Hi zusammen
Wir hatten gestern bei einem Oldtimerstammtisch ein Gesprächsthema wo wir trotzt Suche per Handy bei Google u.ä. kein abschliesendes Ergebniss finden konnten.
Klar , jeder weiss für Zweiräder , vom Mofa über Scooter bis zur Harley gilt Helmpflicht
und für Fahrzeugführer von PKW’s . LKW’s etc ist das Tragen eines Motorradhelmes verboten
Dazwischen gibt es Trikes , dreirädrige Scooter , Quad’s , Kart’s und … der gestrige Streitpunkt , so genannte pure Roadster’s wie z.b. den Lotus Super Seven .
Das ist zwar eigentlich ein Auto , das Ding ist aber eher ein Kart , tief wie ein Brett , keine wirklichen Türen , man muss einfach über den Rand drüber steigen , die Windschutzscheibe hat den Namen auch nicht wirklich verdient
hier ein Foto - Muster
http://ww3.autoscout24.de/classified/274154604?asrc=st|as
Ist beim fahren so eines Auto’s das tragen eines Motorradhelmes , wobei ein normaler Motorradhelm gemeint ist also ein Integralhelm mit Visier , den der Besitzer auch für seine Kawasaki nutzt , erlaubt ?
und wenn man schon dabei ist , wie ist das mit den anderen genannten Fahrzeugen wie Quad und Trike , ist es Pflicht oder nur versicherungstechnisch erwünscht ?
gruss