Hallo,
angenommen, ein Mieter wolle einen Herd mit Flaschengas in seiner Mietwohnung betreiben. Die Mietwohnung befände sich im Hochparterre, der Gasherd und die Flasche sollen in der Küche stehen, die zum einzigen Wohn- und Schlafraum einen offenen Zugang habe (quasi einen Türdurchgang ohne Tür drin). Was müsste denn dieser Mieter beachten? (Der in Leipzig, Sachsen, wohnt, falls es auf Bundesland oder Kommune ankommt.)
Ich vermute, dass dies kein Mietrecht sondern eher allgemeinere Bauvorschriften oder ähnliches betrifft. Sollte doch Mietrecht gelten, bitte ich darum, mein Thema einfach entsprechend zu verschieben.
Viele Grüße,
Inka
PS: Hinweise zu möglichen Alternativen sind durchaus willkommen - angemerkt sei jedoch, dass der fiktive Mieter in seiner Küche weder einen Gas- noch einen Starkstromanschluss hat und dringend eine Alternative zu zwei elektrisch betriebenen Kochplatten mit Steckdosenanschluss sucht. Wenn der Mieter Glück hat, kann ein Starkstromanschluss nachgerüstet werden - dann erledigt sich die Thematik eh von selbst.