Herausgabe von Kontoauszügen verweigert

Hi,

eben erhielt ich von meiner Bank vorort die Auskunft, dass wenn ein Konto gelöscht wird, die Kontoauszüge 10 Jahre aufgehoben werden.

Nun habe ich eines meiner Paypalkonten gekündigt und dabei leider übersehen dass ich noch die Kontoauszüge für die Steuer benötige.

Paypal mein die Kontoauszüge könnten zwar von den Mitarbeitern eingesehen werden, dürften jedoch angeblich nicht mehr wegen Kontolöschung herausgegeben werden.

Wie vorgehen? Die Frage passt natürlich auch ins Rechtsbrett, doch ich denke, hier gibt es mehr Erfahrungswerte mit Banken und Zahlungsverkehr.

Ciao,
Romana

Hallo,

Paypal mein die Kontoauszüge könnten zwar von den Mitarbeitern
eingesehen werden, dürften jedoch angeblich nicht mehr wegen
Kontolöschung herausgegeben werden.

Wie vorgehen? Die Frage passt natürlich auch ins Rechtsbrett,
doch ich denke, hier gibt es mehr Erfahrungswerte mit Banken
und Zahlungsverkehr.

das Problem ist, daß Paypal in Luxemburg sitzt und m.W. auch keine Betriebsstätte in Deutschland unterhält. Damit kommt ausschließlich Luxemburger Recht zur Anwendung.

Ich will das nur erwähnen, bevor hier jemand mit den Aufbewahrungsfristen nach HGB bzw. der Dokumentationspflicht nach BGB anfängt.

Gruß
C.

…und: Paypal ist keine Bank, hat zwar eine Banklizenz aber ist rechtlich ein vollkommen anderer Typ.

Gruß

derschwede77

Hi,

Ihr schreibt wo Paypal ansässig ist, was Paypal ist oder nicht ist… Mich interessiert nur an meine Kontoauszüge zu kommen. Oder wollt Ihr mir damit sagen, dass weil Paypal in den Niederlanden ansässig ist bzw. keine Bank, ich Bankauszüge zu knicken habe?

Ciao,
Romana

Hallo,

ist… Mich interessiert nur an meine Kontoauszüge zu kommen.
Oder wollt Ihr mir damit sagen, dass weil Paypal in den
Niederlanden ansässig ist bzw. keine Bank, ich Bankauszüge zu
knicken habe?

Paypal sitzt in Luxemburg, nicht in den Niederlanden. Spielt aber keine Rolle. So oder so brauchst Du einen Experten für das luxemburgische Handelsrecht (oder was auch immer in Luxemburg die Aufbewahrungsfristen und Auskunftspflichten regelt). Könnte schwierig werden…

Gruß
C.

…und: Paypal ist keine Bank, hat zwar eine Banklizenz aber
ist rechtlich ein vollkommen anderer Typ.

Ja was denn nun? Bank mit Banklizenz oder nicht :wink: ?

Übrigens: Einlagen auf paypal unterliegen keiner gesetzlichen Einlagensicherung.

Gruß

derschwede77

Grüße

Erdbeerzunge

Hi,

da paypal eine Banklizenz hat, schreibe das BaFin (http://www.bafin.de/DE/Startseite/startseite_node.html) an und schildere denen dein Problem.

Selbst wenn paypal nicht der deutschen Aufsicht unterliegen sollte, wird deine Anfrage schon an die richtige Stellen weitergeleitet.

Und wenn paypal Post von einer Aufsichtsbehörde bekommt, werden die schon wach werden…

Grüße

powerblue

Hallo,

Selbst wenn paypal nicht der deutschen Aufsicht unterliegen
sollte, wird deine Anfrage schon an die richtige Stellen
weitergeleitet.

mutige These.

Und wenn paypal Post von einer Aufsichtsbehörde bekommt,
werden die schon wach werden…

Ich würde erst einmal prüfen, ob es überhaupt einen Anspruch auf Herausgabe der Auszüge gibt, bevor ich wahllos Briefe in der Weltgeschichte verteile.

C.

Hi,

mutige These.

das ist keine These. Aus meiner Zeit bei einer Bank weiß ich, dass sowas bei der Bank ankommt. Allerdings war ich dann derjenige bei der Bank, der sich damit herumplagen konnte.

Und keine Bank bekommt gerne Post von der Aufsicht, da kannst du dir sicher sein. Egal ob ein Anspruch besteht oder nicht, die Gefahr, dass man wieder abgewimmelt wird, ist wesentlich geringer.

