Unfallhergang:
Mein Vater , hörte am 15.02.2011 gegen 17 Uhr , im Obergeschoss des eigenen Wohnhauses ,
einen lauten Rumms. Er rief einige male nach seiner Frau ohne eine Antwort von Ihr zu bekommen . Da mein Vater sich sorgte , ging er schnellstens ( soweit es ging , da er sehr Korpulent ist )
zum Obergeschoss, wo er meinte das Gräusch vernommen gehabt zu haben .
Zu seinem Entsetzen , sah er seine Frau im Bad auf dem Fußboden liegen , mit dem Kopf gegen den Rippenheizkörper !
Sie hat Ihr Geschäft verrichten wollen und hat wohl beim Entkleiden das Gleichgewicht verloren und stürtzte mit dem Kopf gegen Heizkörper !
Mein Vater zog Sie halb aus dem Bad um erste Hilfe zu Leisten , was Ihm wiederum nicht gelang und dann sofort den Notruf absetzte .
In kürzester Zeit waren die Einsatzkräfte vor Ort . Sie brachten Frau Annemarie Zeuner ins Nebenzimmer und legten Sie auf das Bett und versuchten mit allen möglichen Hilfsmitteln Sie wieder zum Leben zurück zu holen . Ohne Erfolg. Der Tod wurde um 17:22 Uhr festgestellt .
Nun meine Frage , muß die Unfallversicherung bezahlen ?
Oder ist der Infakt eine Krankheit und die Versicherung kann sich sträuben um die Leistung nicht zu erbringen
Ich möchte als Erstes mein Beileid aussprechen. Ich verstehe sehr wohl, dass man sich in der Trauerzeit sich um „Geschäfte“ kümmern muss.
Es ist so, wie Sie vermuten:
Einen Unfall, der wegen einer Krankheit passiert ist, ist versicherungsrechtlich KEIN Unfall.
Ebenso, wenn es Ihnen bei einer Treppe schwindlig wird…
Wenn Sie sich unsicher sind, z.B. Ihre Mutter war jung und kerngesund, können Sie sich ja auch beim Rettungsdienst melden und fragen.
Alles Gute, danke fürs Vertrauen.
Mit freunlichem Gruss
Walter (CH)
sie haben meine mutter erst gar nicht untersucht , sondern nur das gerät angeschlossen , wo man anhand dieses gerätes sehen kann , das es keinen sinn mehr hat …habe auch einen anwalt gefragt …null chance . ich weiß nicht , wie ich beweisen soll das es ein unfall war …sie hat noch eine zigarette graucht …hat sie im waschbecken mit wasser gelöscht …vielleicht waren die fliesen nass…aber sind halt nur spekulationen …können nicht mal die beerdigung zahlen …mein vater kein geld , tja und dann sind halt die kinder dran …sprich , mein bruder und ich
Alle Personen, die mit dem Leben und mit dem Tod zu tun haben, grenzen sich ab - sie müssen sich abgrenzen mit dem, was passiert ist. Wie Sie schreiben, kann es ein Herinfarkt gewesen sein, der „zum Unfall“ führte.
Ob Sie und ihr Bruder zahlen müssen, ist gar nicht so sicher. Fragen Sie bitte die Gemeinde, ob das unten beschriebene auch stimmt:
Wenn Sie das Erbe ablehnen, dann verzichten Sie auf das Vermögen, aber auch auf die Schulden. D.h. die Gemeinde muss aufkommen. Auch hat der Mensch ein Recht auf eine würdige Bestattung.
Bei Trauer sind viele wütend. Lassen Sie die Wut zu! Wenn Sie diese verdrängen, geht der Trauerprozess länger. Sie und ihre Mitmenschen haben das Recht auf ein schönes Leben. Lassen Sie sich Zeit!
Alles Gute
Walter