Hilfe Ebay Käufer droht mit Anzeige

Hallo, habe etwas hochpreisiges bei Ebay verkauft. Dieses wure rasch bezahlt. Aufgrund einer Gehbehinerung bat ich meine Nachbarin den Artikel zu versenden. Tat sie auch. Allerdings leider als Päckchen. Angegeben habe ich aber Paket. Jetzt ist der Artikel vermeintlich nicht angekommen. Ich habe dem VK eine Ratenzahlung angeboten, da ich das Geld nicht in einer Summe aufbringen kann(habe den Artikel verkauft, um mein Auto reparieren zu lassen). Ich habe ihm alle persönlichen aten zur Verfügung gestellt und den Vorgang komplett schriftlich offen gelegt. Jetzt will der Käufer mich anzeigen, wenn ich nicht in drei Tagen komplett zahle. Bitte keine Moralpredigten. Ich weiß, dass es dumm war, meine Nachbarin damit zu beauftragen und auch, dass es dumm war das Geld auszugeben, bevor der Käufer den Empfang bestätigt hat. Ich bin kein Betrüger. ich bin total verzweifelt. Was kann ich jetzt noch tun? Ich möchte ja zurückerstatten, nur kann ich es nicht aufeinmal. Für den Versand habe ich eine Zeugin, ebenso für den Besitz des Artikels. Ein Fall wurde auch schon eröffnet. Wie wird ebay reagieren? Wie die Polizei? Was droht mir? Was kann ich noch unternehmen?

Sie wie Sie das schildern, und auch wie einsichtig Sie sind, brauchen Sie als erstes mal gar keine ANGST haben, geschweige denn vor der Polizei (die damit überhaupt nichts zu tun hat)
Sie sind weder automatisch ein Betrüger noch haben sie etwas sehr sehr schlimm grob falsch gemacht.
Fahrlässig - ja, keine Frage.
Das EINZIGE was Ihnen nun passieren kann, ist dass sie ein Schreiben von einem Anwald bekommen,
und selbstverständlich müssen Sie das Geld komplett zurückzahlen. Und evtl das Ebay sie sperrt, bis alles geklärt ist.
Das schlimme ist, dass sie es UNVERSICHERT geschickt haben. Ansnsten wäre alles im grünen bereich.
Also haben Sie keine Angst, aber bleiben Sie auch (weiterhin) ehrlich, reagieren sie auf Anfragen so gut Sie können.

Ich habe leider keine Ahnung was Du da machen kannst. Aber ich an Deiner Stelle würde mir einen Anwalt nehmen.

Der Käufer wird Dich mit Sicherheit verklagen. Wenn es um viel Geld geht bleibt ihm aus seiner Sicht ja auch nichts anderes über leider.

Die Moralpredigt liegt mir auf der Zunge - ich lass es aber sein :wink:

LG Maray

Hallo,
zunächst einmal: ich bin kein Jurist!
So einen Fall habe ich zum Glück noch nie gehabt!
Mein einziger Tip: im Internet sind sicher auch Seiten zu finden, auf denen Juristen Fragen beantworten. Einfach mal suchen.
Ich wünsche viel Glück ! Mehr kann ich nicht tun.
Sorry
Gruß

Hallo!

Ist natürlich ein großes Problem. Man weiß ja auch nicht, wie die finanzielle Situation des Käufers ist. Folgendes würde ich machen:

1.) Käufer kontaktieren (möglichst anrufen). Das haben Sie ja anscheinend schon gemacht.

2.) Ebay kontaktieren und das Problem schildern

Rechtlich gesehen sind Sie zur sofortigen Zahlung verpflichtet. Betrug kann man Ihnen nicht vorwerfen, da Sie ja auch Zeugen haben. Kann natürlich auch sein, daß Sie einem Betrüger auf den Leim gegangen sind. Er hat das Päckchen erhalten und verlangt jetzt das Geld. Als letzte Möglichkeit würde ich mal auf dem Postamt in der Stadt des Käufers anrufen. Vielleicht kann sich der Postbote erinnern, ob er das Paket vielleicht doch da abgegeben hat. Ansonsten könnten Sie sofort die 1. Rate bezahlen. Damit signalisieren Sie, daß Sie zahlungsbereit sind. Vielleicht beruhigt sich der Käufer dann wieder. Und es sieht vor der Polizei auch besser aus.

