Herausgabe Wertpapiere möglich?

Hallo zusammen,

generell sind Wertpapiere in einem Bankdepot ja Sondervermögen und vor Insolvenz der Bank geschützt.
Jetzt habe ich gestern einen Bericht gelesen, was einige Banken (oder machen das alle?!?!) so mit den Wertpapieren machen (Verleihen, als Sicherheiten hinterlegen etc.)
Die vermeintliche Sicherheit ist damit natürlich hinfällig.

Hat jemand einen Tipp, wie man hier etwas ruhiger schlafen kann?
Gibt es eine Möglichkeit, die Herausgabe von Wertpapieren zu verlangen? Wahrscheinlich nicht, oder?
Wertpapierhandel ohne Bank ist wahrscheinlich nur im größeren Stil möglich, richtig?

Sondervermögen ist zwar nicht ganz der richtige Ausdruck, aber genauso ist es.

Entweder war der Bericht Käse oder Du hast ihn falsch verstanden. Wertpapiere der Kunden werden jedenfalls nicht als Sicherheit hinterlegt oder verliehen.

Die Lektüre von Berichten aus dieser und gleichartiger Quelle vermeiden.

[quote=„udek87, post:1, topic:9307533, full:true“]

Gibt es eine Möglichkeit, die Herausgabe von Wertpapieren zu verlangen?

[quote]

Die meisten Aktien gibt es (insbesondere aus Kostengründen) nicht mehr in Form sog. effektiver Stücke, d.h. als Zettel, die man sich zu Hause hinlegen konnte.

Über meinen Werdegang kannst etwas in meinem Profil nachlesen.

[quote=„udek87, post:7, topic:9307533, full:true“]
Es wurde auch berichtet, dass einige Banken bei Orderaufträgen diese nur zum Schein ausführen und tatsächlich andere, profitablere Dinge mit dem Geld machen.

[quote]

Damit wird dann suggeriert, die Kreditinstitute buchten das Geld mit einem vorsätzlich falschen Verwendungszweck und falscher Textziffer vom Konto des Kunden ab, um es einem internen Konto gutzuschreiben und damit etwas anderes anzustellen. Gleichzeitig suggeriert man, daß dem Kunden vorsätzlich eine fehlerhafte Abrechnung und am Jahresende ein falscher Depotauszug zugestellt wird.

Wenn man nicht zufällig an einen systematischen Betrüger wie Madoff oder Ponzi gerät (beide unterlagen im übrigen weder der deutschen noch irgendeiner Bankenaufsicht), kann man dieses Szenario durchaus ausschließen. Für eine solche Vorgehensweise sind derart viele Manipulationen von Systemen und Abläufen erforderlich, daß davon hunderte Leute wissen müßten. Das ist in einem deutschen Kreditinstitut absolut undenkbar.

Erneut frage ich mich, wo denn diese Berichte herstammen und woher die Autoren ihre Weisheiten beziehen.

Sowohl das zum Kauf verwendete Geld als auch die Wertpapiere liegen nur in Form von Datensätzen vor. Man kann also nicht einen Tresor besichtigen und seinen Geldstapel bzw. seine Wertpapiere begutachten. Also nein: das kann man nicht kontrollieren.

Allerdings ist schon die Behauptung, deutsche Kreditinstitute (für Botswana oder Nordkorea würde ich meine Hand nicht ins Feuer legen) würden systematisch solche betrügerischen Geschäfte vornehmen, so absurd, daß ich mir an Deiner Stelle nicht eine Sekunde lang Gedanken machen würde.

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Hier noch einmal der Teil meines Textes, der Dank der grandiosen Zitatfunktion in das Zitat hineingerutscht ist:

Damit wird dann suggeriert, die Kreditinstitute buchten das Geld mit einem vorsätzlich falschen Verwendungszweck und falscher Textziffer vom Konto des Kunden ab, um es einem internen Konto gutzuschreiben und damit etwas anderes anzustellen. Gleichzeitig suggeriert man, daß dem Kunden vorsätzlich eine fehlerhafte Abrechnung und am Jahresende ein falscher Depotauszug zugestellt wird.

Wenn man nicht zufällig an einen systematischen Betrüger wie Madoff oder Ponzi gerät (beide unterlagen im übrigen weder der deutschen noch irgendeiner Bankenaufsicht), kann man dieses Szenario durchaus ausschließen. Für eine solche Vorgehensweise sind derart viele Manipulationen von Systemen und Abläufen erforderlich, daß davon hunderte Leute wissen müßten. Das ist in einem deutschen Kreditinstitut absolut undenkbar.

Erneut frage ich mich, wo denn diese Berichte herstammen und woher die Autoren ihre Weisheiten beziehen.

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Da gibt es nicht viel zu beurteilen. Da wird eine Passage aus den AGB bzgl. der Absicherung von Wertpapierbeständen zitiert und daraus ein Szenario gestrickt, das noch nie eingetreten ist und aus den bereits genannten Gründen auch bei keinem deutschen Kreditinstitut eintreten wird.

Warum der Autor da etwas von „theoretisch denkbar“ schwadroniert und irgendwelche wüsten Gedankenspiele anstellt, wird wohl sein Geheimnis bleiben. Ebenso, warum er in diesem Zusammenhang ausgerechnet Phoenix benennt. Es handelte sich dabei nicht um ein Kreditinstitut im üblichen Sinne, sondern um ein Wertpapierhandelshaus, dessen Geschäftstätigkeit nur darin bestand, gierige Menschen mit sehr „mutigen“ Gewinnversprechen zu Optionsgeschäften zu überreden. Schon die versprochenen zweistelligen Renditen deuteten darauf hin, daß man es dort mit einer unseriösen Veranstaltung zu tun hatte; nicht zuletzt wurde vor dem Laden auch sehr frühzeitig gewarnt.

