Hey ich habe ein Problem ich habe eine ausbildung gemacht und habe dan nach 4 wochen gekündig

hey ich habe ein Problem ich habe eine ausbildung gemacht und habe dan nach 4 wochen gekündig.

ich habe seit 4 wochen die kündigung nicht und das geld was ich verdeint habe habe nur überstunden gemacht was kan ich machen das ich bein geld bekomme

Liebe/r Ratsuchende/r,

das ist eine Rechtsfrage, die so ohne weiteres in eine unzulässige Rechtsberatung münden könnte, deshalb bleibe ich allgemein.

Einige Grundsätze:
1.) Gibt es einen Ausbildungsvertrag? Was ist dort hinsichtlich Kündigung / Auflösung des Ausbildungsverhältnis geregelt?
(Kündigungszeit, Zahlung der Ausbildungsvergütung, Bescheinigung über die Ausbildung, Rückgabe der Papiere etc.)
2.) Wer kündigt, sollte dies schriftlich erledigen (mit Nachweis der Zustellung). Eine Bestätigung des Ausbildungsbetriebes ist dann entbehrlich. Trotz der Sperre ist eine unverzügliche Meldung beim Arbeitsamt anzuraten.
3.) Sofern vertraglich geregelt ist, dass für die 4 Wochen eine Ausbildungsvergütung fällig wird, sollte sie - ebenfalls schriftlich - eingefordert werden. Sofern in der Zeit - nachweisbar angeordnete - Überstunden erbracht wurden; für diese auch. Wichtig ist hier die Begrifflichkeit „nachweisbar angeordnet“.
4.) Für die Herausgabe der Papiere (Lohnsteuernachweis etc.) und der Geldzahlung sollte eine angemessene Frist (z. B. 4 Wochen) gesetzt werden.
5.) Sofern momentan keine versicherungspflichtig Beschäftigung / Leistungsbezug vom Arbeitsamt (auch mit Sperre) besteht, ist die Frage nach der Krankenversicherung zu klären.

Zudem kann ein Zeugnis verlangt werden … inwiefern dieses nützlich ist, steht auf einem anderen Blatt.

Bei den schriftlichen Anforderungen ist ein Mindestmaß an Höflichkeit angezeigt; ein „hey“ als Begrüßung, fehlende Abschlussworte, das Fehlen von Satzzeichen, Unterlassung von Höflichkeitsbegriffe („Bitte“, „Danke“) und /oder Rechtschreibfehler schaffen beim Leser keine Bereitschaft zur Kooperation.

Hallo,
leider kann ich die Anfrage nicht beantworten, da mir nicht klar ist, welche Probleme Sie haben.
In Zukunft sollten Sie sich bemühen, Ihre Anfragen sorgfältiger (Rechtschreibung und Grammatik) zu formulieren.

Tut mir Leid, das weiß ich nicht. :frowning:

Hallo,

tut mir leid. Ich kann leider keine konkreten Fakten erkennen, um eine Antwort zu formulieren. Halbwahrheiten und Vermutungen sind m.E. als Antwort nicht geeignet.

Gruß

RHW

Hallo,

Deine Anfrage ist schwer zu lesen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, hast Du nach 4 Wochen arbeit gekündigt? Ja? Aber noch kein Geld bekommen? Wie lange ist das her? Auch 4 Wochen?
Egal. Schreibe Deinem Arbeitgeber eine Mahnung mit einem bestimmten Datum, an dem das Geld auf Deinem Konto sein soll. Zahlt der Chef nicht, musst Du zum Arbeitsgericht.

Anschreiben: z. B.:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe in der Zeit vom xx.xx.xx bis zum xx.xx.xx bei Ihnen gearbeitet. Leider habe ich meine Ausbildungsvergütung bis heute nicht erhalten. Ich setze Ihnen hiermit eine Frist bis zum xx.xx.xx (sollte 10 Arbeitstage sein, vom Datum Deines Schreibens bis zum Zahlungstermin).
Gib Deine Bankverbindung an (Kontonummer, Bankleitzahl).
Sollten Sie bis zum xx.xx.xx nicht gezahlt haben, werde ich das Arbeitsgericht einschalten.
Mit freundlichen Grüßen

Ich hoffe das beantwortet Deine Frage.

Viel Erfolg