Liebe/-r Experte/-in,
Guten Abend!
Mein Name ist Lino Marques und ich übersetze gerade ein Rechtshilfeersuchen vom Portugiesischen ins Deutsche.
Dabei ist ein Begriff von der portugiesischen Strafprozeßordnung vorgekommen, wofür ich kein deutsches Äquivalent in der StPO finde.
Es handelt sich um ein Zwangsmittel, dass jemandem aufgezwungen wird, wenn die Gefahr oder der Verdacht besteht, dass der Beschuldigte seinen Eigentum „abschaffen“ könnte, so dass es dann nicht mehr möglich ist, dass er die Prozesskosten begleicht, falls er verurteilt wird.
Das heißt, wörtlich übersetzt, so etwas wie „Eigentumsgarantie“, die er dem Gericht „vorzeigen“ muss, obwohl, von dem was ich verstanden habe, dieser Ausdruck im deutschen Recht ganz was anderes bedeutet…
Gibt es etwas Ähnliches im deutschen Recht, bzw. StPO?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen aus Portugal,
Lino Marques