Hilfe bei psychisch geistig Kranken

Hallo,

meine Schwester (29) ist psychisch (Borderline) und geistig (Hirnleistungsminderung) krank! Sie arbeitet in einer Behinderteneinrichtung für psýchisch kranke und bekommt 4 Fachstunden die Woche vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe! Diese Fachstunden werden leider nur dürftig angeboten vom Ambulant betreuten Wohnen des Wittekindshofes, sprich sie fallen öfter aus! Aber selbst wenn diese stattfinden würden reichen 4 Fachstunden nicht aus! Da ich als Bruder und gesetzlicher Betreuer (Vermögen+Behörden) mich ansonsten um sie kümmere, wird es mir leider derzeit auch etwas arg viel!

Deswegen interessiert mich inwieweit man zusätzliche Leistungen seitens der Kranken/Pflegekasse, Landschaftsverband, Sozialamt etc. beantragen kann!

Des weiteren würde ich mich gern zu dem Thema Schwerbehinderung informieren, weiß aber hierfür leider keine unabhängige Anlaufstelle, da ich einen Antrag auf Verschlechterung stellen möchte!

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Gruß

Hallo,

zu Deinem ersten Anliegen kann ich leider nichts sagen, da es nicht mein Fachgebiet ist. Aber wegen der Schwerbehinderung… Du, bzw. Deine Schwester kann Mitglied beim Sozialverband werden und dort bekommst Du unabhängige Informationen und Rechtsbeistand etc. Ruf doch dort mal an. Es gibt in fast jeder kleinen Stadt Ortsgruppen, die weiterhelfen.

Alles Gute für Euch
mona

Hallo,

Schwerbehindertenausweise gibt es beim Versorgungsamt. Da muss auch der Antrag auf Verschlechterung hingeschickt werden. Dazu rate ich Dir den behandelnden Arzt zu bitten euch die entsprechenden medizinischen Sachverhalten zu bescheinigen. Die Anträge werden individuell „geprüft“ und bearbeitet, also gibt es kein Rezept für falsch oder richtig.

In Bezug auf die sogenannte „Bedarfsdeckung“ soll unter dem „Persönlichen Budget“ jede Hilfeleistung von Schwerbehinderten bezahlt werden. So wage sich das anhört, so ist es auch! Ihr stellt einen Antrag auf „Bedarfsdeckung durch Persönliches Budget“ bei einem Leistungsträger -z.B.Krankenkasse, Rehaträger oder Sozialamt- und dieser wird dann anhand der beantragten Leistung mit den anderen Leistungsträger zusammenarbeite und euch die Hilfe aus einer Hand zur Verfügung stellen. Dazu kommen z.B. Eingliederungshilfen in betracht sowie Betreuung, Arbeitshilfen, Pflegehilfen, usw. Auch hier wird einkommens- und vermögensorientiert individuell geprüft und bewilligt. Nähere Infos findest Du hier:

http://www.forsea.de/

Die Beratungshotline zum PB (bundesweit):

http://www.isl-ev.de/de/aktuelles/projekte/655-berat…

Mein letzter Tipp: Behörden „prügeln“ Angehörige immer darauf hin die Hilfen selbst und freiwillig zu leisten, damit der Staat so viel wie möglich sparen kann. Kein Familienangehöriger muss sich dazu zwingen lassen, schon gar nicht bis zur Selbstaufgabe. Deine Schwester hat das Recht auf diese Hilfen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllt und keiner von euch Angehörige muss sie pflegen, wenn er/sie das nicht möchte oder kann!! Am Besten du rufst mal bei der Hotline an und lässt dich richtig beraten. Eventuell suchst du dir schonmal einen guten Fachanwalt für Sozialrecht, denn den Behörde wird es bestimmt nicht direkt schmecken, dass du jetzt einen „Rückzieher“ machst und sie nun professionelle Hilfen bezahlen müssen.

Viel Erfolg und liebe Grüße

Vita

hallo sebastianm1976,

was die hilfen von ämtern und behörden im falle deiner schwester angeht kann ich dir leider nichts genaues sagen, ausser dir raten das du die bei den von dir bereits genannten behördern / ämtern anzufragen was möglich ist.

über das thema schwerbehinderung kanns du dich *unabhängig* in vielen foren und netzwerken erkundigen, wo auch menschen sind die sich mit dem thema bestens auskennen.
da ich nicht weiß ob ich hier anderen foren nennen darf tue ich das jetzt nicht.

lg und alles gute
Feuertraene