Bevor ich einen Anwalt damit beauftragen würde (den ich womöglich noch in Luxemburg suchen muss), würde ich es so versuchen. Wenn es nicht klappt, kann man es immer noch über einen Anwalt machen.

Das einzige wo man dann als Kunde nicht drumherum kommt, ist die Kosten für die Nacherstellung der Auszüge zu tragen.

Grüße

powerblue

Hallo,

das ist keine These. Aus meiner Zeit bei einer Bank weiß ich,
dass sowas bei der Bank ankommt.

was ankommt? Ein Schreiben, das man an irgendeine nur nicht die zuständige Aufsichtsbehörde schickt?

Und keine Bank bekommt gerne Post von der Aufsicht, da kannst
du dir sicher sein.

Ich weiß. Ich habe schon selbst für die entsprechende Begeisterung gesorgt.

Egal ob ein Anspruch besteht oder nicht,
die Gefahr, dass man wieder abgewimmelt wird, ist wesentlich
geringer.

Wenn es keinen Anspruch gibt, wird man genauso abgewimmelt. Gibt es einen solchen Anspruch, braucht man die Aufsicht nicht zu bemühen. Hilfreich wäre es nur zu wissen, ob es einen solchen Anspruch gibt.

Bevor ich einen Anwalt damit beauftragen würde

Wieso Anwalt? Das Problem ist doch lediglich, daß sie erst einmal heraus finden muß, wie die Rechtslage in Luxemburg ist. Dafür braucht man nicht zwangsläufig einen Anwalt.

Gruß
C.

Meine Güte,

was hast du denn für ein Problem?

was ankommt? Ein Schreiben, das man an irgendeine nur nicht
die zuständige Aufsichtsbehörde schickt?

Die Anfrage wird ja nicht ans örtliche Fundbüro geschickt, das BaFin ist nicht irgendeine Behörde. Das ist die Behörde, die Banken zittern lässt. Ist doch wohl klar, dass die sich mit ihren luxemburgen Kollegen austauschen, schon allein, weil paypal auch in Deutschland Geschäfte macht.

Außerdem schreibst du, du hast die selbst schon mal ins Spiel gebracht. Auch dafür waren die mit Sicherheit nicht zuständig, weil sie eigentlich kein Beschwerdeportal für Kunden sind. Hat aber scheinbar bei dir trotzdem funktioniert.

Wenn es keinen Anspruch gibt, wird man genauso abgewimmelt.

Falsch, schon allein weil die Aufsichtsbehöre sich erkundigen wird, was aus dem Fall geworden ist. Und falls wirklich kein Anspruch bestehen sollte, weiß man es spätestens dann. Aber sobald eine Aufsicht im Spiel ist, werden Banken meistens sehr kulant.

Bevor ich einen Anwalt damit beauftragen würde

Ist doch total egal ob Anwalt oder ein anderer Experte. Bezahlen lassen wird der sich auch. Spätestens wenn ein Anspruch besteht, den man durchsetzten will, braucht man doch wieder einen Anwalt. Und das kann man sich doch für den Anfang auch sparen.

Abgesehen davon kann Ramona ja weiterverfahren wie sie will, ist nur ein Tipp.

Grüße

powerblue

Hi Power Blue,

damit Christian hier nicht weiter rumstänkert, habe ich mal gleich mal das auf der Startseite verlinkte Verbrauchertelefon der BaFin angerufen:

Verbrauchertelefon: Mo. bis Fr. von 8 bis 18 Uhr 0228 299 70 299

Sehr freundlich führte mich eine Mitarbeiterin durch die Seite und empfahl mir, mich erst nochmal an Paypal zu wenden, freundlich und doch mit Nachdruck, um die Kontoauszüge zu bitten, mit dem Hinweis, sollten sie meiner Bitte nicht folgeleisten, würde ich dies an die Aufsichtsbehörde weiterleiten.

Sie fuhr fort, ich könne mich direkt in Luxemburg melden:

http://www.bafin.de/DE/Internationales/BilateraleZus…

oder bei sprachlichen Schwierigkeiten über das Kontaktformular auf der BaFin um Amtshilfe bitten.

Hätte ich noch Schriftverkehr mit Paypal in dem sie begründen, weshalb sie die Kontoauszüge nicht rausgeben, könnte ich diesen Gesprächsverlauf auch über die Emailandresse im Impressum als Anhang schicken.

