Hessische Bauordnung Frage bzgl. Grenzbebauung mit Gartenhaus

Hallo Leute!
Das Bauamt sagte mir daß die Hessische Bauordnung greifen würde, ich dürfe direkt auf der Grundstücksgrenze ein Gartenhaus errichten, wenn diese keine 25qm überschreite usw. Das habe ich soweit verstanden. Ich möchte es aber so weit wie möglich in die Ecke des Grundstückes setzen. Wie weit muss ich denn zu das andere, anschließende Grundstück bauen? Ich habe bisher 2 Versionen gehört: 2,5 meter und 3 meter…Kann mir jemand sagen was stimmt? Danke!!

Hallo!

Es geht erst einmal um die Genehmigungsfreiheit, also ob man Baugenehmigung braucht.
Zweiter Punkt ist, ob man Grenzabstände einhalten muss.

3 m ist der ganz normale Grenzabstand.

25 m² steht da auch nicht ! es steht 30 m³, also ein Volumen aus Länge x Breite x Höhe.
Und zwar Außenmaße einschl. Dachüberstand.
Rechenbeispiel: L 3 m x B 4 m x H 2,5 m = 30 m³

In der Hessischen Bauordnung finde ich gar keinen direkten Hinweis auf Gartenhaus auf Grenze.
Da steht z.B. Garagen, auch mit Abstellraum dürfen bis 9 m Grenzlänge direkt an der Grenze stehen, wenn sie max. 20 m² Grenzwandfläche haben, im Mittel max. 3 m hoch sind.
Und wenn auf deinem Grundstück noch keine andere Grenzbebauung genutzt wurde, die 9 m sind nur einmal nutzbar !

Ein kleiner Schuppen für Fahrräder/Kinderwagen von max. 5 m² Wandfläche auf der Grenze wäre auch zulässig.

Wenn Du dir ein Häuschen ausgesucht hast, dann frage genau auf Deinem Bauamt nach, nimm einen Lageplan mit und die Baubeschreibung/Zeichnung des Gartenhauses.

MfG
duck313

§ 6 Abs. 10 Satz 3 HBO.

Das heißt da auch nicht Gartenhaus, sondern untergeordnetes Gebäude für Abstellzwecke.

Hallo!

Danke für den Einwand oder die Klärung.

Aber 25 m² ist die Wandfläche der Grenzbebauung, nicht die Grundfläche des Häuschens !

Und so wie ich den § 6 lese, kann man ein Gartenhaus auch in die Grundstücksecke( also an 2 Grenzen anliegend) setzen, wenn es die sonstigen genannten Bedingungen einhält.

MfG
duck313

Hallo,

nein, letzteres natürlich nicht. Da ist - wie von Dir auch geschrieben - das umbaute Volumen relevant.

Gruß
C.

Noch ergänzend für den Fragestellern: man muß, wenn man sich auf den Seiten von Gartenhausfreunden und -produzenten herumtreibt, immer unterscheiden zwischen „genehmigungsfrei“ und dem Thema Grenzabstand. Wenn man genehmigungsfrei bauen will, muß man sich selbst um alles kümmern und das sollte man sehr gründlich tun.

Baut man mit Genehmigung, wird einem schon vom Bauamt gesagt, was da geht und nicht geht. Falls ohne, wird es dann u.U. insofern teuer, als daß man die Hütte ggfs. wieder abreißen muß und die Kosten des „Verfahrens“ zu tragen hat.

Hallo!

