Hilfe bei Unterhaltsberechnung bei 3 Kindern in zwei verschd. Ländern

Ich stelle diese Frage für einen Freund. Er lebt in Amerika.

Er hat 3 Kinder, geboren 2002, 2003, 2009.
Das 2002 geborene Kind lebt ebenfalls in Amerika. Hier zahlt er umgrechnet 354 € Unterhalt.
Die beiden anderen Kinder leben in Deutschland. Hier soll er 273 und 205 Euro zahlen.
Die älteste Tochter wird in Deutschland nicht mitberechnet.
Ich habe versucht nachzuvollziehen, wie das Jugendamt auf die Summe kommt.
Die Kommunikation ist leider sehr schwierig, mir wird leider nicht allzu viel Auskunft gegeben.
Er verdient momatlich unterschiedlich, dies liegt am Beruf und das dort andere Voraussetzungen herrschen als in Deutschland.

Kann mir vielleicht Jemand sagen, wie man den Unterhalt bei 3 Kindern überhaupt berechnen kann bzw. ob das in Amerika lebende Kind in Deutschland berücksichtigt werden muss?
Das Jugendamt will dem Vater auch keinen Selbstbehalt zustehen, obwohl es die Unterhaltszahlungen nach deutschem Recht möchte.

In Amerika einen vernünftigen Anwalt zu finden, der sich mit dem dt. Recht auskennt ist auch gescheitert.
Das Jugendamt antwortet auch nicht auf Briefe.

Vielleicht kann hier Jemand helfen es nachzuvollziehen?

Dankeschön-

Gar keinen? D. h. er soll verhungern? Oder nach der Arbeit betteln gehen?

Was halt übrig bleibt. Die Dame vom Jugendamt meinte, wenn es ihm nicht reicht, könnte er sich einen Zweitjob annehmen. Das ees in Amerika aber nicht mit den Arbeitsstunden so läuft wie in Deutschland, hat auch niemanden interessiert. Oft hast du dort keinen regulären Urlaub und arbeitest 10,12 oder mehr Stunden pro Tag und das 6 Tage die Woche. Amerika ist teuer. Und hast auch nicht immer den selben Vedienst. Wäre angeblich nicht relevant. Berechnung will aber auch keiner offen legen. Egal wie man es dreht und wendet, ich persönlich komme nicht auf diese Summen. Daher hoffe ich, dass mir Jemand helfen kann.

Versuche doch mal kurz zu erläutern warum Du dich kümmern willst oder musst ?
und wie das ganze familiär überhaupt zusammenhängt.
Gibt’s zu den Kindern auch eine Mutter und wo lebt die mit welchen Kindern , sind das alles deutsche Staatsbürger , auch der Mann usw.

ich finde das alles sehr undurchsichtig.
Und wenn ein deutsches Jugendamt aktiv wird dann braucht man doch sicherlich keinen amerikanischen Anwalt sondern einen deutschen hier in D.

Mag sein ich blicke mal wieder nicht durch.

MfG
duck313

1 Like

Hallo

Gibt es denn einen Unterhaltstitel? Hat den ein Familienrichter so entschieden?
Oder das Jugendamt?

Ich würde mal durchlesen, was hier steht:
http://www.vonderwehl.de/news/Berechnungen_Unterhalt_durch_das_Jugendamt

Vielleicht hilft es weiter.

Viele Grüße

Moin,

205€ und 273€ ist bei dem Alter der Kinder exakt der Unterhaltsvorschuss, der üblicherweise vom Jugendamt an den Elternteil ausgezahlt wird, bei dem die Kinder leben. Das holen die sich vom getrennt lebenden Elternteil ganz oder zum Teil wieder. Zum Teil, wenn der Selbstbehalt von 1080€(?) unterschritten werden würde. Das hat nichts mit vom zahlenden Elternteil üblicherweise erhobenen Unterhalt zu tun (Stichwort Düsseldorfer Tabelle).
Hierbei spielt das Einkommen der Mutter (bzw. dem betreuenden Elternteil) keine Rolle.

Sicher, dass ihr das richtig verstanden habt? Ich meine das ganz ohne Ironie, mein Ex bekommt auch Briefe vom JA, wo ihm erstmal der Hut hochgeht und nur beim näheren Hinsehen gar nicht vom ihm verlangt wird, dass er das zahlt. Wie gesagt, ganz platt gefragt…

Viele Grüße
finnie

Unterhaltsvorschuss, dass hilft mir schon mal sehr weiter.
Ich habe hier mit der DD Tabelle und dem Einkommen hin und her gerechnet,
aber bin nie auf die Summe gekommen.

Dem zahlenden Vater geht nicht der Hut hoch, er will ja zahlen, nur er kann es nicht in der Höhe.
Er hat auch schon 2 Anwälte gehabt, aber keiner konnte weiter helfen, kennt sich keiner mit aus.
Ist leider alles etwas kompliziert. Es ist halt nur egal wie man mit dem Jugendamt versucht zu kommunizieren,
ist denen alles egal.

Die Kinder um die es geht leben in Deutschland, haben auch die dt. Staatsangehörigkeit.
DIe dazu gehörige Mutter lebt auch hier.
Das älteste kind lebt in Amerika, die Mutter dazu auch und der zahlende Vater lebt ebenfalls in Amerika
und ist auch amerikanischer Staatsbürger.

Ich möchte helfen, weil sie eben nicht weiter kommen (Freund in meiner Familie, Familienmitglied lebt aber auch seit über 25 Jahren in Amerika und hat auch nicht mehr den Durchblick und das deutsch ist auch nicht so prall für Behörden).

Briefe und Mails ans Jugendamt werden nicht beantwortet.
Erklärungen usw. interessiert niemanden.

Der zahlende Vater lebt in Amerika und ist auch amer. Staatsbürger, Deutsch ist da leider ein großes Problem.
2 von 3 Kindern leben bei der Mutter in Deutschland. Das andere Kind in Amerika, ebenfalls amer. Staatsbürger.
Anwälte konnte nicht weiterhelfen.

Vater will auch zahlen, nur er kann es nicht in der Höhe. Jugendamt interessiert das älteste Kind nicht, das er da auch zahlt usw.

Der Vater kann auch nicht mal eben her fliegen um das zu klären.

Hallo,
es gibt eine „Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministeriums“ wonach geregelt ist wie das bei Unterhaltsforderungen mit Auslandsbezug berechnet wird.
Je nachdem wie viele Rechte du hast (bist du Angehörige oä?) soll das Jugendamt dir offenlegen wie sie das Ganze berechnet haben. Zur Not mit ner Vollmacht oder wie auch immer. Und wenn sich der Sachbearbeiter querstellt, dann evtl mal ne Stufe höher gehen. Und „gehen“ im örtlichen Sinn: nicht schreiben, persönlich aufschlagen. Vielleicht muss der Vater dann mal in den sauren Apfel beißen und nach Deutschland kommen, damit das im Sinne aller Beteiligten geklärt wird.
Ich weiß, dass das ein zäher Vorgang ist, wobei die Lage bei uns relativ klar war… eyesroll

Viel Erfolg!