Einen schönen guten Tag,
Ich möchte gerne ein Kosmetikprodukt aus einem Drittland nach Deutschland importieren und hier vertreiben. Nach langem Suchen konnte ich viele Infos bezüglich der Rechtgrundlagen für die Herstellung und Verkauf von Kosmetika finden, aber meine speziellen Fragen blieben leider trotzdem unbeantwortet. Deswegen hoffe ich, dass hier jemand ist, der gleiche Erfahrungen gemacht hat oder sich mit dem Thema gut auskennt.
Also wie gesagt ich möchte ein Kosmetikprodukt von einem Hersteller (Labor) in einem Drittland kaufen und nach Deutschland einführen. Der Hersteller legt mir alle Berichte, Laborwerte und Zusammensetzungen für das Produkt vor. Auch mehrere Zertifikate (wie Bio, keine Tierversuche…) sind vorhanden. Das Problem ist nur, dass ich unmöglich 50.000 Stück auf einmal kaufen kann, weil ich mir das am Anfang finanziell nicht leisten kann. Der Hersteller hat mir angeboten, das Produkt auch „unverpackt“, also nur in original verschlossenen 20 Liter Kanister zu verkaufen und das dann selbst in Deutschland mit eigener Marke abzufüllen. Das wäre dann für mich viel realistischer. Aber bevor ich den Schritt wage, wäre ich sehr dankbar, wenn mir jemand meine Fragen beantworten könnte:
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Darf ich das Produkt in der eigenen oder separaten Küche abfüllen oder muss ich das einer Firma überlassen? Ich weiß, dass die Kosmetikherstellung in der eigenen Küche mit viel Bürokratie und Formalitäten verbunden ist, aber hier handelt es sich nur um die Umfüllung eines fertigen Produktes.
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Muss ich alle Sicherheitsbewertungen und Begutachtungen noch mal durchführen, nur weil das Produkt die Verpackung gewechselt hat?
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Sind die durch den Hersteller gemachten Zertifizierungen (Bio-Siegel, keine Tierversuche…) auch für mich gültig oder muss ich diese erneut beantragen?
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Hat vielleicht jemand Tipps für mich wie ich vorgehen sollte oder welche Behörden in Bayern für mich zuständig wären?
Für eine Antwort, bedanke ich mich im Voraus.
LG Karl-Heinz