Herzenswunsch: Zivilcourage

Liebe ExpertInnen,

gestern in meinem Briefkasten:

[Bild auf Wunsch des Autors entfernt; MOD C_Punkt]

Da denkt sich jemand bei der Post (vermutlich mindestens ein Regierungsrat) aus, wie man der Kundschaft Gutes tun kann und lässt eine beschädigte Dialogpost in ein Plastiksackerl eintüten. Was würde denn passieren, wenn der Zusteller diesen verrupften Fetzen einfach in die Ablage „rund“ versenken täte? Von mir bekäme der jedenfalls einen Orden.

Edit: Weiß jemand eine ladungsfähige Adresse bei der Post?

Dank & Gruß
Ralf

Da geht es nicht darum, der Kundschaft einen Gefallen zu tun, sondern darum, einen Vertrag zu erfüllen. Die Post macht nicht wenig Umsatz mit der Dialogpost und wenn sich da herumspräche, dass man die Sendungen bei Beschädigungen einfach entsorgt, käme das wohl nicht gut an. Ich würde im übrigen nicht davon ausgehen, dass da ein Regierungsrat persönlich einschweißt, sondern es wird dafür mit Sicherheit eine Maschine geben, die aus großen Kisten bestückt wird.

Impressum sagt:
Charles-de-Gaulle-Straße 20
53113 Bonn

Gruß
C.

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In Deutschland wäre das ein Verstoß gegen das Briefgeheimnis das eines der Grundrechte in der deutschen Verfassung darstellt und in § 118 StGB heist es:
" (1) Wer einen nicht zu seiner Kenntnisnahme bestimmten verschlossenen Brief oder ein anderes solches Schriftstück öffnet, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer, um sich oder einem anderen Unbefugten Kenntnis vom Inhalt eines nicht zu seiner Kenntnisnahme bestimmten Schriftstücks zu verschaffen,

1. ein verschlossenes Behältnis, in dem sich ein solches Schriftstück befindet, öffnet oder
2. ein technisches Mittel anwendet, um seinen Zweck ohne Öffnen des Verschlusses des Schriftstücks oder des Behältnisses (Z. 1) zu erreichen.

(3) Ebenso ist zu bestrafen, wer einen Brief oder ein anderes Schriftstück (Abs. 1) vor Kenntnisnahme durch den Empfänger unterschlägt oder sonst unterdrückt.

(4) Der Täter ist nur auf Verlangen des Verletzten zu verfolgen. Wird die Tat jedoch von einem Beamten in Ausübung seines Amtes oder unter Ausnützung der ihm durch seine Amtstätigkeit gebotenen Gelegenheit begangen, so hat die Staatsanwaltschaft den Täter mit Ermächtigung des Verletzten zu verfolgen."

Das das bei einem Werbebrief evtl etwas albern ist, sei mal dahingestellt schlimmer wäre es wenn die Post entscheidet welche Briefe für mich wichtig sind und welche nicht…

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Servus,

da liegt ein kleines Missverständnis vor: Der Regierungsrat wird nicht fürs Eintüten bezahlt, sondern dafür, sich so einen Sch… auszudenken. Und wegen meiner muss sich niemand in Gewissenskonflikte stürzen, ich nehme Dialogpost gern auch verrupft an, die fliegt eh sofort in die Kiste unter dem Briefkasten.

Danke für die Adresse.

Moin,

Theam verfehlt, von Öffnen war nicht die Rede. Auf der Rückseite der Karte steht meine Adresse.

Gruß
Ralf

da, für Dich nochmal

Absatz 3

(3) Ebenso ist zu bestrafen, wer einen Brief oder ein anderes Schriftstück (Abs. 1) vor Kenntnisnahme durch den Empfänger unterschlägt oder sonst unterdrückt.

du solltest Antworten auch lesen…

So siehst Du das, so sehe ich das und so sehen es vermutlich viele Andere.
Aber oben ist es schon angeklungen: was ist mit den Leuten, die die Entscheidung, ob entsorgen oder nicht, selber treffen und nicht der Post überlassen wollen?

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Servus,

in #3 ist die Antwort darauf auch schon angeklungen ;-))

Gruß
Ralf

Die Deutsche Bundespost ist meines Wissens seit reichlich 30 Jahren eine private Firma und kein Staatsunternehmen mehr.
Daher dürfte sich kein Regierungsmitglied oder -angestellter in operative Vorgänge einmischen.

(Wenngleich die Post sich v.a. am Preisgefüge immer mal wieder diverse Regulierungsbemühungen gefallen lassen muss)

Moin,

mit Dienstgraden kenne ich mich nicht so richtig aus, über A7 bin ich vor 50 Jahren nicht hinausgekommen. Vielleicht hilft es, von der Besoldungsgruppe A13 oder B4 oder sowas zu sprechen. Wobei der Gehaltsempfänger gerne auch Irchenzwatt Executive Officer’s Assistant heißen darf.

Gruß
Ralf

Das tut weder ein „Regierungsrat“, noch irgendein Postmitarbeiter, sondern eine Maschine:.

Auf dem Weg durch die Sortiermaschine wird eine Sendung automatisch optisch und durch Tastsensoren als beschädigt erkannt und dann aussortiert in einen Nebenweg geleitet. Dort wird die Sendung ebenso automatsich in die transparente Hülle eingetütet. Dann geht es zurück in die weitere Sortierungsprozedur…

Vorausgesetzt ist die Identitfizierbarkeit der Empfängeradresse. Ob die Sendung dabei 1-blättrig ist (wie z.B. Postkarte oder Werbesendung) oder eincouvertiert ist, interessiert die maschinelle Prozedur nicht. Daher wird auch eine beschädigte Postkarte eingetütet weitergesendet. .

Nur. wenn die Adresse nicht lesbar ist, wird das Stück von einem menschlichen Mitarbeiter in Augenschein genommen, um zu entscheiden, wie weiter vorzugehen ist.

Gruß
Metapher
.
.

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Omg, da stand tatsächlich die Adresse des Empfängers drauf? :exploding_head:
Na hoffentlich hat die nur der Briefträger gesehen…
(Scnr)
Aber was da so an Plastik im Altpaper landet, beschäftigt mich schon lange; von stapelweise sinnlos eingetüteten Magazinen über beigelegte CDs bis hin zu Comicspielzeugen …

Metall und Kunststoff lassen sich tatsächlich relativ leicht automatisch heraussortieren. Viel problematischer sind tatsächlich die mit Essensresten (=Käse) versifften Pizzakartons, die im Altpapier landen und ganze Chargen an Recyclingpapier unbrauchbar machen können.

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Oja.
Eine mir bekannte Person stopft die mit stoischer Gelassenheit regelmäßig in die Blaue Tonne. Fetttriefend (mit 3T!!!) und womöglich noch mit abgeschnittenen Rändern und verschmähten Peperoncini-Stielen.
Das betrifft auch die Bio-Tonne. Hierauf steht extra noch einmal, dass der Abfall nicht in Plastiktüten eingeworden werden soll. Alle hierzu ausgerufenen Appelle verhallen im Universum. Jeden Tag ein…zwei Mülltüten voll Kartoffelschalen, Reisresten und angedetschten Chinaäpfeln oder den Schalen hiervon.