Hallo,
meine Frau hat vor Kurzem bei einer hessischen Hochschule angefangen.
Sie erzählte, dass dort alles noch mittelalterlich mit Papierakte geführt wird.
Sie fragte ihre Vorgesetzten, warum man nicht auf eAkte umstellt und sie bekam keine Antwort, warum man es nicht macht.
Zu Hause mal gegoogelt und im o. g. Gesetz gefunden, dass Hochschulen in Hessen explizit von der Einführungspflicht der eAkte ausgenommen sind.
Aber warum ist nirgendwo zu finden.
Weiß das evtl. bitte jemand hier?
Soll sich das grad wegen Corona evtl. ändern?
Danke.
Gruß
Bud