Vielen lieben Dank für die Antworten! Also mir würde am Tel. vom Bauamt sowas von 25m erzählt, aber schriftlich wollten sie mir nichts geben :frowning: Deswegen meine Skepsis…Ich habe mich durch diesen Gesetzesbrei hindurch geackert aber erstens ist Deutsch nicht meine Muttersprache und zweitens ist es für meine Freundin, Deutsche, auch völlig unverständlich :-//
Das Gartenhaus (heißt Sandy 2.0) hat Außenmaßen von 320 (Breite)*250(Tiefe) und die breite Seite steht auf der Grundstücksgrenze (Überhang vom Dach natürlich in Betracht gezogen). Die Firsthöhe (hat ein Satteldach) ist an der höchsten Stelle 245,1 cm.
Wasser und Elektra oder sowas wird es da drinne nicht geben, also rein zum abstellen von Gartengeräte und Blumentöpfe oder sonstigen Krempel.
Mir würde am Tel. versichert daß ich keine Baugenehmigung brauche, und wenn ich um mich herum gucke, stehen solche Dinger hier überall. Nur, unser Grundstück ist in 1972 bebaut, hinter uns ist Neubaugebiet und dort scheinen andere Regeln zu gelten. Bei uns ist alles noch „flexibel“…aber was das nun genau beinhaltet ist mir ein Rätsel und würde mir nach dem Gespräch mit dem Bauamt auch nicht klar. Um uns herum, die alten Grundstücke, haben welche 3 m zum Nachbarn, Carports stehen aber auf der Grenze, aber auch welche mit 1 m.
Aber das heißt ja nicht das wir machen können was wir wollen. Sonstige Gebäuden haben wir nicht auf Grenzen gesetzt, weder Garage, Gartenhaus oder sonst irgend etwas.
DANKE vielmals für euere Mühen!

Hallo!

Bei der Größe des Häuschens braucht man keine Baugenehmigung.

Bei der Größe kann es direkt auf der Grenze stehen, auch in der Ecke zu zwei Nachbarn hin. Wenn genug Platz ist,sollte man immer einen Mindestabstand einhalten (50 cm bis 1 m) dann kann man die Grenzseiten auch mal reparieren,saubermachen oder streichen.
Denn der Nachbar könnte direkt sein Gartenhaus daran anstellen, dann kann niemand mehr ran.

Achtung: Es kann gerade in Neubaugebieten einen Plan geben, wo anderes geregelt ist, etwa wo überhaupt solche Gartenhäuser stehen dürfen und weitere Auflagen.
Dieser Plan (Bebauungsplan, Gestaltungssatzung) hat immer Vorrang vor dem allgemeinen Baurecht !.

Deshalb frage kurz auf dem Bauamt nach.

MfG
duck313

1 Like

Vielen lieben Dank an duck313! Ich habe das Bauamt trotzdem nochmal angeschrieben in der Hoffnung eine schriftliche Bestätigung zu bekommen per Mail halt. Aber ich werde das Häuschen dann auf die Grenze stellen mit Abstand von 25 cm wegen dem Dach und weil ich dann die Hecke des Nachbars noch mit eine Teleskopschere schneiden kann, und zu dem anderen Grundstück auf 260 cm.
Herzlichen Dank nochmal für Ihre Erklärung, es hat mich sehr beruhigt!
Merel.

Hallo,

erkundige Dich am besten bei mehreren Sachbearbeitern unterschiedlicher Bauämter.

Das Genehmigungserfordernis hängt von der Nutzung und der Größe der Außenwandfläche ab. Bei einer Außenwandgröße von bis zu 5 qm und zur Unterstellung von Gartengeräten und Fahrrädern dürfte das Gartenhaus keine Genehmigung benötigen. Das gilt auch über Eck. Alles unter dem Vorbehalt, dass die angrenzenden Grundstücke allesamt ein ausgeglichenes Geländeniveau haben.

Bei einem Genehmigungserfordernis sind Ausführungsvorgaben und Grenzabstandsregelungen einzuhalten.

Versichere Dich aber ganz zu Beginn der Bauarbeiten der Zustimmung des/der Nachbarn. Nicht wegen deren evtl. erforderlich werden Zustimmung. Sondern überhaupt. Sie wollen gerne gefragt werden, um unter Umständen bezüglich der zu ihnen gerichteten Außenwänden Verbesserungsvorschläge anbringen zu können. Kurz: Nachbarfrieden sichern.

Grüße mki

[Beitrag auf Wunsch von mki editiert - www Team]