Hilfe! Gesetzliche Regelung für Klausuren?

Hallo zusammen!

Hab eine etwas ungewöhnliche Frage.
Ich studiere im dritten Semester BWL an einer kleinen Uni in Düsseldorf.

In diesem Semester haben wir im Fach Wirtschaftsmathematik 2 Klausuren geschrieben.

Die zweite Klausur hab ich allerdings wegen eines Krankenhausaufenthaltes verpasst. Das notwendige Attest liegt dem Dozenten auch vor.

Normalerweise ist es so dass die Klausur jetzt nachgeschrieben werden müsste, alles klar… kein Problem…

Nun ist aber folgender Sachverhalt gegeben:

Zwei weitere Studis aus meinem Kurs haben auch eine der beiden Klausuren verpasst, allerdings nicht die zweite (so wie bei mir), sondern die Erste.

Dort hingegen legt die Dozentin keinen Wert auf eine Nachschreibeklausur. Bei mir jedoch schon. Die erste Begründung lautete das die erste geschriebene Klausur (die von meinen beiden Mitstudierenden nicht mitgeschrieben wurde) nun schon zu lange zurückliegt um nachgeschrieben werden zu können. Jetzt mittlerweile lautet die Begründung das die zweite Klausur (die ich verpasst habe) mehr gewichtet wird.

Ist das so rechtens? Gilt nicht gleiches Recht für alle?

Ich würde mich wirklich sehr über Eure Hilfe freuen!
Vielen Dank!!

Hallo David84,

leider kann ich dir keine konkrete Anwort auf deine Frage geben da ich denke, dass diese Entscheidung im Ermessensspielraum des Dozenten liegt. An deiner Stelle würde ich den Dozenten auf deine Benken ansprechen oder mir Rat im Prüfungsamt einholen.

Viel Erfolg!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Tach auch,

also ich wuerde diese Frage erst mal an kompetenter Stelle innerhalb der Hochschule stellen.

Wenn da nichts dabei raus kommt, die Sache als solche aber wichtig und „kriegsentscheidend“ ist, dann wuerde ich fachlich qualifizierten Rechtsbeistand in Anspruch nehmen.

Viele Gruesse
Klaus

Hallo,

hast du schonmal in deine Prüfungsordnung für das Fach geguckt? Da müsste genau drin stehen wie die Klausuren gewertet werden und wie wiederholt werden kann. Ein Gesetzt in dem Sinne gibt es nicht für Klausuren. Bei mir gab es diese immer bei der Fachschaft.
Wieso haben sich die beiden nicht schon eher um eine Wiederholungstermin gekümmert? Wenn alle Stricke reißen müsst ihr gegen die Note Einspruch erheben.

Gruß
Jörg