Ich glaube, ihr redet aneinander vorbei.
Die Frage ist: Wenn im ganzen Verlauf keine Restfahrbahnbreite von 3,05m übrig bleibt - warum stehen die Haltverbotsschilder dann nur an ein paar Stellen, so dass man den Eindruck bekommt, an den anderen Stellen dürfe man parken?
Vielleicht denkt die Behörde an Autos mit sehr geringer Breite?
Vielleicht wird dort das aufgeschulterte Parken toleriert, obwohl es nicht erlaubt ist?
Meine Stadt macht das. Hier wird traditionell fast überall aufgeschultert geparkt und es gibt keine teuren Zettel. Begründung: Sie würden es eigentlich gerne erlauben, jedoch überschreite die Höhe der Bordsteinkante irgendein Maß; daher würde die Stadt bei Felgenschäden haften, wenn dieses Parken explizit erlaubt würde. Soweit zu „Idiotie“. Autofahrer, die erlaubterweise halb auf dem Gehweg parken, mit Karacho den Bordstein befahren und sich dann für diese Dämlichkeit den Felgen- und Reifenschaden von der Stadt bezahlen lassen können - kann sowas real sein?