Hessen: Rauchmelder für Gewerberäume?

Hallo Fachleute,

in letzter Zeit wird (mit Recht) darauf hingewiesen, dass es jetzt gesetzliche Pflicht wird, in Privaträumen Rauchmelder zu installieren.

Das führt zu der Frage, ob (bei uns in Hessen) eigentlich auch Rauchmelder in Gewerberäumen installiert werden müssen. Die hessische Bauordnung sagt dazu in §13 „Brandschutz“ NICHTS aus.

Mir ist das wichtig, da wir gewerblich genutzte Räume (eine Halle und Büros mit insgesamt ca. 300 qm) vermietet haben.

Bin ich da als Vermieter in der Pflicht?
Für sachgerechte Hinweise danke ich im Voraus.

Gruß Walter VB

Hallo Walter,
ich würde mich da mal bei der Örtlichen Feuerwehrstelle kundig machen, die müßten dir das Normalerweise sagen können.

Gruß Sepp.

Hallo!

§ 13 (5)  der LBO Hessen spricht ja auch ausdrücklich von Rauchmeldern in WOHNUNGEN.

Es gibt keine Vorschrift, auch Gewerbeobjekte damit auszustatten. Das würde von Fall zu Fall von anderen Stellen entschieden, je nach Risiko vor Ort.

MfG
duck313

Moins
da im Falle eines Schadens die Sachversicherer in die Pflicht kommen sind sie auch diejenigen, die letztendlich die technischen Richtlinien zur Gebäudesicherheit festlegen und überwachen(lassen).
Die Umsetzungen dieser Maßnahmen werden dann durch entsprechend qualifizierte Fachfirmen überwacht. Dies sind meist Innungs- oder Handwerkskammermitgliedsbetriebe, die eine für den jeweiligen Zweck geschulte Fachkraft beschäftigen müssen.
Diese speziellen Kurse bieten beispielsweise TÜV, VDS oder die Kammern selbst an.
Im übrigen sind diese Forderungen uU sehr differenziert, es empfiehlt sich also bereits im Vorfeld mit den überwachenden Firmen zu reden.