Herd mit Flaschengas in Mietwohnung betreiben?

Hallo,

angenommen, ein Mieter wolle einen Herd mit Flaschengas in seiner Mietwohnung betreiben. Die Mietwohnung befände sich im Hochparterre, der Gasherd und die Flasche sollen in der Küche stehen, die zum einzigen Wohn- und Schlafraum einen offenen Zugang habe (quasi einen Türdurchgang ohne Tür drin). Was müsste denn dieser Mieter beachten? (Der in Leipzig, Sachsen, wohnt, falls es auf Bundesland oder Kommune ankommt.)

Ich vermute, dass dies kein Mietrecht sondern eher allgemeinere Bauvorschriften oder ähnliches betrifft. Sollte doch Mietrecht gelten, bitte ich darum, mein Thema einfach entsprechend zu verschieben.

Viele Grüße,
Inka

PS: Hinweise zu möglichen Alternativen sind durchaus willkommen - angemerkt sei jedoch, dass der fiktive Mieter in seiner Küche weder einen Gas- noch einen Starkstromanschluss hat und dringend eine Alternative zu zwei elektrisch betriebenen Kochplatten mit Steckdosenanschluss sucht. Wenn der Mieter Glück hat, kann ein Starkstromanschluss nachgerüstet werden - dann erledigt sich die Thematik eh von selbst.

Hallo!

Zur technischen Seite :

http://www.mtk112.de/downloads/Sicherheitshinweise%2…

Es ist zulässig. max. 2 Flaschen je 11 kg (leere zählt mit!) dürfen IN Wohnungen vorhanden sein, je Raum eine Flasche(Nicht Schlafraum!).
Üblich steht die angeschlossene Flasche in einem Unterschrank neben dem Herd oder bei Standherd offen daneben.
Anschluss aber vom Fachmann, der auch die Luftversorgung des Raumes prüfen muss.

Zur mietrechlichen Sache:

anzeigepflichtig ist es m.E. wohl, aber ob die Zustimmung verweigert werden darf ?

Gehört m.E. zum zulässigen Gebrauch der Mietsache, wenn man auf Gas kochen will.
Zumal sich der Umbauaufwand an der Bausubstanz sehr in Grenzen hält, wenn keine Küche vorhanden und mitgemietet, dann entfällt er sogar ganz.
Dann wäre ja sogar eine neue Zuleitung für E-Herd aufwändiger und mit mehr Eingriff in Bausubstanz(Mauerwerk) verbunden oder wenn Hauptleitung/Sicherungskasten/Zähler verstärkt werden müsste.

MfG
duck313

Hallo Duck,

danke erstmal für deine Antwort. Welche Stelle könnte denn eigentlich zum Thema verbindliche Auskunft geben? Im Bedarfsfall möchte sich der Mieter natürlich gerne auch absichern, dass alles korrekt ist. Dass die Installation durch einen Fachmann vorgenommen werden muss, ist bekannt.
(Vom Bedarfsfall geht der Mieter übrigens aus - die Immobilienmaklerin, die die Wohnung vermietet, wollte gerne prüfen, ob der Starkstromanschluss über Putz verlegt werden könne… -.- )

Es ist zulässig. max. 2 Flaschen je 11 kg (leere zählt mit!)
dürfen IN Wohnungen vorhanden sein, je Raum eine Flasche(Nicht
Schlafraum!).

Und hier bin ich mir jetzt unsicher: die Einraumwohnung, um die es geht, besteht aus einem Raum, in dem der Mieter wohnt und schläft. Die Küche ist vom Wohn- und Schlafraum nur durch einen Durchgang getrennt (keine Tür vorhanden und auch keine Vorrichtung, um eine solche anzubringen). Gilt die Küche damit als Schlafraum?

Gruß,
Inka

z.B. müsste u.U. die Düsenbestückung an das verwendete Gas angepasst werden…

Hallo!

Tipp:

wende Dich an den für das Wohngebiet zuständigen Schornsteinfegermeister.
Lasse ihn vor Ort kommen und schildere den Wunsch nach Herd mit Flaschengas.
Er weiß Bescheid und kann auch gleich die Luftfrage klären.
Beratung ist kostenpflichtig ,aber das sollte es einem wert sein.

Das man in 1-Raum-Whg. keinen Gasherd mit Flaschengas betreiben darf sehe ich NICHT. Wegen der Lagermöglichkeit einer Ersatzflasche gäbe es ja dann immer noch einen Nebenraum (Bad/WC/Flur). Aber man kann ja auch einen Flaschentausch-Service bestellen und keine leere/voll zuhause lagern.
Das es dem Text und Sinn der Vorschrift „keine Gasflasche im Schlafbereich“ widerspricht, sehe ich auch. Aber das zielt eben nicht auf 1-Raum-Whg. ab.
In 1-Raum-Whg. gibt’s eben per Definition keine zugeordneten Nutzungsbereiche.

Ein Gaswächter (hier nicht Rauchmelder gemeint!) in der Küchenecke mit Herd/Flasche ist stets angebracht.

MfG
duck313

1 Like

Hi!

Danke, das hat mir auf jeden Fall weiter geholfen - auf die Schornsteinfeger-Idee bin ich nicht gekommen, obwohl so naheliegend :smile: Und Gaswächter ist mir völlig neu - klingt sehr sinnvoll. (Man hört’s wohl raus - ich bin E-Herd Kind und hab mich noch nie mit Gasherden beschäftigt…)

Danke auch für deine Einschätzung bezüglich der mietrechtlichen Thematik. Die würde mich tatsächlich doch noch vertieft interessieren, weshalb ich da nochmal ein Thema im Mietrecht aufmachen werde.

Gruß,
Inka