HGB84 Stornogefahr Bearbeitung

hey Leute

ich war bei der Postbankfinanzberatung als HGB84er unter Vertrag

Da ich die Machenschaften kenne wie dort die Stornogefahren bearbeitet werden wollte ich wissen inwieweit eure Erfahrungen sind ?

Bsp:
Ich hab Listen bekommen von alten Riester Verträgen und sollte damals versuchen diese dem Kunden platt zu reden und neue zu verkaufen…
absolutes NOGO !!

ist jemand rechtlich gegen sein Versicherungsunternehmen vorgegangen ?

thx bis dann

Da ich die Machenschaften kenne wie dort die Stornogefahren bearbeitet werden wollte ich wissen inwieweit eure Erfahrungen sind ?

Was hat die Stornobearbeitung it deiner späteren Frage zu tun ?

ist jemand rechtlich gegen sein Versicherungsunternehmen vorgegangen ?

Mit welcher Begründung denn ? Welchen Rechtsverstoß willst Du dem Unternehmen denn vorwerfen ?

Hallo,

hey Leute

ich war bei der Postbankfinanzberatung als HGB84er unter
Vertrag

Da ich die Machenschaften kenne wie dort die Stornogefahren
bearbeitet werden wollte ich wissen inwieweit eure Erfahrungen
sind ?

Bsp:
Ich hab Listen bekommen von alten Riester Verträgen und sollte
damals versuchen diese dem Kunden platt zu reden und neue zu
verkaufen…
absolutes NOGO !!

Und dies wurde einfach so hingenommen, ohne diesem Mitarbeiter des Unternehmens den Marsch zu blasen ?

Nach der Überschrift zu urteilen „Stornogefahr“ muss man ja davon ausgehen, dass dem Wunsch des Unternehmens - neue Riesterverträge zu verkaufen und die alten platt zu machen, man nachgekommen ist.

Hoffentlich folgen dann keine Anzeigen wegen Falschberatung !!

ist jemand rechtlich gegen sein Versicherungsunternehmen
vorgegangen ?

Warum dies ? Jeder muss doch für sich selbst entscheiden, welche Produkte er seinen Kunden anbietet.
Beratungshaftung ?

thx bis dann

Gruß Merger

Hallo,

mein Wissen ist, dass z.B. das Versicherungsunternehmen einem §84er bei einer Stornogefahr, also einer Kundenkündigung, die Gelegenheit der Stornoabwehr geben muß. Wird dies nicht praktiziert, muß das Unternehmen später nachweisen, dass es eine Rücknahme der Kündigungen zumindest selbst versucht hat.
Wenn Du die Listen von damals noch hast, würde ich diese für eine gerichtliche Auseinandersetzung gut aufheben, um eine mögliche Duplizität mit Deinen abgeschlossenen Verträgen ‚nachweisen‘ zu können.

VG