Helm - Pflicht gilt für welche Fahrzeuge und für welche ist das tragen verboten ?

Hi zusammen

Wir hatten gestern bei einem Oldtimerstammtisch ein Gesprächsthema wo wir trotzt Suche per Handy bei Google u.ä. kein abschliesendes Ergebniss finden konnten.

Klar , jeder weiss für Zweiräder , vom Mofa über Scooter bis zur Harley gilt Helmpflicht

und für Fahrzeugführer von PKW’s . LKW’s etc ist das Tragen eines Motorradhelmes verboten

Dazwischen gibt es Trikes , dreirädrige Scooter , Quad’s , Kart’s und … der gestrige Streitpunkt , so genannte pure Roadster’s wie z.b. den Lotus Super Seven .
Das ist zwar eigentlich ein Auto , das Ding ist aber eher ein Kart , tief wie ein Brett , keine wirklichen Türen , man muss einfach über den Rand drüber steigen , die Windschutzscheibe hat den Namen auch nicht wirklich verdient

hier ein Foto - Muster

http://ww3.autoscout24.de/classified/274154604?asrc=st|as

Ist beim fahren so eines Auto’s das tragen eines Motorradhelmes , wobei ein normaler Motorradhelm gemeint ist also ein Integralhelm mit Visier , den der Besitzer auch für seine Kawasaki nutzt , erlaubt ?

und wenn man schon dabei ist , wie ist das mit den anderen genannten Fahrzeugen wie Quad und Trike , ist es Pflicht oder nur versicherungstechnisch erwünscht ?

gruss

Hallo,

https://dejure.org/gesetze/StVO/21a.html

(2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt
sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen
geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene
Sicherheitsgurte angelegt sind

Gruß
vdmaster

P.S.: Ein Helmverbot für Pkw-Fahrer ist mir hingegen nicht bekannt.