Auf Nachfrage wie denn meine Chancen auf die Kontoauszüge seien, meinte BaFin-Mitarbeiterin, Paypal gehöre ja zu Luxemburg und müsste dort geklärt werden, doch da Paypal auch in Deutschland tätig ist, würde man wohl schon aus Kulanz die Kontoauszüge rausgeben.

Sie meinte die Kontoauszüge lägen bei mir schon ein paar Jahre bei Paypal, nahm einfach mal drei an, und war erstaunt, dass ich erst vor ein paar Monaten das Paypalkonto gekündigt hatte. Also, die Kontoauszüge sind wohl noch da. Und in Deutschland werden sie 10 Jahre aufgehoben. Wie in Luxemburg das ist, wird sich zeigen.

Sie sagte mir zwar nicht zu, dass ich die Kontoauszüge bekommen würde, doch durch das Telefonant kam durchaus begründeter Optimismus auf.

So danke ich Dir, Power Blue, nochmal herzlich für Deinen Tipp, der wirklich hilfreich war und mich keinen Cent kostete, und mich nun einen nächsten Schritt gehen lässt. Naja, ein paar Nerven habe ich dabei schon gelassen. :smile:

Auf geht’s in die nächste Runde!

Ciao,
Romana

damit Christian hier nicht weiter rumstänkert,

Ist ja nett, daß Du meine vier Beiträge als Stänkern eingestufst.

Verbrauchertelefon: Mo. bis Fr. von 8 bis 18 Uhr 0228 299 70
299

Und die kennen sich mit der Rechtslage in Luxemburg aus? Beachtlich.

Auf Nachfrage wie denn meine Chancen auf die Kontoauszüge
seien, meinte BaFin-Mitarbeiterin, Paypal gehöre ja zu
Luxemburg und müsste dort geklärt werden, doch da Paypal auch
in Deutschland tätig ist, würde man wohl schon aus Kulanz die
Kontoauszüge rausgeben.

Also wußte man bei dem Verbrauchertelefon doch nicht so genau Bescheid. Aber immerhin hast Du nun ein besseres Gefühl.

Gruß
C.

3 Like

Banken zittern lässt. Ist doch wohl klar, dass die sich mit
ihren luxemburgen Kollegen austauschen, schon allein, weil
paypal auch in Deutschland Geschäfte macht.

Wir reden hier aber nicht von einem aufsichtsrechtlichen Problem, das auf höchster europäischer Ebene geklärt werden müßte. Ich freue mich ja, daß Dein Hinweis zu einer Stimmungsverbesserung und zu dem Kontaktfeld geführt hat aber wirklich weiter ist die Fragestellerin noch nicht.

gebracht. Auch dafür waren die mit Sicherheit nicht zuständig,
weil sie eigentlich kein Beschwerdeportal für Kunden sind. Hat
aber scheinbar bei dir trotzdem funktioniert.

Ja, weil es um Verstöße gegen das Kreditwesengesetz (namentlich um Verstöße gegen § 3 KWG („verbotene Geschäfte“) ging.

Bevor ich einen Anwalt damit beauftragen würde

Ist doch total egal ob Anwalt oder ein anderer Experte.
Bezahlen lassen wird der sich auch.

Und was ist das hier für eine Veranstaltung?

Gruß
C.

Hi Christian,

ja, Du hast Power Blue angegriffen und er hat imho den ersten konkreten Ansatz gegeben wo ich weitermachen konnte.

Verbesserungen dass Paypal nicht in den Niederlanden sondern in Luxemburg ist, hilft nicht wirklich weiter. Dass erst zu kären sei, ob ein Anspruch auf die Herausgabe der Kontoauszüge besteht, ist klar, doch wo? Da hast Du nichts geschrieben…

damit Christian hier nicht weiter rumstänkert,

Ist ja nett, daß Du meine vier Beiträge als Stänkern
eingestufst.

Du klingst angepisst, ja.

Verbrauchertelefon: Mo. bis Fr. von 8 bis 18 Uhr 0228 299 70
299

Und die kennen sich mit der Rechtslage in Luxemburg aus?
Beachtlich.

