ich bin bei einem vermittler im innendienst fest angestellt und wäre nebenbei auch gerne ein bisschen im außendienst tätig.
mein arbeitgeber behauptet jetzt, dass das angeblich nicht möglich ist, da man für den gleichen arbeitgeber nicht als angestellter und als selbständiger arbeiten darf! stimmt das?
ich danke euch schon im voraus!
grüße, monaco