Mit dem kundengetriebenen Wertpapiergeschäft normaler Kreditinstitute hat das jedenfalls nichts zu tun.

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Na, dann muss es ja stimmen. Dass im Internet irgendwelcher Quatsch zu finden ist oder TV-Magazine Halb- und Unwahrheiten verbreiten, ist ja völlig ausgeschlossen.

Es wird nicht praktiziert und selbst, wenn es praktiziert werden würde, bekäme man seine Papiere wieder, weil man nicht (im Sinne von rechtswirksam) verleihen und nicht verkaufen kann, was einem nicht gehört. Spätestens also vor einem Gericht bekäme man sein Vermögen zurück. Aber wie gesagt: das passiert ohnehin nicht.

Wenn Du allerdings darauf beharrst, daß die Berichte stimmen, können wir uns weitere Gespräche sparen. Ich habe nämlich nicht vor, es mit jedem Unsinn aufzunehmen, der im Netz verbreitet wird.

Nein, ich beharre nicht darauf. Sorry wenn das so rüber kam. Deshalb stelle ich ja hier die Frage da ich die Berichte hinterfrage und es einfach nicht glauben kann. Darf ich fragen, woher du (Ich hoffe „du“ ist ok) dieses Wissen hast?

So hatte ich da noch gar nicht drüber nachgedacht. Stimmt, Sachen die jemandem überhaupt nicht gehören kann man nicht rechtswirksam verkaufen, verleihen oder sonst was.

Gut dieser Punkt scheint dann wirklich unproblematisch zu sein.

Es wurde auch berichtet, dass einige Banken bei Orderaufträgen diese nur zum Schein ausführen und tatsächlich andere, profitablere Dinge mit dem Geld machen. Im Falle einer Pleite fällt dann auf, dass niemals Wertpapiere vorhanden waren. Ich gebe zu, das wird wohl wenn überhaupt die Ausnahme sein, aber gibt es da eine Möglichkeit zu prüfen, ob tatsächlich Wertpapiere vorhanden sind und die Bank das mit dem Geld tut, was sie soll?

Hallo!

Der FAZ-Artikel beschreibt doch die Gesetzeslage.
Ja, Depots sind nur bis 20.000 € über den Sicherungsfond der Banken geschützt, wenn die Bank verbotswidrig die Aktien veruntreut hat.
Aber wie der Artikel selbst sagt, ist es bei Banken noch nie vorgekommen !

Aber schon bei reinen Wertpapierhandelshäusern schon.

Und warum die niedrige Haftungssumme, während man Sparer bis 100.000 € EU-weit garantiert ?
Eben weil es Sparer, also per Definition zur Haftung um „kleine Leute“ geht, die man besonders schützen will.
Aktionäre und Fondinhaber sind das nicht. Sie sollen ggf. ein Risiko teilweise selbst tragen. Auch weil man vom Gesetzgeber den Eintritt solcher Haftungsfälle als sehr gering ansieht.

MfG
duck313

Zuerst einmal Danke für die ausführlichen Antworten. Das beruhigt mich schon etwas.
Das Berichte von Blogs und anderen Hobbyschreiberlingen oft der freien Fantasie entsprechen, ist mir klar.
Was mich dazu bewegt hat, der Sache doch etwas Glauben zu schenken ist ein Artikel der FAZ:

Artikel der FAZ

Wenn du die Zeit findest, diesen Artikel mal durchzulesen würde ich mich über deine Meinung und Beurteilung freuen.

Danke.

Hallo,
erstmal solltest Du schreiben, um welche Art Wertpapier es sich handelt. Falls Du Aktien meinst, dann kann ich Dich hiermit enttaeuschen, fast ausnahmslos wird als Verwahrart die Girosammelverwahrung einsetzt, und Einzelurkunden gibt es auch relativ selten; oft wird mit Globalurkunden gearbeitet.

Und falls es sich bei Deinen Papieren um Einzelurkunden handelt und Du auch auf deren Herausgabe bestehen solltest, so bist Du so gut wie ausgeschlossen vom vollelektronischen Handel. Xetra und auch viele viele (alle?) ausserboerslichen Handelsplaetze lassen Dich nicht mehr teilnehmen, da die Girosammelverwahrung Marktzugangsvoraussetzung ist.

Es handelt sich hauptsächlich um Aktien und Aktienfonds (Standard und ETF).

Habe mir jetzt alles nochmal genau durchgelesen und genau so wird es geschrieben. Nach einer Suche mit Google gibt es sogar mehrere Berichte in diese Richtung:

Also jemand hat Aktien die im Bankdepot bei verwahrt werden. Diese Bank verleiht diese an Hedgefonds oder setzt Sie als Sicherheiten für andere Transaktionen ein. Es mag sein das dies nicht erlaubt ist, aber was nützt einem das wenn es trotzdem praktiziert wird und im Worst Case die Werte weg sind und die Bank pleite. Wenn dann der Verantwortliche(n) eine Strafe bekommen, nützt auch das den Anlegern wenig. Das Geld ist weg.

Alles klar. Vielen Dank für die ausführlichen Antworten! Das hat mir sehr geholfen.

Was macht man mit Papieren, die man mal mit nach Hause genommen hat?
Eine Bekannte hat so was schon seit Jahrzehnten in der Nachttischschublade. Kann sie die einfach wieder zur Bank tragen oder geht das heute nicht mehr?
Bin gespannt auf Antworten.
Saludos, Pepino