Wo habe ich das geschrieben? Ich erhielt die Empfehlung es nochmal freundlich doch mit Nachdruck direkt bei Paypal zu versuchen und wenn das nicht klappen würde, verwies mich die Hotline-Mitarbeiterin an die Adresse in Luxemburg. Wo diese Adresse zu finden ist, verlinkte ich. Nur wenn ich selbst nicht weiterkäme, aufgrund von Sprachbarrieren, da ja ich Luxemburg Französisch die Amtssprache ist, könne ich mich wieder an die BaFin wenden und diese um Amtshilfe bitten. Sie würden dann mit Luxemburg in Kontakt treten. Mit keinem Wort hat die Mitarbeiterin gesagt, sie würde sich oder die Bafin würde sich in Luxemburgischem Recht auskennen, sondern dass sie optional vermitteln würden.

Auf Nachfrage wie denn meine Chancen auf die Kontoauszüge
seien, meinte BaFin-Mitarbeiterin, Paypal gehöre ja zu
Luxemburg und müsste dort geklärt werden, doch da Paypal auch
in Deutschland tätig ist, würde man wohl schon aus Kulanz die
Kontoauszüge rausgeben.

Also wußte man bei dem Verbrauchertelefon doch nicht so genau
Bescheid. Aber immerhin hast Du nun ein besseres Gefühl.

Erst behauptest Du, ich hätte geschrieben BaFin kenne die Rechtslage in Luxemburg und nun…

Ja, ich habe nun ein besseres Gefühl und wo ist das Problem, wenn man nach einem Gespräch zwar noch keine Klärung hat, doch diese zu seinen Gunsten sehr wahrscheinlich erwarten darf, und man sich darüber freut?

Gruß
C.

Ciao,
Romana

MOD: persönliche Angriffe entfernt.

Ich habe jedenfalls mehrere Jahre praktische Erfahrung mit solchen Dingen, du etwa auch?

Ach, vergiss es einfach, sorry dass ich dich in deinem persönlichen Sandkasten gestört habe.

Bye

Titel
Ich nehme Deinen Artikel gleichermaßen irritiert wie überrascht über Form und Inhalt zur Kenntnis. Wenn es Dein Wunsch ist, zukünftig in Fachfragen vor allem Antworten zu erhalten, die einen tröstenden Effekt entfalten, dann will ich dazu meinen Teil gerne beisteuern, indem ich mich mit sachorientierten Antworten zurückhalte.

ja, Du hast Power Blue angegriffen

Ich habe darauf hingewiesen, daß die BaFin nicht für zivilrechtliche Problemstellungen in Luxemburg zuständig ist und auch nicht als weiterleitende Poststelle fungiert.

Daß der Mitarbeiter am Verbrauchertelefon Dich in der Vorgehensweise bekräftigte, ist für Dich erfreulich, hat aber dennoch nichts damit zu tun, daß die Bafin eben nicht die o.g. Aufgaben hat.

Verbesserungen dass Paypal nicht in den Niederlanden sondern
in Luxemburg ist, hilft nicht wirklich weiter.

Wenn man davon ausgeht, daß die Bafin alles an den richtigen Adressaten weiterleitet, was man ihr schickt, dann ist das wohl richtig. Wenn man sich selber auf die Suche nach der zuständigen Aufsicht oder den Rechtsgrundlagen machen will, ist das allerdings schon ein wesentlicher Unterschied.

damit Christian hier nicht weiter rumstänkert,

Ist ja nett, daß Du meine vier Beiträge als Stänkern
eingestufst.

Du klingst angepisst, ja.

Nur, weil ich nicht an jeden Artikel ein rosa Schleifchen binde und Kulleraugensmilies en masse einstreue, heißt das nicht, daß ich stänkere oder angepisst bin oder meine Tage habe (eine gleichermaßen dämliche wie freche Bemerkung im übrigen; das sollte im Gegenzug ein Mann mal zu einer Frau sagen).

Verbrauchertelefon: Mo. bis Fr. von 8 bis 18 Uhr 0228 299 70
299

Und die kennen sich mit der Rechtslage in Luxemburg aus?
Beachtlich.

Wo habe ich das geschrieben? Ich erhielt die Empfehlung es
nochmal freundlich doch mit Nachdruck direkt bei Paypal zu
versuchen

Das ist natürlich eine Empfehlung, auf die man ohne den Anruf bei der BaFin vermutlich nicht gekommen wäre.

und wenn das nicht klappen würde, verwies mich die
Hotline-Mitarbeiterin an die Adresse in Luxemburg.

Die man natürlich auch problemlos bei google finden kann.

