Hessische eGovernment-Gesetz: warum Ausnahmen?

Hallo,

meine Frau hat vor Kurzem bei einer hessischen Hochschule angefangen.

Sie erzählte, dass dort alles noch mittelalterlich mit Papierakte geführt wird.

Sie fragte ihre Vorgesetzten, warum man nicht auf eAkte umstellt und sie bekam keine Antwort, warum man es nicht macht.

Zu Hause mal gegoogelt und im o. g. Gesetz gefunden, dass Hochschulen in Hessen explizit von der Einführungspflicht der eAkte ausgenommen sind.

Aber warum ist nirgendwo zu finden.

Weiß das evtl. bitte jemand hier?

Soll sich das grad wegen Corona evtl. ändern?

Danke.

Gruß

Bud

Du findest bestimmt die Referentenentwürfe zu diesem Gesetz beim hessischen Landtag.
In den Entwürfen ist meistens eine Begründung zu finden, warum man dieses und jenes regeln will und wozu Ausnahmen dienen sollen.

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Und schon gefunden - aufgrund Ihres Tipps! Super, danke.

Über eine kurze Zusammenfassung würde ich mich aus lauter Neugier freuen. :wink:

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Servus,

ganz am Rande: Die älteste gesetzliche Regelung zur Führung von Personalakten von (dort so genannten) Staatsdienern ist das Preußische Landrecht von 1794, d.h. etwa 300 Jahre nach dem Ende des Mittelalters…

Schöne Grüße

MM