In der StVO ist geregelt dass nach 100m 1lux erreichbar sein soll. Wie finde ich heraus ob 6000 Lumen (nicht )zulässig sind? Wie ist denn der Abstrahlwinkel beim Autoscheinwerfer?
Wenn ich mal in Tabellen von Autolampen schaue, dann lese ich da bei 12 V Lampen der Größe H4 1650 Lumen, bei H 1 1550 lm, bei H2 1800 lm und bei H3 1450 lm.
6000 lm erscheint mir da schon recht viel.
Warum musst Du eigentlich ausrechnen ob ein Leuchtmittel oder ganze Lampeneinheit zulässig ist ? Entweder es hat ein E-Prüfzeichen und ist damit genehmigt für Fahrzeuge oder nicht.
Und da du die StVO zitierst, so solltest Du da auch technische Angaben und Maßskizzen finden, wie man die Lichter einstellt bzw. die Werte ermittelt.
MfG
duck313
Hallo,
Lampe und Scheinwerfer müssen beide für sich und auch in dieser Kombination zugelassen sein.
Ein Xenonbrenner in einem Scheinwerfer für H7 Lampen ist verboten, eine 100W H7-Lampe ebenso.
Nach Jahren der Untätigkeit hat das mittlerweile auch die Polizei gemerkt - illegales Xenonlicht sieht man fast nie mehr. Damit aufgemotzte Karren werden recht zügig erkannt und aus dem Verkehr gezogen.
Das Auto hat es bequem und wird zum Gutachter für teuer Geld auf dem Appschleppwagen transportiert, die Insassen müssen nach Hause laufen.