Viel Erfolg.

Lieber DaniR1982,

meine Ausführungen sind hier rein freundschaftlicher Natur, denn ich bin kein Rechtsberater. Aber die rein rechtliche Lage ist hier m.E. auch nicht wichtig.

Ich spüre deine furchtbare Angst. Und ich glaube Dir.
So etwas Krasses ist Dir wahrscheinlich noch nicht passiert.

Stimmt, es ist dumm gelaufen. Doch Du hast Deinen Fehler verstanden und bereits auch schon erste Maßnahmen ergriffen, ihn wieder gut zu machen. Und … , ich greife mal vor, wirst dem Käufer das Geld erstatten, notfalls mit Zinsen.

Und nun zu Deinen Fragen:
Wie wird Ebay reagieren?
Bei Ebay arbeiten Menschen. Das heißt, dass nach meiner Erfahrung, Ebay Dich nicht verurteilen wird. Die Ebay-Mitarbeiter werden versuchen, Dir zu helfen, Euer Problem zu lösen, weil Du ja auch schon die ersten Schritte zur Lösung gegangen bist, indem Du dem Käufer die ganze Sache offen gelegt und eine Rückzahlung schriftlich zugesagt hast. (Stimmt doch?)

Wie reagiert die Polizei? Was droht mir?
Hier kenne ich mich nicht aus.
Doch warum Polizei? Wenn man irgendwelche Forderungen geltend machen will, klagt man die übers Gericht ein. So weit ist aber noch lange nicht.

Was kann ich noch unternehmen?
Du könntest zu Deiner Bank gehen, ihr den Sachverhalt schildern und fragen, ob Du bei ihr einen Kredit über die benötigte Summe bekommst.

Und lass Dich auf keinen Fall von irgendwelchen Drohungen einschüchtern. Sei Dir gewiss, wenn Du ehrlich warst, bist und bleibst, findet sich auch eine ruhige Lösung. Letzteres ist eine Gesetzmäßigkeit in unserem Leben.

Ist es jetzt besser? Schreib einfach.

Maria

Hallo DaniR,

leider kann ich in deinem Fall nicht helfen - ich bin kein Anwalt, und ich fürchte, hier hilft nur rechtliche Auskunft.

Ich hiffe sehr, alles geht gut aus!

Viele Grüße
Sylphe

Hallo DaniR1982,

um welche Summe geht es? Wieviel schuldest Du dem Käufer? Und wieviel könntest Du derzeit selbst aufbringen?

Maria

Es hanelt sich um 660€, die ich angeboten habe in 6x 110€ zu begleichen.

Hallo zurück,

es tut mir sehr leid, aber mit diesem Problem bin ich überfordert, da musst du einen Fachanwalt für Internethandel zu Rate ziehen … in jedem Fall aber zumindest, anwaltlichen Beistand hinzu ziehen. Manchmal reicht es schon, wen DER Klage androhende … Post von einem Anwalt erhält, damit ER sieht, das DU dich nicht einschüchtern lässt und für dein Recht auch kämpst.
Desweiteren solltest du umgehend einen Suchauftrag bei der Post aufgegeben, denn das Päckchen kann sich ja nicht in Luft aufgelöst haben.Hat deine Nachbarin die Quittung über den bezahlten Postbetrag aufgehoben und dir übergeben ? Dann hast Du schon mal einen Nachweis, das an diesem Tag jedenfalls, irgend ein Päckchen augegeben wurde. Vielleicht kann sich der Postbote ja erinnern, das er das Päckchen übergeben hat, oder der Postbeamte am Schalter, das es abgeholt wurde. Päckchen werden nicht in den Briefkasten gesteckt… normalerweise.
Viel Glück und nicht aufgeben, wenn Du dir nichts vorzuwerfen hast, oft wird nur mit Klage gedroht, um die Ware zu behalten und gleichzeitig das Geld zurück zu bekommen.
lg D.

Anwalt fragen?
Bin da auch überfordert