man vom anderen Eigentümer verlangen, dass der auf seine Kosten (bzw. auf Kosten der Mieterin) eine Trittschalldämmung o.ä. einbaut?

Welche Möglichkeiten gibt es, die eigene Wohnung abzudämmen?

Dank für eventuelle Tipps
Albrecht

Hallo,
moeglicherweise ist oben eine Laminatverlegung unfachmaennisch ausgefuehrt, so dass man dagegen angehen kann. Sollte der Bodenbelag oben zulaessig sein, bleibt nur unten zu daemmen. Allein fuer die Waschmaschine koennte man an unterlegte Gummis denken, falls die Mieter dazu motiviert werden koennen.
Laermdaemmung im Raum erreicht man generell mit wolligen, faserigen Materialien. Dicke Gardinen grossflaechig und Wandbehaenge hatte man schon in Schloessern. Teppiche auf den Boden. Schallabsorber gibt es auch fuer Decken
http://www.baunetzwissen.de/standardartikel/Akustik_…
Gruss Helmut

Hallo,

erstmal Danke für die Antwort!

Wie kann man feststellen (lassen), ob bei denen der Bodenbelag unfachmännisch verlegt wurde? Anders gefragt: Kann man diese Dame dazu verpflichten, einen Sachverständigen in die Wohnung zu lassen, der sich ihren Fußboden anguckt? So unverschämt wie sie auf unsere höfliche Bitte reagiert hat, sich lärmmäßig etwas zurückzuhalten, sehe ich da wenig Hoffnung.

Die Schalldämmungsteile machen mir eher den Eindruck, als ob sie dazu da sind, den Schall im eigenen Raum (sprich: der eigenen Wohnung) zu absorbieren - aber darum geht’s ja nicht. Von uns kommt der Krach nicht!

Hallo,

dies ist ein ganz schwieriges Thema, spreche aus Erfahrung. Meine Nachbarin erklärt dazu nur, so sei das Leben und meine Nacht ist morgens um 2 oder 3 maximal um 5.30 Uhr vorbei, wenn sie mit ihrer Tochter streitet und Gegenstände durch die Wohnung wirft. Aber dies ist eine andere Baustelle.

Zum ersten muss der Trittschall so sein, wie es Norm zum Zeitpunkt der Herstellung des Hauses war. Da musst du in deiner Wohnung messen oder messen lassen, wenn die oben poltern, ob das lauter ist, als es 1960 zugelassen ist, wenn es lauter ist, kannst du vom Eigentümer nicht von der Mieterin Abhilfe verschlangen, im schlimmsten Fall musst du es durch klagen.

Sonst gibt es keine Möglichkeit. Leider.

Gruß von der auch geplagten
Petra

Zum ersten muss der Trittschall so sein, wie es Norm zum
Zeitpunkt der Herstellung des Hauses war. Da musst du in
deiner Wohnung messen oder messen lassen, wenn die oben
poltern, ob das lauter ist, als es 1960 zugelassen ist, wenn
es lauter ist, kannst du vom Eigentümer nicht von der Mieterin
Abhilfe verschlangen, im schlimmsten Fall musst du es durch
klagen.

Wie kann ich das messen - wenn die da mitten in der Nacht durch die Wohnung toben? Gibt es da ein Messgerät, das ich mir ins Schlafzimmer stellen kann? Und wie kann ich feststellen, welche Schallschutznormen 1960 gegolten haben?

Auch, wenn sie nicht besonders höflich war - recht hat die Dame schon.

Wenn der Boden so hellhörig ist, dass rumlaufen in der Wohnung störenden Lärm erzeugt, so kann das nicht ihr Problem sein. Das Gleiche gilt für die Waschmaschine (für diese könnten allerdings spezielle Zeiten lt. Hausordnung gelten).

Auch, wenn sie nicht besonders höflich war - recht hat die
Dame schon.

Nein. Sie hat sich so zu verhalten, dass sie ihre Nachbarn nicht stört. Das bedeutet: Wenn die Wohnung so hellhörig ist, dann darf man eben nach 22:00 h nicht mehr Wäsche waschen! Und zwar völlig unabhängig von der Hausordnung.

Wieso gibst du solchen unhöflichen, rücksichtslosen Leuten recht?

Petra

Weil wir in einem Rechtsstaat leben und weil Gesetze und Regeln auch für Menschen zu gelten haben, die uns unsympatisch sind.

Das hier ist ein Rechtsforum, da geht es nicht darum ob es netter wäre, würde die Familie nicht waschen sondern darum ob sie es dürfen oder nicht und ja, sie dürfen. Die Hellhörigkeit der Wohnung verpflichtet (falls nicht in der Hausordnung anders festgelegt) nicht dazu das Waschen auf bestimmte Tageszeiten zu beschränken.

hallo albrecht,

rechtliche belange außen vor gelassen, würde ich als erstes kontakt mit dem VER-mieter aufnehmen, ihm das problem schildern und alle weiteren möglichkeiten ausloten. mit der mieterin, da sie sich uneinsichtig/unwillig zeigt, ist da eh kein weiterkommen.

saludos, borito

fachanwalt für baurecht, bausachverständiger, architekt, örtliches/städtisches bauamt… - die yellow pages sind voll von leuten, die du brauchst und die nur auf deinen anruf warten.

saludos, borito

Man muss erst mal sehen, ob das ein Problem des ganzen Hauses ist;
oder nur der eigenen Wohnung.

Das Problem kommt häufig dann vor, wenn zwischen den Wänden und
den Böden keine Isolierung gelegt wird.
Aus Schlamperei oder Kosteneinsparung.
Dann dehnt sich der Schall über das ganze haus aus; auch bei ansonst
sehr stabilen Häusern .