Hier Parken erlaubt?

Hi.

Es gibt eine Stelle innerorts, wo die Straße recht breit ist. Rechts ist das Parken nicht verboten (= kein Parkverbotsschild). An einer Stelle ist aber in der Straßenmitte eine kleine Sperrfläche, die man nicht überfahren darf.
Genau hier parkt aber immer wieder ein Auto am Straßenrand (im Foto markiert), sodass der Verkehr gezwungen ist, die Sperrfläche zu überfahren.
Folgt daraus, dass dort nicht geparkt werden darf…?

Danke
M.

Ja. An engen Stellen darf nicht geparkt werden (§12 StVO). Eng heißt hier, dass neben einem parkenden Fahrzeug die Fahrbahn noch in einer Breite von 3,05 Metern noch zu befahren sein muss. Da Sperrflächen nicht überfahren werden dürfen (vgl. Erläuterungen zu Zeichen 298, Anlage 2 zur StVO), ergibt sich daraus, dass an der Stelle nicht geparkt (eigentlich: nicht gehalten) werden darf.

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Wobei in meiner Region sicher mehr als die Hälfte aller Sperrflächen unnötig sind und damit unrechtmäßig erlassen wurden. (Aber dennoch zu beachten sind!)
Man könnte denken, die Firmen für Fahrbahnmarkierungen würden da sehr wohlwollend mit extra Aufträgen bedacht.

Ob es da Cashback gibt?

Ich stimme hier zu.
Jedoch scheint das nicht allgemein gültig. Denn dann dürfte auf unserer recht schmalen Strasse (der man auf beiden Seiten auch noch Fusswege gegönnt hat :roll_eyes:) überhaupt niemand parken.

Hier hält sich auch kaum jemand an die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit; das heißt aber nicht, dass die nicht in jedem verkehrsberuhigten Bereich, sondern dass die Leute die Verkehrsregeln nicht kennen oder nicht einhalten.

Es geht nicht darum, dass die Verkehrsteilnehmer sich nicht dran halten …

Auf der Strasse existieren Parkverbotsschilder (Anfang & Ende), welche in einigen Längen das Parken untersagen,
damit entgegenkommende Autos dort aneinander vorbei kommen.
Wozu ständen die sonst da, die Strasse ist überall gleich breit :wink:

Die stehen da, weil Menschen Idioten sind und es vielen nicht gegeben ist, abzuschätzen, ob rechts oder links von ihnen 3,05 Meter frei sind.

Worauf willst Du eigentlich hinaus? Die 3,05 Meter habe ich mir nicht ausgedacht, sondern die errechnen sich aus maximaler Fahrzeugbreite (2,55m, vgl. § 32 Abs. 1 Nr. 1 StVZO) zzgl. Sicherheitsabstand von je 25 cm auf jeder Seite. Und auch das habe ich mir nicht ausgedacht, sondern dass ist seit Ewigkeiten Stand der Rechtsprechung, die so den Begriff „eng“ definiert, wie er in § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO nachzulesen ist.

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Ich glaube, ihr redet aneinander vorbei.

Die Frage ist: Wenn im ganzen Verlauf keine Restfahrbahnbreite von 3,05m übrig bleibt - warum stehen die Haltverbotsschilder dann nur an ein paar Stellen, so dass man den Eindruck bekommt, an den anderen Stellen dürfe man parken?

Vielleicht denkt die Behörde an Autos mit sehr geringer Breite?

Vielleicht wird dort das aufgeschulterte Parken toleriert, obwohl es nicht erlaubt ist?

Meine Stadt macht das. Hier wird traditionell fast überall aufgeschultert geparkt und es gibt keine teuren Zettel. Begründung: Sie würden es eigentlich gerne erlauben, jedoch überschreite die Höhe der Bordsteinkante irgendein Maß; daher würde die Stadt bei Felgenschäden haften, wenn dieses Parken explizit erlaubt würde. Soweit zu „Idiotie“. Autofahrer, die erlaubterweise halb auf dem Gehweg parken, mit Karacho den Bordstein befahren und sich dann für diese Dämlichkeit den Felgen- und Reifenschaden von der Stadt bezahlen lassen können - kann sowas real sein?

Mein Vermutung ist, dass die meisten Fahrer/Parker sich keine Gdanken darum machen, dass es eine Mindestrestbreite geben muss. Oder es einfach nicht wissen. Den exakten Meter-Wert kannte ich bisher auch nicht.
Oder sich sagen ‚Wieso? Der Verkehr kann doch ohne Probleme über die Sperrfläche vorbeifahren.‘

Für den konkreten Fall stelle ich fest, dass der Immer-wieder-dort-Parkende gegen gleich 3 Dinge verstößt:

  • er parkt an einer Stelle, wo deutlich weniger als 3,05m Fahrbahn übrig bleiben
  • er parkt vor einer Einfahrt (es ist wohl sein eigene – dennoch ist es nicht erlaubt)
  • er parkt vor einem abgesenkten Bordstein

M.

P.S.: Das wäre ja ein gefundenes Fressen für den selbsternannten Anzeigenhauptmeister.

Genau … und Parkverbot-Ende-Schilder! :woman_shrugging:t2:

Aber ich will keine schlafenden … wecken, vielleicht ists nur falsch/mißverständlich ausgeschildert;
und/oder das Ordnungsamt hat tatsächlich Erbarmen auf Grund des Parkplatzmangels.

Ich nehme an, weil es dort keine Halte/Park-Verbotsschilder bedarf, wenn schon aus anderen Gründen ein Halten/Parken unzulässig ist.
Z.B.

  • Halten an engen und unübersichtlichen Stellen
  • Halten im Bereich von scharfen Kurven
  • Parken vor Bordsteinenabsenkungen
  • fehlende Restbreite (die besagten 3,05m)
    etc.
    (alles Beispiele aus StVO §12)

Ich habe schon erlebt, dass Schilder wieder abmontiert wurden, weil eine rechtliche Redundanz bestand, obwohl sie absolut sinnvoll waren.
Das ist eben deutsche Bürokratiegenauigkeit, die dann zuschlägt, jedoch Unsicherheiten und Fehlverhalten erst auslöst.

Hi,

ist das hier vielleicht der Beginn einer Einmündung?