Hilfe bei Widerspruch bzgl. Ablehnung Reha-Antrag

Hallo zusammen,

eine Person erhält folgenden Bescheid:

"Ihrem Antrag vom … auf Leistungen zur med. Reha können wir nicht entsprechen.

Begründung

Leistungen zur med. Reha können wir nur erbringen, wernn u. a. die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind ($ 10 SGB VI). Nach umfassender Prüfung Ihres Antrags liegen diese Voraussetzungen bei Ihnen nicht vor. Die eingereichten med. Unterlagen zeigen folgende gesundheitliche Beeinträchtigungen:

  • Cervicobrachialgie
  • Skoliose
  • lumbales Wurzelreizsyndrom
  • stattgehabte Kompressionsfraktur HWS
  • Anpassungstörung

Diese erfordern eine

  • regelmäßige ambulante nervenärztliche Mitbehandlung/Richtlinienpsychotherapie und

  • eine Fortsetzung der ambulanten fachärztlichen Behandlung

Hierbei handelt es sich nicht um Leistungen zur med. Reha. Bitte sprechen Sie mir Ihrem behandelden Arzt oder Ihrer Krankenkasse.

Darüber hinaus haben wir überprüft, ob Sie rehabilitationsbedürftig nach den Leistungsgesetzen eines anderes Rehabilitationsträgers sind. Das ist bei Ihnen nicht der Fall. Deshalb konnten wir Ihren Antrag auch nicht an einen anderesn Träger weiterleiten.

Ihr Recht

Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe schriftlich Widerspruch erheben. Den Widerspruch richten Sie bitte an folgende Adresse: …"

Die Person hatte erst im letzten Jahr einen Antrag gestellt, der wie folgt abgelehnt wurde und gegen den auch kein Widerspruch eingelegt worden ist:

"Ihre letzte Leistung zur med. Reha liegt noch keine vier Jahre zurück.

Ihren Antrag haben Ärzte unseres sozialmedizinischen Dienstes nach den Leitlinien zur Rehabilitationsbedürftigkeit umfassend geprüft. Die Leitlinien beschreiben krankheitsbedingte Funktions- und Fähigskeitsstörungen mit individuellen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben. Vorzeitige Leistungen können wir nur erbringen, wenn diese aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich sind (Ausschluss nach § 12 Abs. 2 SGB VI i. V. m. § 15 Abs. 1 SGB VI).

Die Auswirkungen der bei Ihnen festgestellten Gesundheitsstörungen

  • Z. n. Halswirbelfraktur - Wirbelsäulensyndrom
  • Migräne
  • Asthma bronchiale

auf das Leistungsvermogen sind aber nicht so schwerwiegend, dass vorzeitige Leistungen zur med. Reha aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich sind.

Eine Weiterleitung des Antrages nach § 14 SGB IX an die Krankenkasse kann nicht erfolgen, da auch von der Krankenkasse Leistungen zur Rehabilitation nicht vor Ablauf von vier Jahren erbracht werden können (§ 40 Abs. 3 Satz 4 SGB V)."

Jetzt soll gegen diesen neuen Bescheid aus mind. den folgenden Gründen Widerspruch eingelegt werden:

  • Hausarzt und Orthopäde haben eine stationäre med. Reha befürwortet und das so auch in den Befundberichten eingetragen
  • Eine einjährige Psychotherapie wurde bereits durchgeführt und abgeschlossen
  • Die Person erhält regelmäßig zweimal wöchentlich Physiotherapie und muss jedes Mal deblockiert werden (regelmäßig „Hexenschüsse“), u. a. weil die Person unter massiver muskulärer Anspannung steht, die darüber hinaus auch immer gelockert werden muss, zurückzuführen auf ein Unfallereignis, auf dem die o. g. Schäden zurückzuführen sind
  • Die Person war in den letzten beiden Jahren jeweils 6 - 7 Wochen arbeitsunfähig, u. a. aufgrund dieser o. g. gesundheitlichen Beeinträchtigungen
  • Weder im letzten noch im aktuellen Bescheid wurde auf die gesundheitliche Beeinträchtigung „Gicht“ eingegangen

Genügen diese Begründungen für einen Widerspruch oder sollte auf jeden Fall noch etwas anderes in diesem aufgeführt werden, um eine stationäre med. Reha doch noch zu erhalten?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU

Hallo,
ja sicher kann man das so formulieren, was die medizinischen Fakten angeht, kann ich natürlich nichts dazu sagen. Was ist denn aber passiert,
der Antrag wurde von der RV. abgelehnt. Wie kam es zu Antragstellung ?
Was ist mit der Krankenkasse - wenn die Rentenversicherung ablehnt, kann ggf. die Kasse selbst Reha-Massnahmen zur Verfügung stellen.
Gruss
Czauderna

Hallo,

helfen im Sinn von Bewertung der Ablehnungsgründe und ggfs. Unterstützung bei der Widerspruchsbegründung kann Dir die örtlich zuständige Reha-Servicestelle:
http://www.reha-servicestellen.de/

Allerdings sollte man in der Tat nicht den Sinn von Reha falsch interpretieren, für die die DRVen Kostenträger sind. Reha, die von einer DRV bezahlt wird, ist grundsätzlich nicht nur einfach eine besondere Behandlungsform, sondern sie sollte einerseits eine drohende langdauernde Arbeitsunfähigkeit bzw. Minderung der Erwerbsfähigkeit möglichst verhindern oder andererseits am Ende einer längeren Erkrankung (nach Ausschöpfung ambulanter oder stationärer Behandlungsmethoden) durch eine konzentrierte Therapie die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen (§ 9 SGB VI)
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__9.html
Diese Voraussetzungen werden auch gerne mal von Ärzten übersehen.

Ansonsten ist grundsätzlich Menschen wie Dir mit derart vielen gesundheitlichen Einschränkungen anzuraten, sich um einen Rechtsschutz im Sozialrecht zu bemühen, der auch Hilfe bei Antragstellung und Widerspruchsverfahren umfasst. Dies bekommt man idR nicht bei Rechtsschutzversicherungen, sondern nur bei Gewerkschaften (im Beitrag enthalten) oder aber bei Sozialverbänden wie VdK, SoVD etc.

Hallo Wolfgang,

Hallo,
Ansonsten ist grundsätzlich Menschen wie Dir mit derart vielen
gesundheitlichen Einschränkungen anzuraten, sich um einen
Rechtsschutz im Sozialrecht zu bemühen, der auch Hilfe bei
Antragstellung und Widerspruchsverfahren umfasst
. Dies bekommt
man idR nicht bei Rechtsschutzversicherungen, sondern nur bei
Gewerkschaften (im Beitrag enthalten) oder aber bei
Sozialverbänden wie VdK, SoVD etc.

Wie kommst Du nur auf den Gedanken, dass solche Streitigkeiten bei Rechtsschutzversicherungen nicht versichert sind ?

Der Hinweis auf Gewerkschaften hinkt ein wenig, denn hier ist oft nur Arbeitsrechtsschutz mitversichert.

Viele Grüße!
Merger