Helmpflicht E-Bike

Hallo,

ich habe hier gelesen (https://fahrrad.bussgeldkatalog.org/helmpflicht/), dasse sin Deutschland beim Fahrradfahren keine Helmpflicht gibt. Ich besitze jedoch ein E-Bike und habe diesbezüglich nichts gefunden, ob das auch für E-Bikes gilt.

Wisst ihr da mehr?

Ein E- Bike gilt nicht als Kraftfahrzeug, sofern es die Kriterien von § 6 Absatz 1 FeV erfüllt:
Pedalantrieb, Höchstgeschwindigkeit unter 45km/h

Damit ist § 21a StVoO Absatz 2, Helmpflicht für Krafträder, für E- Bikes nicht gültig.

ok vielen dank :slight_smile:

Hallo,
man sollte sich ueber die verschiededen Fahrzeug-Klassen im Klaren werden
Fahrrad
E-Bike
Pedelec
solches lesen oder aehnlich

Wobei man eben genau schauen sollte welches e-Bike man hat und wie hoch die Höchstgeschwindigkeit ist. Wenn man drüber ist, dann ist ein Helm ja auch Pflicht.