Hallo,
Ist es zulässig dass ein Hersteller bestimmte Gerätefunktionen die zum Betrieb des Gerätes aber wesentlich sind mit Codes sperrt, so dass wenn auf diese Funktionen zugegriffene werden muss zwingend ein Vertragshändler aufgesucht werden muss (der allein über die Codes verfügt) ?
Bilde mir ein es gab da mal ein Urteil demanch auf diese Weise niemals ein Endverbraucher an einen Vertragshändler gebunden werden darf, bzw Endverbraucher zum selbstständig vollumfänglichen Gebrauch in der Lage sein müssen…
Danke !
Peter
Ja. Was sollte dagegen sprechen? Woraus leitest du den Anspruch ab, mehr zu bekommen als du bezahlt hast? Und wer zwingt dich denn zu einer Aufrüstung?
Wieso Aufrüstung ?
Konkret sieht es eben so aus dass das Gerät nur unter regelmäßiger Inanspruchnahme eines Vertragshändlers betrieben werden kann.
Letztlich geht es darum den Händlern einen gesicherten Umsatz zu ermöglichen
Natürlich kann man argumentieren dass diese „ProduktEigenart“ mitgekauft worden ist.
Dennoch gibt es gewisse Mindestverbraucherschutzstandards.
Davon war bislang nicht die Rede. Kommt als nächstes auch irgendwann mal die entscheidende Information? Was eigentlich gekauft wurde? Und was im Vertrag steht?
Vom rechtlichen Aspekt weggesehen sind manche Geräte so beschaffen, d.h. grundlegend gesperrt, weil Laien und unauthorisierte Personen einfach nichts in den Settings verloren haben. Die Änderungen von Einstellungen können dabei Geräteeigenschaften derart abändern, dass von diesen dann u.U. eine Gefahr ausgeht oder Defekte erleiden.
Ich nehme jetzt nicht an, dass der UP von einem Haartrockner oder Taschenradio spricht.
Vielleicht wäre die Angabe um was für eine Art „Ding“ es sich handelt recht hilfreich um beurteilen zu können was da eigentlich vorliegt.
Wann was gesperrt wird und man das nur mit Hilfe des Service beheben lassen kann.
Ja das bildest Du dir nur ein. Nenne worum es konkret geht.
es geht um einen Heizkessel. Eine Wartung der Anlage ist ohne Codes nicht möglich. Es lassen sich noch nichtmal Temperaturwerte verändern.
Das wird mit der Anlagensicherheit begründen. Was unsinnig ist da sich die Anlagensicherheit durch Verwendung nicht zulässiger Brennstoffe und vielen mehr ohnehin beliebig sabotieren lässt.
Einzig der selbständige Betrieb der Anlage wird dadurch verunmöglicht.
Ich warte meine Heizung seit Jahrzehnten selbst und werde mir keinesfalls einen Heizungstechniker aufzwingen lassen. Im Zweifel wird die Anlage eben ersetzt.
M.E. ist die Situation ähnlich wie der als versucht worden ist die Gewährleistung bei PKW von der Inanspruchnahme von Vertragswerkstätten beim Kundendienst abhängig zu machen. Auch das war nicht zulässig. Es ist völlig egal wer die PKW Wartung macht, hpts sie ist fachgerecht. (immer bei eigenen Anlagen und Fahrzeugen freilich…)
Nicht anders kann die Situation bei der Heizung sein, zumal hier die Gewährleistung sowieso ohne Belang ist da lang abgelaufen.
Btw schreibt auch kein Kaminkehrer vor wer die Wartung macht, geschweige denn dass eine Heizung überhaupt gewartet wird, hpts die Werte stimmen.
Hallo,
Auszug aus der Energieeinsparverordnung - EnEV
[…]
(3) Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung sind vom Betreiber sachgerecht zu bedienen. Komponenten mit wesentlichem Einfluss auf den Wirkungsgrad solcher Anlagen sind vom Betreiber regelmäßig zu warten und instand zu halten. Für die Wartung und Instandhaltung ist Fachkunde erforderlich. Fachkundig ist, wer die zur Wartung und Instandhaltung notwendigen Fachkenntnisse und Fertigkeiten besitzt.
[…] Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/enev_2007/__11.html
Wartung ist also wohl doch von Nöten. Wenn auch nicht präzisiert ist in welchen Intervallen dies zu erfolgen hat.
Was unsinnig ist da sich die Anlagensicherheit durch Verwendung nicht zulässiger Brennstoffe und vielen mehr ohnehin beliebig sabotieren lässt.
Nur weil man ein Risiko nicht praktikabel vermeiden kann, heißt es ja nicht, dass man nicht versuchen sollte andere zu verhindern.
Dieses ohne Wertung meinerseits, ob die getroffenen Maßnahmen „Deines“ Herstellers sinnvoll sind oder nicht
Gruß
Karl
Glaube ich dir nicht. Alles, was der Normalbenutzer machen darf, kann er da auch machen. Die Codes sollen davor schützen, dass jeder Beliebige da dran fummelt - und das ist auch gut so.
Du könntest dir übrigens ganz einfach die Codes geben lassen. Jeder Hersteller hat Standardcodes, die jeder Monteur kennt. Oder das Internet. Einen Vertragshändler muss dazu niemand aufsuchen.
Und was bleibt nun von der Frage übrig?
Genau: exakt gar nichts.
Und deshalb bin ich hier raus.
Er meint wohl damit die Werte der Heizgradkurve