Nur wenn ich selbst
nicht weiterkäme, aufgrund von Sprachbarrieren, da ja ich
Luxemburg Französisch die Amtssprache ist,

Amtsprachen in Luxemburg sind Französisch und Deutsch.

Ja, ich habe nun ein besseres Gefühl und wo ist das Problem,
wenn man nach einem Gespräch zwar noch keine Klärung hat, doch
diese zu seinen Gunsten sehr wahrscheinlich erwarten darf, und
man sich darüber freut?

Das ist kein Problem. Ich finde es nur erstaunlich, wie Du mich abfertigst und Dich über den Hinweis auf die BaFin begeisterst, der letzten Endes nichts anderes gebracht hat als ein gutes Gefühl. Aber darauf kann ich mich ja einstellen (s.o.).

Guten Morgen exc,

Ich werde mir aufgrund deiner Anfeindungen jedenfalls überlegen, ob ich hier nochmal was einstelle. Zumal es dir dabei offensichtlich nicht um die Sache geht.

Es geht hier doch nicht darum, ein Rechtsgutachten zu erstellen oder eine thoretische Situation in einer Klausur zu beantworden, sondern darum, wie man in der echten Welt bekommt, was man will.

Es ist dabei völlig egal, ob das BaFin nun zuständig ist oder nicht, solange man dort Hilfe bekommt. Es ist auch egal, ob ein Anspruch auf herausgabe besteht oder nicht - obwohl der natürlich besteht -, solange man die Informationen bekommt, die man will.

Darum ist es auch nicht notwendig, sich mit den Aufbewahrungsfristen und Auskunftsrechten in Luxemburg auseinandern zu setzten. Darum ist es auch egal, ob nun Französisch oder Deutsch die Amtssprache ist. Darum ist es auch egal, ob paypal in den Niederlanden oder in Luxemburg seinen Sitz hat.

Das mag alles (für dich) von theoretischem Interesse sein, ist aber nicht wichtig, wenn es nur auf das Ergebnis ankommt.

Grüße

powerblue

MOD: persönliche Angriffe entfernt

@ Ramona - alternativer Ansatz
Hi Ramona,

falls du mal auf dem von mir vorgeschlagenen Weg wider Erwarten nicht zum Ziel kommen solltest, melde dich einfach nochmal.

Mir ist noch ein anderer Weg eingefallen, auf dem du an deine Kontoumsätze kommst.

Das besprechen wir dann aber irgendwo anders, ohne exc…

Grüße

powerblue

Es ist dabei völlig egal, ob das BaFin nun zuständig ist oder
nicht, solange man dort Hilfe bekommt.

Wir halten fest: die BaFin war bisher keine Hilfe, sondern hat dazu geraten, sich noch einmal an PayPal zu wenden und ansonsten an die Aufsicht in Luxemburg. Beides großartige Ratschläge, die man woanders niemals hätte bekommen können. Daß Romana sich durch die telephonische Auskunft nun besser fühlt, kann man als Hilfe bezeichnen oder auch nicht.

Es ist auch egal, ob
ein Anspruch auf herausgabe besteht oder nicht - obwohl der
natürlich besteht -, solange man die Informationen bekommt,
die man will.

Die bekommt man umso leichter, wenn man auf eine Rechtsgrundlage verweisen kann. Das ist natürlich ein sehr viel konservativerer Weg als einfach mal eine (nicht zuständige) Aufsichtsbehörde in der Hoffnung anzuschreiben, sie werde die Post schon an die Aufsicht in den Niederlanden, in Luxemburg oder Botswana (oder wo auch immer Papypal sitzt - ist ja eh egal) weiterleiten.

Das mag alles (für dich) von theoretischem Interesse sein, ist
aber nicht wichtig, wenn es nur auf das Ergebnis ankommt.

Dort, wo Romana heute steht, hätte sie schon eher gestanden, wenn sie dem Hinweis auf Luxemburg gefolgt wäre, den sie von mir hatte, und dem Hinweis auf die Banklizenz, die sie vom Schweden hatte.

http://www.google.de/#hl=de&sclient=psy-ab&q=bankliz…

Potzblitz.

Ob dieser Weg ein hilfreicher ist, wird sich noch herausstellen. Die Aufbewahrungsfrist für Kontoauszüge (so wie für alle Buchungsunterlagen) beträgt in Luxemburg übrigens auch zehn Jahre (hat ungefähr fünf Sekunden gedauert, das per google herauszufinden).

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