Hallo Goetz,
die Angeklagten Bilal K., Hüseyin I. und Mehmet E. sind türkischstämmige Griechen. Onur U., Osman A. und Melih Y. sind Türken. Einige von ihnen besitzen doppelte Staatsangehörigkeit (also auch die deutsche). Konkret bekannt ist mir dies jedoch lediglich bei Onur U.
Die beiden Beschuldigten Onur U. und Bilal K. hatten sich der Verhaftung zunächst durch Flucht in die Türkei bzw. nach Griechenland entzogen. Bilal K. scheint ohne größeren Druck zurückgekehrt zu sein, bei Onur U. wurde offensichtlich ‚nachgeholfen‘ - es wurde gegen ihn auch in der Türkei ermittelt und bei einer Gerichtsverhandlung dort wäre kein Jugendstrafrecht angewandt worden (er ist 19). Onur U. wurde zwischen September 2010 und Juni 2012 in Berlin viermal verurteilt, u.a. wegen Körperverletzung, Nötigung und Waffenbesitz (‚nur‘ ein Butterfly-Messer). Beim letzten Fall wurde er zu einem zweiwöchigen Jugendarrest verurteilt, davor lediglich zu Arbeitsstunden und zur Teilnahme an einem Anti-Gewalt-Seminar. Scheint nicht viel genutzt zu haben …
Wenn ihm nun gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge an Jonny K. nachgewiesen werden kann, droht ihm maximal eine Höchststrafe von 10 Jahren Jugendarrest. Die Strategie der Angeklagten besteht darin, sich gegenseitig zu beschuldigen. Deswegen besteht die Möglichkeit, dass keinem von ihnen eine Schuld am Tod von Jonny K. nachgewiesen werden kann. Dann würden sie (oder auch nur einige von ihnen) lediglich wegen der Schlägerei mit Gerhard C. (in die Jonny K. eingreifen wollte) belangt werden - und womöglich mit einer Bewährungsstrafe davon kommen.
Freundliche Grüße,
Ralf