Hallo Fachleute,
in letzter Zeit wird (mit Recht) darauf hingewiesen, dass es jetzt gesetzliche Pflicht wird, in Privaträumen Rauchmelder zu installieren.
Das führt zu der Frage, ob (bei uns in Hessen) eigentlich auch Rauchmelder in Gewerberäumen installiert werden müssen. Die hessische Bauordnung sagt dazu in §13 „Brandschutz“ NICHTS aus.
Mir ist das wichtig, da wir gewerblich genutzte Räume (eine Halle und Büros mit insgesamt ca. 300 qm) vermietet haben.
Bin ich da als Vermieter in der Pflicht?
Für sachgerechte Hinweise danke ich im Voraus.
Gruß Walter VB